uwupa

Erklärung zur Barrierefreiheit

Uwupa soll für alle gut nutzbar sein, unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens, der Motorik oder der Wahrnehmung. Wir gestalten den Dienst so, dass er sich mit der Tastatur und mit Vorleseprogrammen bedienen lässt. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand, die bekannten Grenzen und den Weg, uns eine Barriere zu melden.

1. Angestrebter Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549 für barrierefreie digitale Dienste. Diese Vorgaben sind der Maßstab, an dem wir die Oberfläche fortlaufend messen und verbessern. Eine vollständige Barrierefreiheit ist ein Ziel, an dem wir kontinuierlich arbeiten.

2. Stand der Umsetzung

Umgesetzt sind unter anderem:

3. Bekannte Einschränkungen

An folgenden Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran:

4. Rechtlicher Rahmen und Grundlage dieser Erklärung

Der Kern von uwupa ist ein Arbeitswerkzeug für Hebammen als Unternehmerinnen und Unternehmer. Öffentlich zugänglich sind vor allem die Hebammensuche und die Terminanfrage bei einer Hebamme. Für uns als Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme) greift die Ausnahme des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Sollte uwupa über diese Schwellen hinauswachsen, entfällt die Ausnahme; wir ergänzen diese Erklärung dann um die gesetzlich vorgesehenen Angaben, etwa zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Unabhängig davon halten wir die genannten Ziele der Barrierefreiheit freiwillig ein, weil ein gut bedienbarer Dienst allen zugutekommt.

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wurde im Juli 2026 erstellt und im September 2026 zuletzt überprüft.

5. Barriere melden und Kontakt

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt nicht nutzen können, schreiben Sie uns an uwupasocial@gmail.com. Beschreiben Sie möglichst, worum es ging und auf welcher Seite. Wir prüfen jede Rückmeldung und melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage. Benötigen Sie einen bestimmten Inhalt kurzfristig in zugänglicher Form, sagen Sie uns das; wir stellen ihn Ihnen dann auf einem anderen Weg bereit.

Stand: 18. August 2026, veröffentlicht am 17. August 2026


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