Studium und Gründung

Beim Start als Hebamme sollst du nicht an der Software sparen müssen

Die Software-Entscheidung fällt meist genau dann, wenn das Geld am knappsten ist: im Studium und im ersten Jahr der Freiberuflichkeit. Deshalb bekommst du uwupa in beiden Phasen über Guthaben geschenkt oder zum halben Preis, ohne Sondervertrag; die Bedingungen stehen vollständig auf dieser Seite.

Abbuchung erst nach dem Test und nach Verbrauch des Guthabens. Bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Im Studium: Basis geschenkt

Mit dem Tarif Basis lernst du an eigenen Übungsfällen, wie Dokumentation, Terminplanung und die Abrechnung nach der Vergütungsvereinbarung zusammenspielen, statt all das erst nach dem Examen zum ersten Mal zu sehen. Schick uns einmal im Jahr deine Immatrikulationsbescheinigung, wir schreiben dir zwölf Monatsbeiträge Basis als Guthaben gut, derzeit 178,80 Euro im Jahr. Solange du eingeschrieben bist, kostet dich uwupa Basis damit effektiv nichts. Wichtig: Daten echter Frauen aus deinen Praxiseinsätzen gehören in die Akte der anleitenden Hebamme oder der Klinik, nicht in dein eigenes Konto. Nach dem Examen läuft dein Konto einfach weiter, und startest du in die Freiberuflichkeit, schließt derzeit das Gründungsangebot an.

Im Gründungsjahr: die Hälfte

Liegt dein Start in die Freiberuflichkeit weniger als zwölf Monate zurück, schreiben wir dir sechs Monatsbeiträge deines gewählten Tarifs als Guthaben gut, je nach Tarif 89,40 Euro bis 209,40 Euro. Das erste Jahr kostet dich damit die Hälfte, bei vollem Funktionsumfang deines Tarifs.

So läuft es ab

Drei Schritte, kein Formular

Konto anlegen und testen

Du registrierst dich wie jede Hebamme und startest mit der kostenlosen Testphase in dem Tarif, den du wählst.

Nachweis schicken

Eine formlose E-Mail an uwupasocial@gmail.com mit Immatrikulationsbescheinigung oder Gründungsbeleg genügt.

Guthaben erhalten

Wir schreiben dir das Guthaben auf dein Konto gut. Es wird automatisch mit den Rechnungen deines Abos verrechnet; abgebucht wird erst, wenn es aufgebraucht ist.

  • Voller Funktionsumfang deines Tarifs, keine Sonderversion
  • Deine Daten nimmst du nach dem Studium einfach mit
  • Bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar, ohne Mindestlaufzeit
Häufige Fragen

Fragen zu Studium und Gründung

Was kostet uwupa im Hebammen-Studium?
Im Studium ist der Tarif Basis über Guthaben geschenkt. Du schließt das Abo normal ab und schickst uns einmal im Jahr deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung eines Hebammen-Studiengangs. Wir schreiben dir dann Guthaben in Höhe von zwölf Monatsbeiträgen Basis gut, derzeit 178,80 Euro im Jahr. Abgebucht wird erst, wenn das Guthaben verbraucht ist.
Ich gründe gerade. Was bekomme ich?
Liegt der Start deiner freiberuflichen Tätigkeit weniger als zwölf Monate zurück, schreiben wir dir sechs Monatsbeiträge deines gewählten Tarifs als Guthaben gut, je nach Tarif 89,40 Euro bis 209,40 Euro. Damit kostet dich das erste Jahr effektiv die Hälfte.
Was passiert nach dem Studium?
Dein Konto läuft einfach weiter, deine Daten und Einstellungen bleiben. Mit dem Examen endet die Immatrikulation und damit das Guthaben fürs Studium. Startest du dann in die Freiberuflichkeit, schließt derzeit das Gründungsangebot an: Mit dem Beleg über den Beginn deiner Tätigkeit, zum Beispiel der IK-Vergabe, schreiben wir dir sechs Monatsbeiträge deines gewählten Tarifs als Guthaben gut.
Brauche ich trotzdem ein Zahlungsmittel?
Ja. Das Abo läuft ganz normal mit deiner kostenlosen Testphase und ist bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar. Das Guthaben wird automatisch mit den Rechnungen deines Abos verrechnet; dein Konto wird erst belastet, wenn das Guthaben aufgebraucht ist.
Welcher Nachweis zählt?
Für das Studium eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung eines Hebammen-Studiengangs (Hebammenwissenschaft oder Hebammenkunde). Für die Gründung ein Beleg über den Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit, zum Beispiel die IK-Vergabe oder die Anmeldung beim Finanzamt. Es genügt eine formlose E-Mail mit dem Nachweis im Anhang.
Gilt das Angebot dauerhaft?
Das Angebot gilt einmal je Person und Jahr, solange die Voraussetzungen vorliegen. Für die Zukunft können wir es anpassen; Guthaben, das dir bereits gutgeschrieben wurde, bleibt selbstverständlich bestehen.

Zum Ratgeber: Als Hebamme selbstständig machen