Lexikon

Abrechnung

Kontingent

Ein Kontingent ist im Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V die Obergrenze der vergütungsfähigen Leistungen je Versicherter. Anlage 1.1 kennt vier Arten: maximale Kontakte pro Tag, maximale Einheiten pro Kontakt, maximale Einheiten pro Tag und maximale Kontakte insgesamt; welche davon gilt und wie hoch, steht je Positionsnummer im Vergütungsverzeichnis. Eine Leistung über zwei Kalendertage zählt vollständig auf das Tageskontingent des Tages, an dem sie begonnen hat. Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse nur mit einer vorher ausgestellten ärztlichen Anordnung, wo der Vertrag sie vorsieht; sonst bleibt eine vor der Leistung schriftlich vereinbarte Privatleistung.

Was das für dich als Hebamme heißt

Das Kontingent entscheidet, wie viel von deiner Arbeit die Kasse bezahlt. Je Positionsnummer legt das Vergütungsverzeichnis fest, wie viele Kontakte am Tag, wie viele 5-Minuten-Einheiten je Kontakt und je Tag und wie viele Kontakte insgesamt abrechenbar sind. Ob du aufsuchend, in der Praxis oder per Video betreust, darfst du frei wählen, solange die Abrechnungsbestimmung nichts anderes sagt; eine Videobetreuung zählt auf dasselbe Kontingent wie ein Besuch. Alle Grenzen je Positionsnummer stehen im Beitrag Kontingente der Vergütungsvereinbarung verstehen.

Im frühen Wochenbett (Positionsnummer 301XX) heißt das: höchstens zwei Kontakte am Tag, davon nur der zweite per Video; je Kontakt bis zu 18 Einheiten gleich 90 Minuten, per Video 6 Einheiten gleich 30 Minuten, am Tag zusammen höchstens 18 Einheiten; und 20 Kontakte von der Geburt bis zum zehnten Lebenstag. Beim Hausbesuch in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung bei dieser Frau im Wochenbett, auch wenn eine Kollegin sie erbracht hat, sind es bis zu 24 Einheiten gleich 120 Minuten.

Zwei Zählregeln werden gern übersehen. Geht ein Besuch über Mitternacht, zählt er vollständig auf das Tageskontingent des Tages, an dem er begonnen hat, nicht anteilig auf beide Tage; auf der Versichertenbestätigung teilst du ihn trotzdem an der Datumsgrenze auf. Und ist eine kontingentierte Leistung im Mutterpass zu dokumentieren und hat sie dort schon ein anderer Leistungserbringer eingetragen, besteht für sie kein Kontingent mehr; du rechnest sie dann nicht noch einmal ab.

Auf der Versichertenbestätigung trägst du immer die tatsächliche Dauer ein, auch wenn sie das Kontingent übersteigt; in der Kassenrechnung steht in der Menge höchstens das zulässige Kontingent. Brauchst du mehr, gibt es zwei Wege. Wo der Vertrag es vorsieht, etwa im Wochenbett, hebt eine ärztliche Anordnung die Grenze: Sie muss vor Beginn der weiteren Leistung vorliegen und nennt die zusätzlichen Kontakte (im Wochenbett je bis zu 12 Einheiten gleich 60 Minuten) oder die zusätzlichen Einheiten je Kontakt (im Wochenbett bis zu 6 Einheiten gleich 30 Minuten), und du erbringst die angeordneten Leistungen bis zum Ende des folgenden Quartals. Oder du vereinbarst mit der Frau vor der Leistung schriftlich eine Privatleistung und schreibst ihr dafür eine Privatrechnung. Wie Positionsnummern und Einheiten 2026 in die Kassenrechnung eingehen, zeigt der Beitrag Vergütungsvereinbarung 2026.

uwupa zählt Kontakte und Einheiten je Frau mit, sagt dir schon beim Eintragen Bescheid, wenn ein Besuch eine Kontingentgrenze überschreiten würde, und lässt beim Erstellen der Kassenrechnung nichts darüber hinaus in die Rechnung. So prüft uwupa vor der Kasse

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 2 (Kontingentierte Leistungen: vier Arten, freie Wahl des Settings, Anrechnung auf den Tag des Beginns bei Leistung über zwei Kalendertage, kein Kontingent bei bereits von einem anderen Leistungserbringer im Mutterpass dokumentierter Leistung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 Absatz 4 (Leistungen über Zeitdeckelung oder Kontingente hinaus als Privatleistung, vor der Leistung und schriftlich vereinbart), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 Absatz 3 (Videobetreuung ersetzt eine analoge Leistung und wird auf das jeweilige Kontingent angerechnet), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 13 (Ärztliche Anordnung: vor Beginn der Leistung, zusätzliche Kontakte je bis zu 12 Einheiten oder bis zu 6 zusätzliche Einheiten je Kontakt im Wochenbett, Erbringung bis zum Ende des auf die Anordnung folgenden Quartals), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, Positionsnummer 301XX (frühes Wochenbett: 2 Kontakte pro Tag, davon nur der zweite per Video; je Kontakt 18 Einheiten, per Video 6 Einheiten; 18 Einheiten pro Tag; 301X1 in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung bis zu 24 Einheiten; 20 Kontakte von der Geburt bis zum zehnten Lebenstag; darüber hinaus ärztliche Anordnung), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 45 (erweitertes Kontingent von 24 Einheiten nur bei der ersten aufsuchenden Hilfeleistung im frühen Wochenbett, nicht kumulativ), Stand 03.06.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 70 (Aufteilung in der Versichertenbestätigung nur bei Überschreiten der Datumsgrenze), Stand 03.06.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 71 (tatsächliche Dauer auf der Versichertenbestätigung, im Feld Anzahl/Menge höchstens das zulässige Kontingent), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Welche vier Arten von Kontingenten kennt der Hebammenhilfevertrag?
Maximale Kontakte pro Tag, maximale Einheiten pro Kontakt, maximale Einheiten pro Tag und maximale Kontakte insgesamt über mehrere Tage, so steht es in Anlage 1.1 § 2. Welche dieser Grenzen bei einer Leistung gelten und wie hoch sie sind, steht bei jeder Positionsnummer im Vergütungsverzeichnis; ob aufsuchend, in der Praxis oder per Video, darfst du frei wählen, wenn die Abrechnungsbestimmung nichts anderes vorsieht.
Was passiert, wenn ein Besuch über Mitternacht geht?
Der Besuch zählt vollständig auf das Tageskontingent des Tages, an dem er begonnen hat. Ein Besuch von 23:30 Uhr bis 0:30 Uhr belastet also nur den ersten Tag, das Tageskontingent des zweiten Tages bleibt unberührt. Auf der Versichertenbestätigung teilst du den Besuch trotzdem an der Datumsgrenze auf, so die gemeinsame FAQ der Vertragspartner.
Wie kann ich weiter betreuen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist?
Mit einer ärztlichen Anordnung, wo der Vertrag sie vorsieht, oder als Privatleistung, die du vorher schriftlich mit der Frau vereinbarst. Die Anordnung muss vor Beginn der weiteren Leistung vorliegen, nennt die Indikation und entweder die Zahl der zusätzlichen Kontakte (im Wochenbett je bis zu 12 Einheiten gleich 60 Minuten) oder die zusätzlichen Einheiten je Kontakt (im Wochenbett bis zu 6 Einheiten gleich 30 Minuten); die angeordneten Leistungen erbringst du bis zum Ende des folgenden Quartals. Für die Privatleistung schreibst du der Frau eine Privatrechnung.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.