Abrechnungssoftware für Hebammen
Du hältst deine Betreuung einmal fest, uwupa bildet daraus die Rechnung nach dem Hebammenhilfevertrag und schickt sie auf Wunsch selbst an die Kasse (Tarif Premium). Ohne Nachschlagen von Positionsnummern und ohne einen Dienst, der einen Anteil deines Umsatzes behält.
Was eine Abrechnungssoftware für Hebammen leisten muss
Eine Abrechnungssoftware für Hebammen bildet aus deiner Dokumentation die Rechnung nach dem Hebammenhilfevertrag. Sie ordnet jeder Leistung die Gebührenposition zu, die am Tag der Leistung galt, bildet die Einheiten aus der erfassten Dauer, rechnet Zuschläge und Wegegeld aus, hält die Kontingente im Blick und bündelt die offenen Fälle je Kasse.
Und hier liegt ihre Grenze: Sie ist kein Abrechnungsdienst. Sie bewegt kein Geld, sie tritt nicht an deine Stelle und sie nimmt keinen Anteil von deinem Umsatz. Deine Forderung bleibt deine, die Kasse zahlt an dich.
§ 134a und § 302 regeln zwei verschiedene Dinge
Die beiden werden oft verwechselt. Wer über Abrechnungssoftware nachdenkt, braucht sie beide.
§ 134a SGB V: was du abrechnen darfst
Der Hebammenhilfevertrag und seine Vergütungsvereinbarung regeln, welche Leistung du erbringen und abrechnen darfst, wie die Einheiten gebildet werden, wann ein Zuschlag dazukommt und was für Wegegeld und Auslagen gilt. Das ist der Inhalt deiner Rechnung.
§ 302 SGB V: wie die Daten zur Kasse kommen
§ 302 regelt den Weg: In welchem Format die Abrechnungsdaten bei der Datenannahmestelle der Kasse ankommen, verschlüsselt und maschinenlesbar. Das ist der Versandweg deiner Rechnung, nicht ihr Inhalt.
Von der Betreuung bis zum Geld auf deinem Konto
Fünf Stationen, je Station die Vertragspflicht und der Anteil, den uwupa davon übernimmt.
1. Betreuung festhalten
Der Vertrag verlangt: Zu jeder Leistung gehören Datum, Anfangs- und Endzeit und die Gebührenposition. Ohne persönliche Hilfeleistung bei der Versicherten ist eine Leistung nicht abrechenbar.
uwupa übernimmt: Du trägst den Besuch einmal ein. Aus der erfassten Dauer bildet uwupa die Einheiten, aus Uhrzeit und Wochentag den Zuschlag, aus der Strecke das Wegegeld.
2. Versichertenbestätigung unterschreiben lassen
Der Vertrag verlangt: Die Versicherte bestätigt die erbrachte Leistung unverzüglich mit ihrer Unterschrift. Vordatierungen, Globalbestätigungen und nachträglich eingeholte Unterschriften sind unzulässig.
uwupa übernimmt: uwupa führt den Urbeleg zur Betreuung und weist dich darauf hin, wenn zu einem Abrechnungsfall noch keiner vorliegt.
3. Position und Einheiten zuordnen
Der Vertrag verlangt: Jede Leistung braucht die passende Gebührenposition aus dem Vergütungsverzeichnis, dazu Einheiten, Zuschläge und Wegegeld.
uwupa übernimmt: Die Position sucht uwupa nach dem Tag der Leistung heraus, also nach der Fassung des Vertrags, die an diesem Tag galt. Nachschlagen entfällt.
4. Rechnung bilden
Der Vertrag verlangt: Jeder Abrechnungsfall lautet auf genau eine Versicherte, eingereicht wird gebündelt je Kasse. Der Vertrag lässt höchstens eine Einreichung im Monat zu und erwartet mindestens zwei im Jahr.
uwupa übernimmt: Aus den offenen Leistungen entsteht die Rechnung, aus den Rechnungen einer Kasse die Sammelrechnung. Der Betrag wird beim Erstellen eingefroren und danach nicht mehr neu gerechnet.
5. Einreichen und bezahlt werden
Der Vertrag verlangt: Die Abrechnungsdaten gehen auf dem Weg nach § 302 SGB V an die Datenannahmestelle der Kasse, die Belege per Post dazu. Bezahlt wird nach der Prüfung.
uwupa übernimmt: Im Tarif Premium schickst du die Daten aus uwupa heraus selbst an die Kasse. In den übrigen Stufen druckst du die fertige Rechnung und schickst sie wie gewohnt.
Wo uwupa dich aufhält, bevor es die Kasse tut
Eine zurückgewiesene Rechnung kostet dich Wochen. Deshalb prüft uwupa an drei Stellen.
- Beim Eintragen, als Hinweis: uwupa sagt dir früh Bescheid, wenn ein Besuch eine Kontingentgrenze der Vergütungsvereinbarung überschreiten würde, und rechnet Position, Einheiten und Wegegeld nach dem am Leistungstag geltenden Vertragsstand aus. Was du daraus machst, entscheidest du.
- Beim Erfassen, als Sperre: Zwei Leistungen im selben Besuch nimmt uwupa nur nacheinander an, nie zur selben Zeit, denn der Vertrag lässt das nicht zu. Und einen Besuch, den du für diesen Tag schon erfasst hast, legt uwupa kein zweites Mal an.
- Beim Abrechnen, als Sperre: Ohne dein persönliches Institutionskennzeichen mit gültiger Prüfziffer entsteht gar keine Kassenrechnung, sie wäre bei der Kasse ohnehin verloren. Und was eine Kontingentgrenze überschreitet, lässt uwupa nicht in die Rechnung.
Direkt an die Kasse, ohne Dienst dazwischen
Deine Forderung bleibt deine.
uwupa setzt bewusst auf die Direktabrechnung mit einer eigenen § 302-Einreichung, also ohne Provision und ohne einen Mittler, der dein Geld in die Hand bekommt. Technisch übermittelt uwupa als Abrechnungsstelle ohne Inkassovollmacht. Du trittst nichts ab, und die Kasse zahlt an dich. Das Zertifikat für die verschlüsselte Übermittlung und die Zuordnung der Kassen zu ihren Datenannahmestellen bringt uwupa mit, ein eigenes Zertifikat brauchst du nicht.
Die elektronische Einreichung gehört zum Tarif Premium. Die Belege gehen wie gewohnt per Post dazu, bezahlt wird nach Prüfung durch die Kasse. Nimmt eine Datenannahmestelle den elektronischen Weg nicht an, führt dich uwupa für diese Kasse weiter über die Papierrechnung.
Was auch mit Software bei dir bleibt
- Dein eigenes Institutionskennzeichen und der Beitritt zum Vertrag
- Die unterschriebenen Urbelege, die per Post zur Kasse gehen
- Das Absenden selbst, höchstens einmal im Monat auf den Knopf drücken
- Beanstandungen der Kasse, die du prüfst und beantwortest
- Dein Geld: uwupa zahlt nichts vor und finanziert nichts
Die Abrechnung steht nicht allein
Die Rechnung entsteht aus derselben Dokumentation, aus der auch der Wochenbettverlauf, das Partogramm, deine Termine und dein Geldüberblick leben. Genau daran hängt der Gewinn: Du hältst den Besuch einmal fest, und niemand tippt ihn ein zweites Mal für die Abrechnung ab. Wer eine Software für Hebammen nur für die Abrechnung kauft, führt die Doku weiter woanders und zahlt den Übertrag jeden Monat mit seiner Zeit.
Was eine Abrechnungssoftware für Hebammen kostet
Bei uwupa zahlst du einen festen Betrag im Monat, gleich wie viel du abrechnest. Kein Anteil von deinem Umsatz, keine Einrichtungsgebühr, keine Gebühr je Beleg. Das ist der Gegenentwurf zum Abrechnungsdienst, der prozentual mitverdient: Je besser dein Jahr läuft, desto teurer wird er, während dein Programm gleich viel kostet.
Die fertige Kassenrechnung erstellst du in jeder Stufe. Das elektronische Einreichen an die Kasse gehört zum Tarif Premium.
So findest du heraus, ob uwupa deine Abrechnung versteht
Ein einziger echter Fall genügt, und du weißt mehr als aus jeder Merkmalsliste.
- Trage einen Wochenbettbesuch mit echter Dauer und gefahrener Strecke ein.
- Sieh nach, welche Position, welche Einheiten und welches Wegegeld uwupa daraus bildet, und halte es gegen deinen letzten Abrechnungsbeleg.
- Trage zwei Frauen auf einer Fahrt ein und schau dir an, wie das Wegegeld geteilt wird.
- Schreib die Rechnung fest und sieh dir an, was auf dem Beleg steht, den die Kasse bekommt.
Aus der Tabelle, vom Papier oder vom Abrechnungsdienst
Der Umstieg läuft über einen Stichtag. Bereits eingereichte Fälle lässt du im alten Weg auslaufen, ab dem Stichtag erfasst du in uwupa. Deine Klientinnen und Stammdaten bringst du als Datei mit, abgerechnete Fälle übernimmst du bewusst nicht: sonst käme eine Leistung zweimal bei der Kasse an.
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Fragen zur Abrechnungssoftware für Hebammen
Was ist eine Abrechnungssoftware für Hebammen?
Was ist der Unterschied zwischen § 134a und § 302 SGB V?
Brauche ich als Hebamme überhaupt eine Abrechnungssoftware?
Was unterscheidet eine Abrechnungssoftware von einem Abrechnungsdienstleister?
Kann ich mit einer Abrechnungssoftware selbst nach § 302 einreichen?
Welche Angaben braucht die Kasse, damit meine Rechnung durchgeht?
Läuft die Abrechnung mit uwupa auch ohne Geburtshilfe?
Kann ich meine bisherige Abrechnung mitnehmen?
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