Wegegeld als Hebamme: 97 Cent je Kilometer

Beim Wegegeld tauchen zwei Fragen immer wieder auf: Welche Strecke rechnest du ab, und wie teilst du sie auf, wenn du an einem Tag mehrere Frauen besuchst? In diesem Beitrag gehen wir beide Fragen durch und zeigen dir, wie das Wegegeld nach dem Hebammenhilfevertrag berechnet wird. Der Hebammenhilfevertrag ist die Vereinbarung, nach der du mit den Krankenkassen abrechnest.
Es zählt die tatsächlich gefahrene Strecke
Abgerechnet wird die Strecke, die du für die Hilfeleistung tatsächlich fährst, hin und zurück zur Praxis. Maßgeblich ist die kürzestmögliche Route zur Frau, also ohne Umwege. Je gefahrenem Kilometer bekommst du eine feste Vergütung.
Ein Beispiel: Wohnt die Frau 12 Kilometer von deiner Praxis entfernt, fährst du hin und zurück 24 Kilometer und rechnest diese 24 Kilometer ab. Die Entfernung bis zum Ort der Hilfeleistung ist dabei die Größe, an der die Obergrenze hängt, dazu weiter unten mehr.
Wie hoch ist das Wegegeld je Kilometer?
Je gefahrenem Kilometer bekommst du aktuell 97 Cent. Den Vertragspreis nennt die Vergütungsvereinbarung, die Zahl der Kilometer trägst du bei. uwupa rechnet mit der Strecke, die du wirklich gefahren bist, auf zwei Nachkommastellen genau: aus 24,4 Kilometern werden 24,4, aus 12,6 Kilometern werden 12,6. Das Feld für die Menge lässt beim Datenaustausch mit den Kassen genau zwei Nachkommastellen zu, mehr wird abgeschnitten und nie aufgerundet. So forderst du nie einen Kilometer, den dein Fahrtenbuch nicht ausweist.
Bis 25 Kilometer zur Frau, in Ausnahmen bis 50
Die Entfernung zur Frau, also der Weg bis zum Ort der Hilfeleistung, darf höchstens 25 Kilometer betragen. Wird der Weg zur Frau länger, ist eine Entfernung bis höchstens 50 Kilometer nur in drei Fällen abrechenbar.
- Eine geplante Geburt im häuslichen Umfeld und die Betreuung, die daraus entsteht.
- Die Vertretung einer anderen Hebamme, deren Namen du in der Abrechnung vermerkst.
- Es ist keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern verfügbar.
Den Grund hältst du in der Abrechnung fest. Ist die Frau weiter als 50 Kilometer entfernt, wird die Strecke nicht mehr vergütet.
Mehrere Frauen auf einer Fahrt
Besuchst du auf einer Fahrt mehrere Frauen, darfst du die Strecke nicht mehrfach voll abrechnen. Stattdessen wird das Wegegeld geteilt. Du nimmst die gesamte gefahrene Strecke der Fahrt und teilst sie durch die Zahl der besuchten Frauen. Für diese geteilte Abrechnung gibt es eine eigene Position, das anteilige Wegegeld je Kilometer. Besuchst du nur eine Frau, gilt das normale Wegegeld je Kilometer.
Ein Beispiel: Fährst du von deiner Praxis zu Frau A, weiter zu Frau B und zurück, insgesamt 30 Kilometer, teilst du durch zwei. Jede Frau trägt 15 Kilometer. Bei der Abrechnung gibst du an, wie viele Frauen du auf der Strecke betreut hast.
Bus und Bahn, Maut und Fähre
Fährst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, rechnest du nicht je Kilometer ab, sondern eine feste Pauschale je Besuch. Sie deckt Hin- und Rückweg zusammen ab und wird nur einmal je Hilfeleistung gezahlt.
Maut- und Fährkosten mit dem eigenen Auto kannst du zusätzlich abrechnen, gegen Beleg in Kopie. Auch die Fahrtkosten, die dir entstehen, wenn du eine Frau bei einer Verlegung in eine Klinik begleitest, kannst du mit Begründung und Nachweis abrechnen, zum Beispiel das Taxi für deine Rückfahrt. Vom Wegegeld ganz getrennt ist die steuerliche Kilometerpauschale. Wie beides nebeneinander läuft, liest du im Beitrag zum Fahrtenbuch für Hebammen. Wo das Wegegeld im Regelwerk steht und wie die übrigen Positionen aufgebaut sind, zeigt der Beitrag zur Vergütungsvereinbarung 2026.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa trägst du die gefahrenen Kilometer und die Zahl der besuchten Frauen nur ein einziges Mal ein, als Besuchstag. uwupa teilt das Wegegeld bei mehreren Frauen automatisch auf. Über 50 gefahrenen Kilometern weist dich uwupa auf die nötige Begründung hin, über 100 Kilometern sperrt es die Strecke. Änderst du den Tag an einer Stelle, rechnet uwupa alle noch offenen Rechnungen dieses Tages neu. Wenn du magst, fotografierst du das unterschriebene Leistungsblatt. Die Texterkennung läuft direkt auf deinem Gerät und füllt Datum und Kilometer schon vor, damit du sie nur noch kurz prüfst.
So musst du nichts von Hand aufteilen, und auf dem Beleg steht der Anteil, der wirklich auf diese Frau entfällt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Wegegeld für Hebammen 2026?
Zählt beim Wegegeld auch der Rückweg?
Wie wird Wegegeld bei mehreren Frauen auf einer Fahrt aufgeteilt?
Wie viele Kilometer Wegegeld kann ich abrechnen?
Mit wie vielen Nachkommastellen rechnet uwupa das Wegegeld?
Wie rechne ich Bus und Bahn beim Wegegeld ab?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Quellen dieses Beitrags:
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 11 (Wegegeld: kürzest möglicher Weg, bis 25 Kilometer, in drei Fällen bis 50, anteilige Berechnung bei mehreren Versicherten, Maut und Fähre, öffentliche Verkehrsmittel, Begleitfahrt bei Verlegung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 5 (50100 Wegegeld je Kilometer 0,97 Euro, 50200 anteiliges Wegegeld je Kilometer 0,97 Euro, 50300 tatsächliche Kosten, 50400 öffentliche Verkehrsmittel), Stand 01.04.2026
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