Kontingente der Vergütungsvereinbarung verstehen

Manchmal kommt ein Beleg zurück, und du weißt nicht warum. Oft sind die Kontingente der Vergütungsvereinbarung der Grund. Ein Kontingent ist eine Obergrenze. Die Vergütungsvereinbarung legt für viele Gebührenpositionen fest, wie viele Kontakte und Einheiten du je Versicherte in einem bestimmten Zeitraum abrechnen darfst. Wenn du diese Grenzen kennst, kommt dein Beleg seltener zurück. Der Kostenträger ist die Stelle, die deine Leistung bezahlt, also die Krankenkasse. Die kurze Begriffserklärung steht im Lexikon unter Kontingent; hier findest du die Grenzen je Leistungsbereich, die Zählregeln und was gilt, wenn das Kontingent nicht reicht.
Was die Kontingente begrenzen
Ein Kontingent gilt immer für eine einzelne Gebührenposition, und zwar je Versicherte, nicht je Hebamme. Es sagt dir, wie viel von einer Leistung bezahlt wird. Erstattungsfähig heißt: Bis zu dieser Grenze bekommst du dein Geld. Diese Grenzen gibt es meist auf mehreren Ebenen. Anlage 1.1 § 2 des Hebammenhilfevertrags kennt vier Arten von Kontingenten:
- Maximale Kontakte pro Tag: wie viele voneinander getrennte Kontakte an einem Tag abrechenbar sind, etwa zwei Hausbesuche am selben Tag.
- Maximale Einheiten pro Kontakt: die abrechenbare Höchstdauer eines Kontakts in 5-Minuten-Einheiten, etwa 12 Einheiten gleich 60 Minuten für einen Hausbesuch.
- Maximale Einheiten pro Tag: die Höchstdauer aller Kontakte eines Tages zusammen, etwa 18 Einheiten gleich 90 Minuten für zwei getrennte Hausbesuche am selben Tag.
- Maximale Kontakte insgesamt: wie viele Kontakte über mehrere Tage zusammen abrechenbar sind, etwa 20 im frühen Wochenbett. Im späten Wochenbett und bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten zählt der Vertrag stattdessen Kontakttage.
Ein Kontingent kann mehrere Betreuungsarten umfassen, aufsuchend, nicht-aufsuchend und per Video, wenn die Abrechnungsbestimmung das vorsieht. Welche Art du wählst, entscheidest du selbst, solange der Vertrag nichts anderes bestimmt: Bei zwei Kontakten am Tag können es zwei Hausbesuche sein oder ein Hausbesuch und ein Termin in deiner Praxis. Die Art steht in der Endziffer der Positionsnummer. Nicht jede Leistung ist kontingentiert: Die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner nennen die Geburtshilfe zeitlich unbegrenzt, die Hilfeleistung in der Schwangerschaft dagegen begrenzt auf 90 Minuten am Tag.
Welche Werte genau gelten, ist von Position zu Position verschieden. Es kommt darauf an, welche Gebührenposition du abrechnest. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der Vergütungsvereinbarung. Schau also immer auf die Fassung, die gerade gilt. Wie die gezählten Einheiten beim Erfassen entstehen, zeigt der Beitrag zu den 5-Minuten-Einheiten in der Abrechnung.
Die wichtigsten Grenzen je Leistungsbereich
Die Übersicht zeigt die Kontingente der Leistungen, die du in der Schwangerschaft, im Wochenbett, in der Stillzeit und in Kursen am häufigsten abrechnest. Die Zahlen gelten für die Hilfeleistung aufsuchend oder in deiner Praxis; wo der Vertrag für Video und telefonische Kurzberatung eigene Grenzen setzt, stehen sie dabei. Eine Einheit sind fünf Minuten.
| Positionsnummer | Je Tag und Kontakt | Insgesamt |
|---|---|---|
| 101XX Hilfeleistung in der Schwangerschaft | 2 Kontakte am Tag, davon höchstens einer per Video; 18 Einheiten gleich 90 Minuten je Kontakt und am Tag zusammen, per Video 6 Einheiten, als telefonische Kurzberatung 2 Einheiten am Tag | Kontakte unbegrenzt, telefonische Kurzberatungen höchstens 12 |
| 1020X Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren | 1 Kontakt am Tag, 6 Einheiten gleich 30 Minuten | so viele Kontakte, wie die Mutterschaftsrichtlinie vorsieht |
| 1030X Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort | 1 Kontakt am Tag, 18 Einheiten gleich 90 Minuten | 2 Kontakte mit zusammen höchstens 18 Einheiten, vor der 38. Schwangerschaftswoche |
| 1040X Individuelle Stillvorbereitung | 9 Einheiten gleich 45 Minuten | 1 Kontakt |
| 301XX Hilfeleistung im frühen Wochenbett | 2 Kontakte am Tag, nur der zweite per Video; 18 Einheiten gleich 90 Minuten je Kontakt und am Tag, per Video 6; aufsuchend in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung im Wochenbett bis zu 24 Einheiten; als telefonische Kurzberatung 1 Kontakt mit 2 Einheiten am Tag | 20 Kontakte von der Geburt bis zum zehnten Lebenstag |
| 303XX Hilfeleistung im späten Wochenbett | 1 Kontakt am Tag, 12 Einheiten gleich 60 Minuten, per Video 6; als telefonische Kurzberatung 1 Kontakt mit 2 Einheiten am Tag | 16 Kontakttage vom elften Lebenstag bis zum Ablauf der zwölften Lebenswoche |
| 306XX Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes | 1 Kontakt am Tag, 9 Einheiten gleich 45 Minuten, per Video 6; als telefonische Kurzberatung 1 Kontakt mit 2 Einheiten am Tag | 8 Kontakttage ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Lebensmonats |
| 4010X Geburtsvorbereitung in der Gruppe | 168 Einheiten gleich 14 Stunden je Versicherte | |
| 4020X Geburtsvorbereitung in Einzelunterweisung | 84 Einheiten gleich 7 Stunden, nur aus einem der Gründe, die der Vertrag dafür nennt | |
| 4030X Rückbildung in der Gruppe | 120 Einheiten gleich 10 Stunden je Versicherte, bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt | |
| 4040X Rückbildung in Einzelunterweisung | 60 Einheiten gleich 5 Stunden, nur aus einem der Gründe, die der Vertrag dafür nennt, bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt | |
Für das Wochenbett kennt der Vertrag weitere Positionen, etwa für die Hilfeleistung beim Kind bei Abwesenheit der Mutter, und nach einer Fehlgeburt engere Grenzen. Wie die Wochenbett-Positionen im Einzelnen zählen, mit Rechenbeispiel, steht im Beitrag Wochenbett abrechnen als Hebamme.
Bei den Kursen zählt der Vertrag keine Kontakte, sondern Einheiten insgesamt. Höchstens die Hälfte der Einheiten eines Kurses darf als Selbstlerneinheit laufen, und wird das Kontingent nicht ausgeschöpft, sinkt der Anteil der abrechenbaren Selbstlerneinheiten mit. Pausenzeiten sind nicht abrechenbar. Die Einzelunterweisung rechnest du nur ab, wenn einer der Gründe vorliegt, die der Vertrag dafür abschließend aufzählt, und du gibst den Grund in der Abrechnung an. Mehr dazu steht im Beitrag zu Geburtsvorbereitung und Rückbildung.
Zwei Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Grenzen ausfallen. Bei der Stillberatung beginnt das eigene Kontingent erst mit der 13. Lebenswoche, bis dahin zählt die Beratung zu den Wochenbett-Positionen. Bei Zwillingen und Mehrlingen kommen im Wochenbett bei aufsuchender und nicht-aufsuchender Betreuung für das zweite und jedes weitere Kind bis zu 10 Minuten dazu, die Zahl der Kontakte bleibt dieselbe.
Wie gezählt wird: Vertretung, Video, Mitternacht, Mutterpass
Vier Regeln entscheiden, ob ein Kontakt auf ein Kontingent zählt und auf welchen Tag.
- Das Kontingent gilt je Versicherte. Hat deine Urlaubsvertretung die Frau schon betreut, zählen ihre Kontakte bei den Grenzen mit.
- Eine Videobetreuung ersetzt eine Leistung vor Ort und zählt auf dieselben Grenzen wie ein Besuch; im frühen Wochenbett darf von zwei Kontakten am Tag nur der zweite per Video sein. Auch die telefonische Kurzberatung wird angerechnet: Sie zählt bei den Kontakten insgesamt und bei den Kontakttagen mit, ihre Tagesgrenze steht aber in einer eigenen Spalte, im Wochenbett ein Kontakt mit höchstens 2 Einheiten am Tag. In der Schwangerschaft sind es höchstens 2 Einheiten am Tag und höchstens 12 Kurzberatungen insgesamt.
- Geht ein Besuch über Mitternacht, zählt er vollständig auf das Tageskontingent des Tages, an dem er begonnen hat. Ein Besuch von 23:30 Uhr bis 0:30 Uhr belastet nur den ersten Tag. Auf der Versichertenbestätigung teilst du ihn trotzdem an der Datumsgrenze auf.
- Ist eine kontingentierte Leistung im Mutterpass zu dokumentieren, wie die Vorsorgeuntersuchung 1020X, und hat sie ein anderer Leistungserbringer schon erbracht und dort eingetragen, besteht für diese Untersuchung kein Kontingent mehr: Eine Vorsorge, die eine Ärztin oder eine andere Hebamme schon erbracht und eingetragen hat, rechnest du nicht noch einmal ab. Was in den Mutterpass gehört, steht im Beitrag zu den Einträgen im Mutterpass.
Dauert ein Besuch länger, als das Kontingent trägt, trägst du auf der Versichertenbestätigung und in den Uhrzeitfeldern der Rechnung trotzdem die tatsächliche Dauer ein. In der Menge steht höchstens das zulässige Kontingent; die Minuten darüber bleiben unbezahlt, wenn keine ärztliche Anordnung sie trägt.
Was über das Kontingent hinaus gilt
Ist ein Kontingent ausgeschöpft, sieht der Vertrag zwei Wege vor, und beide müssen vor der Leistung geregelt sein: Mit einer ärztlichen Anordnung zahlt weiter die Kasse, mit einer Privatleistung die Frau.
Der erste ist die ärztliche Anordnung, wo das Vergütungsverzeichnis sie vorsieht. Reicht im Wochenbett das Kontingent nicht, zahlt der Kostenträger weitere oder längere Kontakte nur mit einer ärztlichen Anordnung, die vor dem ersten zusätzlichen Besuch vorliegt. Sie nennt im Wochenbett entweder die Zahl zusätzlicher Kontakte zu je bis zu 12 Einheiten gleich 60 Minuten oder bis zu 6 zusätzliche Einheiten gleich 30 Minuten je Kontakt, und du erbringst die angeordneten Leistungen bis zum Ende des Quartals, das auf die Anordnung folgt. Für die Leistungen in der Schwangerschaft aus der Tabelle (101XX bis 1040X), für die Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten (306XX) und für die Kurse sieht das Vergütungsverzeichnis keine Anordnung vor, die mehr Einheiten öffnet.
Der zweite Weg ist die Privatleistung. Was über Zeitdeckelung oder Kontingente hinausgeht, kannst du mit der Frau als Privatleistung vereinbaren, sofern das vor der Leistung und schriftlich geschieht. Für Leistungen, die der Vertrag regelt und die das Kontingent noch trägt, dürfen der Frau und der Kasse dagegen keine Mehrkosten entstehen. Die vereinbarte Privatleistung rechnest du mit einer Privatrechnung ab. Ohne Anordnung und ohne vorherige Vereinbarung bleibt die Zeit über dem Kontingent unbezahlt.
Was bei einer Überschreitung passiert
Steht in der Rechnung mehr, als ein Kontingent trägt, etwa ein dritter Kontakt am Tag oder eine Menge über der Höchstdauer, kann die Kasse die Rechnung bei ihrer sachlichen und rechnerischen Prüfung beanstanden und die Positionen darüber absetzen. Das macht dir zusätzliche Arbeit. Du prüfst den Grund gegen deine Dokumentation, etwa ob eine ärztliche Anordnung schon vor dem Besuch vorlag. Hältst du die Beanstandung für falsch, widersprichst du mit Begründung; lässt sich der Mangel beheben, forderst du nur die abgesetzten Positionen mit einer Einspruchsrechnung neu. Die ganze Rechnung reichst du nicht noch einmal ein. Wie das im Einzelnen geht, zeigt der Beitrag zur beanstandeten Hebammenrechnung.
Oft merkst du die Überschreitung erst, nachdem du den Beleg schon eingereicht hast. Dann kostet dich die Korrektur am meisten Zeit. Wer die Kontingente schon beim Erfassen im Blick hat, spart sich diese Runde.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa läuft eine Plausibilitäts- und Kontingentprüfung mit. Sie schaut deine Eingaben schon beim Erfassen an, also bevor der Beleg zum Kostenträger geht. Würde eine Betreuung eine Kontingentgrenze überschreiten, sagt dir die Software das sofort. Kontakte, die eine Vertretung oder Kollegin vor deiner Betreuung erbracht hat, trägst du in der Betreuungsakte unter „Vor dieser Betreuung erbracht“ ein, dann zählen sie im Kontingent mit.
Beim Erstellen der Kassenrechnung kürzt uwupa auf das, was das Kontingent trägt. Die dokumentierte Dauer bleibt dabei erhalten, und auf der Rechnung siehst du, welche Leistung gekürzt wurde. Lässt sich eine Grenze so nicht einhalten, nimmt uwupa die Betreuung nicht in die Rechnung und nennt dir den Grund. So landet keine Position, die absehbar zurückkommt, in der Rechnung. Die Kontrolle passiert dann nicht mehr mühsam hinterher, sondern direkt im Moment der Eingabe. Wie so ein Vorgang je Kasse abläuft, steht im Beitrag zur Sammelrechnung an die Krankenkasse.
Häufige Fragen
Was sind Kontingente in der Vergütungsvereinbarung?
Was passiert, wenn ein Besuch ein Kontingent überschreitet?
Wie behalte ich die Kontingente im Abrechnungsalltag im Blick?
Wie viele Kurseinheiten zahlt die Kasse für Geburtsvorbereitung und Rückbildung?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Quellen dieses Beitrags:
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 2 (kontingentierte Leistungen je Versicherte in vier Arten: Kontakte pro Tag, Einheiten pro Kontakt, Einheiten pro Tag, Kontakte insgesamt; Setting frei wählbar; eine Leistung über zwei Kalendertage zählt zum Tag des Beginns; kein Kontingent mehr nach Erbringung und Eintrag im Mutterpass durch einen anderen Leistungserbringer), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 (keine Mehrkosten für vertraglich geregelte Leistungen; Privatleistung über Zeitdeckelung oder Kontingente hinaus nur vor der Leistungserbringung und schriftlich), § 4 (Endziffern; Videobetreuung und telefonische Kurzberatung werden auf das Kontingent angerechnet) und § 13 (ärztliche Anordnung vor Beginn der Leistung, im Wochenbett zusätzliche Kontakte zu je bis zu 12 Einheiten oder bis zu 6 zusätzliche Einheiten je Kontakt, Erbringung bis zum Ende des folgenden Quartals), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 1 (Vergütungsverzeichnis, Kontingente der Positionen 101XX, 1020X, 1030X und 1040X), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 3 (Vergütungsverzeichnis, Kontingente der Positionen 301XX, 303XX und 306XX, Mehrlinge bis zu 10 Minuten je weiterem Kind), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 4 (Kurse 4010X bis 4040X: Einheiten insgesamt, höchstens die Hälfte als Selbstlerneinheiten, Pausen nicht abrechenbar, Gründe der Einzelunterweisung, Rückbildung bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 5 (Zahlung unter Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung, Beanstandung mit Grund, Widerspruch unter Angabe der Gründe), Stand 01.04.2026
- Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 20 und 21 (Hilfeleistung in der Schwangerschaft ohne Gesamtzahl, höchstens 90 Minuten am Tag; Geburtshilfe zeitlich unbegrenzt), 50 (abgeschlossener Kriterienkatalog statt ärztlicher Anordnung bei der Einzelunterweisung), 70 (Aufteilung auf der Versichertenbestätigung nur an der Datumsgrenze) und 71 (tatsächliche Dauer, in der Menge höchstens das Kontingent), Stand 03.06.2026
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