Erklärung zur Barrierefreiheit
Uwupa soll für alle gut nutzbar sein, unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens, der Motorik oder der Wahrnehmung. Wir gestalten den Dienst so, dass er sich mit der Tastatur und mit Vorleseprogrammen bedienen lässt. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand, die bekannten Grenzen und den Weg, uns eine Barriere zu melden.
1. Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549 für barrierefreie digitale Dienste. Diese Vorgaben sind der Maßstab, an dem wir die Oberfläche fortlaufend messen und verbessern. Eine vollständige Barrierefreiheit ist ein Ziel, an dem wir kontinuierlich arbeiten.
2. Stand der Umsetzung
Umgesetzt sind unter anderem:
- Bedienung mit der Tastatur, mit sichtbarer Hervorhebung des jeweils aktiven Elements.
- Beschriftungen für Vorleseprogramme, auch bei Symbol-Schaltflächen, sowie eine semantisch ausgezeichnete Seitenstruktur mit Überschriften, Bereichen und Tabellenköpfen.
- Farbkontraste für Fließtext und Bedienelemente, ausgerichtet an den AA-Mindestwerten, sowie ein durchgängiger heller und dunkler Modus.
- Rücksicht auf die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung: Animationen werden dann auf ein ruhiges Minimum zurückgenommen.
- Formulare mit klaren Beschriftungen und Fehlermeldungen, die auch ohne Farbe verständlich bleiben.
- Schriftgrößen, die sich über die Einstellung des Browsers vergrößern lassen, ohne dass Inhalte verloren gehen.
3. Bekannte Einschränkungen
An folgenden Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran:
- Grafische Verlaufsdarstellungen sind vor allem visuell. Die zugrunde liegenden Werte stehen zusätzlich in Textform bereit: bei Gravidogramm, Partogramm, Dammheilung, Stimmung, Fundusstand und Wochenfluss als Tabelle unter der Kurve, bei Gewicht, Neugeborenen-Werten, Ikterus und Stillen als Text in der Befundliste derselben Seite. Die Kurvenform selbst ist mit Vorleseprogrammen nur eingeschränkt erfassbar.
- Erzeugte Dokumente zum Ausdruck oder als PDF sind noch nicht durchgängig für Vorleseprogramme ausgezeichnet.
- Einzelne eingebundene Bestandteile Dritter, etwa der Einwilligungsdialog für Cookies, folgen nicht in jedem Detail unseren eigenen Vorgaben.
- Nicht jede Seite führt ihre Überschriften als lückenlose Stufenfolge, und in einzelnen Tabellen sind die Kopfzellen noch nicht als solche ausgezeichnet. Betroffen sind vor allem die Rechnungsansichten und die Tabellen der Datenschutzerklärung.
- Die Kennzahlen auf der Startseite der Anwendung wechseln von selbst weiter. Anhalten lässt sich der Wechsel mit dem Mauszeiger oder über die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung, nicht mit der Tastatur; die vollständige Liste der Kennzahlen steht Vorleseprogrammen unabhängig davon dauerhaft zur Verfügung.
4. Rechtlicher Rahmen und Grundlage dieser Erklärung
Der Kern von uwupa ist ein Arbeitswerkzeug für Hebammen als Unternehmerinnen und Unternehmer. Öffentlich zugänglich sind vor allem die Hebammensuche und die Terminanfrage bei einer Hebamme. Für uns als Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme) greift die Ausnahme des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Sollte uwupa über diese Schwellen hinauswachsen, entfällt die Ausnahme; wir ergänzen diese Erklärung dann um die gesetzlich vorgesehenen Angaben, etwa zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Unabhängig davon halten wir die genannten Ziele der Barrierefreiheit freiwillig ein, weil ein gut bedienbarer Dienst allen zugutekommt.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wurde im Juli 2026 erstellt und im September 2026 zuletzt überprüft.
5. Barriere melden und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt nicht nutzen können, schreiben Sie uns an uwupasocial@gmail.com. Beschreiben Sie möglichst, worum es ging und auf welcher Seite. Wir prüfen jede Rückmeldung und melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage. Benötigen Sie einen bestimmten Inhalt kurzfristig in zugänglicher Form, sagen Sie uns das; wir stellen ihn Ihnen dann auf einem anderen Weg bereit.
Stand: 18. August 2026, veröffentlicht am 17. August 2026
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