Zuschläge richtig abrechnen: Wochenende, Feiertag und Nacht

Wenn du als Hebamme Zuschläge abrechnen willst, zählen vor allem drei Dinge. Das Datum. Die Uhrzeit. Und das Setting der Leistung, also wo und wie du betreut hast. Daraus ergibt sich, ob ein Zuschlag für Wochenende, Feiertag oder Nachtzeit greift. Die Regeln dazu stehen unter anderem in § 3 der Vergütungsvereinbarung, also dem Vertrag, der festlegt, was du wofür bekommst. Und genau hier entstehen im Alltag die meisten Korrekturen, die du dir eigentlich sparen könntest.
Wovon Zuschläge abhängen
Ein Zuschlag ist nichts, was du frei vergeben darfst. Er ergibt sich aus den Umständen deiner Leistung. Drei Dinge sind dafür wichtig.
- Das Datum, also ob du an einem Werktag, am Wochenende oder an einem Feiertag betreut hast.
- Die Uhrzeit, denn für die Nachtzeit gibt es eigene Zuschläge.
- Das Setting der Betreuung, das mitbestimmt, welcher Zuschlag überhaupt in Frage kommt.
Welche Sätze und Bedingungen genau gelten, steht in der jeweils aktuellen Vergütungsvereinbarung. Diese Werte ändern sich, wenn der Vertrag sich ändert. Deshalb solltest du hier nicht aus dem Gedächtnis arbeiten, sondern immer den aktuellen Stand nehmen. Wie die Gebührenpositionen insgesamt aufgebaut sind, zeigt der Überblick zur Vergütungsvereinbarung 2026.
Die Verbindung zu den Zeitleistungen
Zuschläge hängen an den zeitabhängigen Leistungen, die seit der Reform in 5-Minuten-Einheiten gerechnet werden. Das heißt für dich: Stimmt die erfasste Betreuungszeit nicht, dann stimmt auch der Zuschlag darauf nicht. Beides gehört zusammen. Wenn du die Dauer einer Leistung sauber notierst, hast du damit zugleich die Grundlage für den richtigen Zuschlag, weil sich beides aus denselben Angaben ergibt. Wie die Einheiten beim Erfassen entstehen, zeigt der Beitrag zu den 5-Minuten-Einheiten in der Abrechnung.
Bei Feiertagen ist besondere Sorgfalt wichtig. Bewegliche und regionale Feiertage übersieht man leicht. Eine Leistung an einem Feiertag wird sonst wie ein normaler Werktag abgerechnet, und der Zuschlag, der dir zusteht, geht verloren.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa ergibt sich der Zuschlag aus den Angaben, die ohnehin zu jeder Leistung gehören. Anhand von Datum und Setting setzt die Software die passenden Zuschläge selbst. Feiertage erkennt sie über eine eigene Feiertagslogik, also eine eingebaute Liste der Feiertage. Du musst nichts von Hand zuordnen. Damit fällt auch die typische Fehlerquelle weg, einen Feiertag oder die Nachtzeit zu übersehen. Du dokumentierst einfach die Betreuung. Die Vergütungsvereinbarung nach dem aktuellen Stand bildet den Rahmen. Und der richtige Zuschlag landet an der richtigen Position, ganz ohne dass du ihn von Hand nachträgst.
Häufige Fragen
Wann darf ich als Hebamme einen Zuschlag abrechnen?
Wie hängen Zuschläge mit den 5-Minuten-Einheiten zusammen?
Muss ich Feiertage für die Abrechnung selbst zuordnen?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Quellen dieses Beitrags:
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (Leistungsvergütung nachts, am Wochenende und an Feiertagen), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Vergütungsverzeichnis, Zuschlag an der vierten Stelle der Gebührenposition), Stand 01.04.2026
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