Ratgeber

Hebammen Abrechnung 2026

Hebammen-Abrechnung 2026: der aktuelle Vertragsstand im Überblick

Aufgeraeumter moderner Schreibtisch mit geschlossenem Laptop, Kalender und einer Tasse Kaffee.

Die Grundlage für deine Abrechnung 2026 ist der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V. Dazu gehört die Vergütungsvereinbarung, also die Liste, die festlegt, was du für welche Leistung bekommst. Wichtig ist die Anlage 1.1 im Stand vom 1. April 2026. Wenn du freiberuflich abrechnest, solltest du die wichtigsten Punkte kennen. Denn seit der Reform gelten zwei Regelwerke gleichzeitig.

Zwei Vertragsregime: alt und neu

Heute zählt vor allem, wann du eine Leistung erbracht hast. Es gibt das alte Regelwerk bis zum 31. Oktober 2025 und das neue ab dem 1. November 2025. Jede Rechnung und jede Gebührenliste gehört genau zu einem dieser beiden Regelwerke. Eine Betreuung, die über den Stichtag hinausgeht, kann darum Positionen aus beiden Welten enthalten. Es kommt darauf an, an welchem Tag die einzelne Leistung stattgefunden hat.

Für dich heißt das: Du brauchst für jede Position das richtige Leistungsdatum und die dazu passende Liste. Rechnest du eine alte Leistung aus Versehen nach neuem Recht ab, passen Positionsnummer und Einheiten nicht mehr zum Vertragsstand.

Die wichtigste Neuerung: 5-Minuten-Einheiten

Im neuen Regelwerk rechnest du zeitabhängige Leistungen seit dem 1. November 2025 in 5-Minuten-Einheiten ab. So lässt sich deine Zeit genauer abbilden. Dafür musst du aber mehr nachweisen. Du dokumentierst die tatsächliche Dauer pro Besuch nachvollziehbar. Nur dann passen Einheiten und Zuschläge zum geltenden Vertragsstand.

Die Leistungsbereiche im Überblick

Die Vergütungsvereinbarung deckt die ganze Begleitung ab, von der Schwangerschaft bis zum Wochenbett. Für alle Bereiche gilt dasselbe: Die genauen Beträge, Einheiten und Zuschläge stehen im jeweils geltenden Vertragsstand. Du kannst sie nicht mit einer einfachen Faustregel überschlagen.

  • Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett als zeitliche Achse der Betreuung.
  • Kurse, Wegegeld und Material als ergänzende Leistungsbereiche.
  • Die Settings häuslich, Hebammeneinrichtung, Krankenhaus als Beleg und ambulant, also der Ort der Betreuung. Jeder Ort bringt eigene Regeln und Zuschläge mit.

Dazu kommen zwei Dinge, die deine Abrechnung absichern. Das eine ist die Versichertenbestätigung, dein Nachweis gegenüber dem Kostenträger, also der Krankenkasse, dass die Frau dort versichert ist. Das andere sind die Kontingente der Vergütungsvereinbarung. Sie legen fest, wie oft du eine Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abrechnen darfst.

Wie uwupa das einordnet

uwupa hält den aktuellen Vertragsstand für dich nach. Anhand des Leistungsdatums ordnet die Software automatisch das richtige Regelwerk zu, also entweder die alte Regelung bis zum 31. Oktober 2025 oder die neue ab dem 1. November 2025. Aus deinen Angaben bildet sie die passende Positionsnummer, die Einheiten und die zugehörigen Zuschläge nach den Regeln der Vergütungsvereinbarung. So musst du nicht bei jeder Leistung nachschlagen, welche Liste gerade gilt. Und deine Abrechnung bleibt am geltenden Vertragsstand ausgerichtet.

Häufige Fragen

Welcher Vertragsstand gilt für die Hebammen-Abrechnung 2026?
Maßgeblich ist der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V mit der Vergütungsvereinbarung in der Anlage 1.1, Stand 1. April 2026. Die genauen Beträge, Einheiten und Zuschläge stehen in diesem geltenden Vertragsstand.
Wie unterscheiden sich altes und neues Vertragsregime?
Das alte Regelwerk gilt bis zum 31. Oktober 2025, das neue ab dem 1. November 2025. Jede Rechnung und jede Gebührenliste gehört genau zu einem Regelwerk. Entscheidend ist das Datum der einzelnen Leistung.
Was hat sich mit der Reform bei zeitabhängigen Leistungen geändert?
Zeitabhängige Leistungen rechnest du seit dem 1. November 2025 in 5-Minuten-Einheiten ab. Dazu kamen zusätzliche Nachweispflichten. Dokumentiere die tatsächliche Dauer pro Besuch nachvollziehbar, damit Einheiten und Zuschläge stimmen.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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