Kontakttag
Ein Kontakttag ist der Kalendertag, an dem die Hebamme der Versicherten im Rahmen einer bestimmten Leistung mindestens einen Kontakt leistet; das Vergütungsverzeichnis zählt einige Kontingente in solchen Tagen, ohne das Wort eigens zu bestimmen. Im späten Wochenbett (303XX) sind bis zu 16 Kontakttage vom elften Lebenstag bis zum Ablauf der zwölften Lebenswoche abrechenbar, bei der Hilfeleistung beim Kind in Abwesenheit der Mutter im selben Zeitraum (305XX) bis zu 8 und bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes ab der dreizehnten Lebenswoche (306XX) bis zu 8. Gezählt wird der Tag, nicht der einzelne Kontakt; im frühen Wochenbett zählt der Vertrag dagegen bis zu 20 Kontakte.
Was das für dich als Hebamme heißt
Im späten Wochenbett rechnest du nicht Besuche gegen eine Obergrenze, sondern Tage. An jedem Kontakttag ist bei 303XX ein Kontakt abrechenbar, aufsuchend oder in der Praxis bis zu 12 Einheiten gleich 60 Minuten, per Video bis zu 6 Einheiten gleich 30 Minuten, und daneben eine telefonische Kurzberatung bis zu 2 Einheiten gleich 10 Minuten. Ein Hausbesuch am Vormittag und ein Telefonat am Abend desselben Tages verbrauchen also einen Kontakttag, nicht zwei. Die Grenze gilt für die ganze Leistung, gleich ob du die Frau zu Hause, in der Praxis, per Video oder am Telefon betreust, denn Videobetreuung und Kurzberatung werden nach § 4 der Anlage 1.1 auf das jeweilige Kontingent angerechnet. Bei Mehrlingen bekommst du aufsuchend und in der Praxis (303X1, 303X2) je weiterem Kind bis zu 10 Minuten mehr, aber keinen weiteren Kontakttag; für Video und Kurzberatung sieht der Vertrag diese zusätzliche Zeit nicht vor.
Im frühen Wochenbett zählt der Vertrag anders: Bei 301XX stehen bis zu 20 Kontakte von der Geburt bis zum zehnten Lebenstag, bis zu zwei davon an einem Tag, und zwei Besuche am selben Tag sind zwei dieser 20. Die 16 Kontakttage gehören zur Positionsnummer 303XX und laufen erst ab dem elften Lebenstag; was du in den ersten zehn Tagen unter 301XX abrechnest, zählt nicht darauf. Wie die Positionen des Wochenbetts zusammenspielen, zeigt der Beitrag Wochenbett abrechnen als Hebamme.
Das Kontingent gilt je Versicherter, nicht je Hebamme. Hat eine Kollegin die Frau im späten Wochenbett schon betreut, zählen ihre Kontakttage mit, und dir bleibt der Rest. Nach einer Fehlgeburt sind bei 303XX höchstens 4 Kontakte insgesamt abrechenbar. Sind die Kontakttage verbraucht, zahlt die Kasse bei 303XX und 305XX weitere Hilfe nur mit einer ärztlichen Anordnung, die vor der Leistung vorliegt und die zusätzlichen Kontakte mit je bis zu 12 Einheiten gleich 60 Minuten nennt. Bei 306XX sieht das Vergütungsverzeichnis diesen Weg nicht vor; dort bleibt eine Privatleistung, die du vor der Leistung schriftlich mit der Frau vereinbarst. Wann sich eine Anordnung lohnt und wann nicht, zeigt der Beitrag Ärztliche Anordnung im Wochenbett.
uwupa zählt je Betreuung die Kontakttage mit, zwei Kontakte an einem Tag als einen, und zeigt dir in der Akte, wie viele der 16 Kontakttage im späten Wochenbett schon verbraucht sind. So prüft uwupa vor der Kasse
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, Positionsnummer 303XX (spätes Wochenbett: 1 Kontakt pro Tag, je Kontakt 12 Einheiten, per Video 6 Einheiten, Kurzberatung 2 Einheiten; maximale Zahl an Kontakttagen 16 im Zeitraum ab dem elften Lebenstag bis zum Ablauf der zwölften Lebenswoche; bei Mehrlingen 303X1 und 303X2 bis zu 10 Minuten je weiterem Kind; nach Fehlgeburt höchstens 4 Kontakte insgesamt; darüber hinaus ärztliche Anordnung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, Positionsnummern 305XX (Hilfeleistung beim Kind im späten Wochenbett bei Abwesenheit der Mutter: 8 Kontakttage im selben Zeitraum, darüber hinaus ärztliche Anordnung) und 306XX (Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes: 8 Kontakttage ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Lebensmonats; kein Satz zur ärztlichen Anordnung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, Positionsnummer 301XX (frühes Wochenbett: 2 Kontakte pro Tag, 20 Kontakte insgesamt von der Geburt bis zum zehnten Lebenstag), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 (Privatleistung über Kontingente hinaus nur vor der Leistung und schriftlich), § 2 (Kontingente der vergütungsfähigen Leistungen pro Versicherte), § 4 (Videobetreuung und telefonische Kurzberatung werden auf das jeweilige Kontingent angerechnet), § 5 (spätes Wochenbett ab dem 11. Lebenstag bis zur vollendeten 12. Lebenswoche) und § 13 (ärztliche Anordnung vor Beginn der Leistung, im Wochenbett zusätzliche Kontakte zu je bis zu 12 Einheiten), Stand 01.04.2026
- Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 35 (im Wochenbett bei Mehrlingen 10 Minuten mehr je weiterem Kind und Tag) und Frage 48 (Anspruch auf Wochenbettbetreuung bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt), Stand 03.06.2026
Vertiefung im Ratgeber
- Wochenbett abrechnen als Hebamme: Kontingente 2026
- Ärztliche Anordnung im Wochenbett: mehr Kontakte
- Stillberatung abrechnen als Hebamme: Positionen
Häufige Fragen
Wie viele Kontakttage zahlt die Kasse im späten Wochenbett?
Worin unterscheiden sich Kontakt und Kontakttag?
Zählen die Kontakttage einer Kollegin mit?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.