Ratgeber

Hebamme Zuschläge abrechnen

Zuschläge richtig abrechnen: Wochenende, Feiertag und Nacht

Aufstell-Kalender und eine kleine Uhr in warmem Abendlicht auf einem hellen Tisch.

Wenn du als Hebamme Zuschläge abrechnen willst, zählen vor allem drei Dinge. Das Datum. Die Uhrzeit. Und das Setting der Leistung, also wo und wie du betreut hast. Daraus ergibt sich, ob ein Zuschlag für Wochenende, Feiertag oder Nachtzeit greift. Die Regeln dazu stehen unter anderem in § 3 der Vergütungsvereinbarung, also dem Vertrag, der festlegt, was du wofür bekommst. Und genau hier entstehen im Alltag die meisten Korrekturen, die du dir eigentlich sparen könntest.

Wovon Zuschläge abhängen

Ein Zuschlag ist nichts, was du frei vergeben darfst. Er ergibt sich aus den Umständen deiner Leistung. Drei Dinge sind dafür wichtig.

  • Das Datum, also ob du an einem Werktag, am Wochenende oder an einem Feiertag betreut hast.
  • Die Uhrzeit, denn für die Nachtzeit gibt es eigene Zuschläge.
  • Das Setting der Betreuung, das mitbestimmt, welcher Zuschlag überhaupt in Frage kommt.

Welche Sätze und Bedingungen genau gelten, steht in der jeweils aktuellen Vergütungsvereinbarung. Diese Werte ändern sich, wenn der Vertrag sich ändert. Deshalb solltest du hier nicht aus dem Gedächtnis arbeiten, sondern immer den aktuellen Stand nehmen.

Die Verbindung zu den Zeitleistungen

Zuschläge hängen an den zeitabhängigen Leistungen, die seit der Reform in 5-Minuten-Einheiten gerechnet werden. Das heißt für dich: Stimmt die erfasste Betreuungszeit nicht, dann stimmt auch der Zuschlag darauf nicht. Beides gehört zusammen. Wenn du die Dauer einer Leistung sauber notierst, hast du damit zugleich die Grundlage für den richtigen Zuschlag, weil sich beides aus denselben Angaben ergibt.

Bei Feiertagen ist besonders Sorgfalt wichtig. Bewegliche und regionale Feiertage übersieht man leicht. Eine Leistung an einem Feiertag wird sonst wie ein normaler Werktag abgerechnet, und der Zuschlag, der dir zusteht, geht verloren.

Wie uwupa das übernimmt

In uwupa ergibt sich der Zuschlag aus den Angaben, die ohnehin zu jeder Leistung gehören. Anhand von Datum und Setting setzt die Software die passenden Zuschläge selbst. Feiertage erkennt sie über eine eigene Feiertagslogik, also eine eingebaute Liste der Feiertage. Du musst nichts von Hand zuordnen. Damit fällt auch die typische Fehlerquelle weg, einen Feiertag oder die Nachtzeit zu übersehen. Du dokumentierst einfach die Betreuung. Die Vergütungsvereinbarung nach dem aktuellen Stand bildet den Rahmen. Und der richtige Zuschlag landet an der richtigen Position, ganz ohne dass du ihn von Hand nachträgst.

Häufige Fragen

Wann darf ich als Hebamme einen Zuschlag abrechnen?
Ein Zuschlag ergibt sich aus Datum, Uhrzeit und Setting einer Leistung, also zum Beispiel für Wochenende, Feiertag oder Nachtzeit. Die Bedingungen stehen unter anderem in § 3 der Vergütungsvereinbarung. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Vertragsstand.
Wie hängen Zuschläge mit den 5-Minuten-Einheiten zusammen?
Zuschläge hängen an den zeitabhängigen Leistungen, die in 5-Minuten-Einheiten gerechnet werden. Stimmt die erfasste Betreuungszeit nicht, dann stimmt auch der Zuschlag darauf nicht, weil sich beides aus denselben Angaben ergibt.
Muss ich Feiertage für die Abrechnung selbst zuordnen?
In uwupa nicht. Die Software setzt Zuschläge anhand von Datum und Setting selbst und erkennt Feiertage über eine eigene Feiertagslogik. So musst du nichts von Hand zuordnen.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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