Lexikon

Abrechnung

Frühes und spätes Wochenbett

Das frühe Wochenbett ist im Hebammenhilfevertrag der Zeitraum vom Tag der Geburt, der als erster Lebenstag zählt, bis zum zehnten Lebenstag; das späte Wochenbett beginnt am elften Lebenstag und endet mit der vollendeten zwölften Lebenswoche. Die Einteilung entscheidet, unter welcher Positionsnummer und mit welchem Kontingent eine Hilfeleistung im Wochenbett abgerechnet wird. Im frühen Wochenbett sind bis zu 20 Kontakte mit höchstens 18 Einheiten je Tag abrechenbar, aufsuchend in den ersten drei Lebenstagen bis zu 24, im späten Wochenbett bis zu 16 Kontakttage mit höchstens 12 Einheiten je Tag. Darüber hinausgehende Hilfeleistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung.

Was das für dich als Hebamme heißt

Für die Abrechnung zählt der Tag der Geburt schon als erster Lebenstag. Kommt ein Kind an einem Montag zur Welt, ist der Mittwoch der folgenden Woche der zehnte Lebenstag und damit der letzte Tag des frühen Wochenbetts; vom Donnerstag an rechnest du die Hilfeleistung im späten Wochenbett ab, mit einer anderen Positionsnummer und einem anderen Kontingent. Wer erst ab dem Tag nach der Geburt zählt, verschiebt die Grenze um einen Tag, rechnet den Besuch am elften Lebenstag unter der falschen Positionsnummer ab, und die Kasse kann die Rechnung beanstanden.

Beide Abschnitte haben ihr eigenes Kontingent, und jedes gilt nur in seinem Zeitraum. Im frühen Wochenbett sind es bis zu 20 Kontakte, höchstens zwei am Tag mit zusammen bis zu 18 Einheiten, also 90 Minuten. In den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung im Wochenbett ist die aufsuchende Hilfeleistung bis zu 24 Einheiten abrechenbar, also 120 Minuten; fällt beides auf denselben Tag, bleibt es bei 24. Im späten Wochenbett gilt ein Kontakt am Tag mit höchstens 12 Einheiten, also 60 Minuten, an bis zu 16 Kontakttagen. Was darüber hinausgeht, braucht eine ärztliche Anordnung. Wie die Grenzen zusammenspielen, zeigt der Beitrag Kontingente der Vergütungsvereinbarung verstehen.

Mit Ablauf der zwölften Lebenswoche endet der Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch die Kasse; weitergehende Leistungen brauchen eine ärztliche Anordnung. Bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes rechnest du ab der dreizehnten Lebenswoche unter einer eigenen Positionsnummer ab, an bis zu 8 Kontakttagen bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Lebensmonats. Welche Positionen das sind, steht im Beitrag Stillberatung abrechnen als Hebamme.

Nach einer Totgeburt gilt dieselbe Einteilung. Weil es keine Lebenstage des Kindes gibt, zählt der Tag der Geburt als erster Tag; das frühe Wochenbett reicht dann bis zum neunten Tag danach. Nach einer Fehlgeburt kannst du die Frau ebenfalls im Wochenbett begleiten, mit kleineren Kontingenten: im frühen Wochenbett bis zu 6 Kontakte nach einer Fehlgeburt bis zur Schwangerschaftswoche 11+6 und bis zu 10 Kontakte bis zur Schwangerschaftswoche 23+6, im späten Wochenbett bis zu 4 Kontakte.

uwupa sagt dir schon beim Eintragen, wenn ein Wochenbettbesuch eine Kontingentgrenze des Vertrags überschreiten würde, und lässt nichts über der Grenze in die Kassenrechnung. So prüft uwupa vor der Kasse

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 1 § 5 Absatz 5 (frühes Wochenbett vom Tag der Geburt als erstem Lebenstag bis zum zehnten Lebenstag, spätes Wochenbett vom elften Lebenstag bis zur vollendeten zwölften Lebenswoche), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummer 301XX (Hilfeleistung im frühen Wochenbett: bis zu 20 Kontakte, zwei Kontakte und 18 Einheiten je Tag, 24 Einheiten aufsuchend in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung, nach einer Fehlgeburt bis zu 6 oder 10 Kontakte), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummer 303XX (Hilfeleistung im späten Wochenbett: ein Kontakt und 12 Einheiten je Tag, bis zu 16 Kontakttage vom elften Lebenstag bis zum Ablauf der zwölften Lebenswoche, nach einer Fehlgeburt bis zu 4 Kontakte), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummer 306XX (Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes: bis zu 8 Kontakttage ab der dreizehnten Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des neunten Lebensmonats), Stand 01.04.2026
  • § 24d SGB V (Anspruch auf Wochenbettbetreuung bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, weitergehende Leistungen auf ärztliche Anordnung)
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 44 bis 46, 48 und 60 (erweitertes Kontingent in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung, nicht zusammengezählt; Zählung nach einer Totgeburt; Ende der zwölften Lebenswoche; Geburtstag als erster Tag), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

An welchem Tag endet das frühe Wochenbett?
Am zehnten Lebenstag, wobei der Tag der Geburt als erster Lebenstag zählt. Kommt ein Kind an einem Montag zur Welt, endet das frühe Wochenbett am Mittwoch der folgenden Woche; vom Donnerstag an gelten die Positionsnummern und das Kontingent des späten Wochenbetts.
Wie viele Kontakte zahlt die Kasse im frühen Wochenbett?
Bis zu 20 Kontakte vom Tag der Geburt bis zum zehnten Lebenstag, höchstens zwei am Tag mit zusammen bis zu 18 Einheiten, also 90 Minuten. In den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung ist der Hausbesuch bis zu 24 Einheiten abrechenbar, also 120 Minuten; mehr Kontakte bedürfen der ärztlichen Anordnung.
Was gilt nach dem Ende der zwölften Lebenswoche?
Der Anspruch auf Wochenbettbetreuung nach § 24d SGB V endet mit Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt; weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung. Bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes ist ab der dreizehnten Lebenswoche eine eigene Positionsnummer abrechenbar, an bis zu 8 Kontakttagen bis zum Ende der Abstillphase.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.