Ratgeber

Wegegeld Hebamme berechnen

Wegegeld als Hebamme korrekt berechnen: gefahrene Strecke, anteilig, gerundet

Zusammengefaltete Strassenkarte, Autoschluessel und ein Notizbuch auf einem hellen Schreibtisch am Fenster.

Beim Wegegeld tauchen zwei Fragen immer wieder auf: Welche Strecke rechnest du ab, und wie teilst du sie auf, wenn du an einem Tag mehrere Frauen besuchst. In diesem Beitrag gehen wir beide Fragen durch und zeigen dir, wie das Wegegeld nach dem Hebammenhilfevertrag berechnet wird. Der Hebammenhilfevertrag ist die Vereinbarung, nach der du mit den Krankenkassen abrechnest.

Es zählt die tatsächlich gefahrene Strecke

Abgerechnet wird die Strecke, die du für die Hilfeleistung tatsächlich fährst, Hin und zurück zur Praxis. Maßgeblich ist die kürzest mögliche Route zur Frau, also ohne Umwege. Je gefahrenem Kilometer bekommst du eine feste Vergütung.

Ein Beispiel: Wohnt die Frau 12 Kilometer von deiner Praxis entfernt, fährst du hin und zurück 24 Kilometer und rechnest diese 24 Kilometer ab. Die Entfernung bis zum Ort der Hilfeleistung ist dabei die Größe, an der die Obergrenze hängt, dazu weiter unten mehr.

Wegegeld je Kilometer

Je gefahrenem Kilometer bekommst du aktuell 97 Cent. Abgerechnet wird immer in vollen Kilometern, ohne Komma. Deshalb wird die Strecke kaufmännisch auf volle Kilometer gerundet. Das ist so gewollt, weil die Menge als ganze Zahl an die Kasse übermittelt wird. Aus 24,4 Kilometern werden also 24, aus 24,6 Kilometern werden 25. Sehr kurze Wege unter einem halben Kilometer runden auf null und ergeben keinen Betrag. Dafür sind andere Positionen gedacht, die weiter unten stehen.

Bis 25 Kilometer zur Frau, in Ausnahmen bis 50

Die Entfernung zur Frau, also der Weg bis zum Ort der Hilfeleistung, darf höchstens 25 Kilometer betragen. Wird der Weg zur Frau länger, ist eine Entfernung bis höchstens 50 Kilometer nur in drei Fällen abrechenbar.

  • Eine geplante Geburt im häuslichen Umfeld und die Betreuung, die daraus entsteht.
  • Die Vertretung einer anderen Hebamme, deren Namen du in der Abrechnung vermerkst.
  • Es ist keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern verfügbar.

Den Grund hältst du in der Abrechnung fest. Ist die Frau weiter als 50 Kilometer entfernt, wird die Strecke nicht mehr vergütet.

Mehrere Frauen auf einer Fahrt

Besuchst du auf einer Fahrt mehrere Frauen, darfst du die Strecke nicht mehrfach voll abrechnen. Stattdessen wird das Wegegeld geteilt. Du nimmst die gesamte gefahrene Strecke der Fahrt und teilst sie durch die Zahl der besuchten Frauen. Für diese geteilte Abrechnung gibt es eine eigene Position, das anteilige Wegegeld je Kilometer. Besuchst du nur eine Frau, gilt das normale Wegegeld je Kilometer.

Ein Beispiel: Fährst du von deiner Praxis zu Frau A, weiter zu Frau B und zurück, insgesamt 30 Kilometer, teilst du durch zwei. Jede Frau trägt 15 Kilometer. Bei der Abrechnung gibst du an, wie viele Frauen du auf der Strecke betreut hast.

Bus und Bahn, Maut und Fähre

Fährst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, rechnest du nicht je Kilometer ab, sondern eine feste Pauschale je Besuch. Sie deckt Hin- und Rückweg zusammen ab und wird nur einmal je Hilfeleistung gezahlt.

Maut- und Fährkosten mit dem eigenen Auto kannst du zusätzlich abrechnen, gegen Beleg in Kopie. Auch die Fahrtkosten, die dir entstehen, wenn du eine Frau bei einer Verlegung in eine Klinik begleitest, kannst du mit Begründung und Nachweis abrechnen, zum Beispiel das Taxi für deine Rückfahrt. Vom Wegegeld ganz getrennt ist die steuerliche Kilometerpauschale. Wie beides nebeneinander läuft, liest du im Beitrag zum Fahrtenbuch für Hebammen.

Wie uwupa das übernimmt

In uwupa trägst du die gefahrenen Kilometer und die Zahl der besuchten Frauen nur ein einziges Mal ein, als Besuchstag. uwupa teilt das Wegegeld bei mehreren Frauen automatisch auf. Über 50 gefahrenen Kilometern weist dich uwupa auf die nötige Begründung hin, über 100 Kilometern sperrt es die Strecke. Änderst du den Tag an einer Stelle, rechnet uwupa alle noch offenen Rechnungen dieses Tages neu. Wenn du magst, fotografierst du das unterschriebene Leistungsblatt. Die Texterkennung läuft direkt auf deinem Gerät und füllt Datum und Kilometer schon vor, damit du sie nur noch kurz prüfst.

So musst du nichts von Hand aufteilen, und die Menge bleibt eine ganze Zahl, so wie es die Abrechnung verlangt.

Häufige Fragen

Zählt beim Wegegeld auch der Rückweg?
Ja. Abgerechnet wird die tatsächlich gefahrene Strecke, also Hin und zurück zur Praxis. Maßgeblich ist die kürzest mögliche Route zur Frau. Die Entfernung bis zum Ort der Hilfeleistung darf dabei höchstens 25 Kilometer betragen, in besonderen Fällen bis 50.
Wie wird Wegegeld bei mehreren Frauen auf einer Fahrt aufgeteilt?
Du teilst die gesamte gefahrene Strecke der Fahrt durch die Zahl der besuchten Frauen. Für jede Frau buchst du dann das anteilige Wegegeld je Kilometer und gibst die Zahl der betreuten Frauen an. So rechnest du dieselbe Strecke nicht mehrfach voll ab.
Wie viele Kilometer Wegegeld kann ich abrechnen?
Die Entfernung zur Frau darf höchstens 25 Kilometer betragen. Wird der Weg länger, sind bis zu 50 Kilometer nur in drei Fällen abrechenbar: geplante Hausgeburt, Vertretung einer anderen Hebamme oder keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern. Den Grund vermerkst du in der Abrechnung. Ist die Frau weiter als 50 Kilometer entfernt, wird die Strecke nicht mehr vergütet.
Warum wird das Wegegeld auf volle Kilometer gerundet?
Die Menge nach § 302 SGB V wird als ganze Zahl an die Kasse übermittelt. Darum wird die gefahrene Strecke kaufmännisch auf volle Kilometer gerundet. Das ist so vorgesehen und kein Rechenfehler.
Wie rechne ich Bus und Bahn beim Wegegeld ab?
Für öffentliche Verkehrsmittel gibt es eine feste Pauschale je Besuch, nicht die Abrechnung je Kilometer. Sie gilt einmal je Hilfeleistung und deckt Hin- und Rückweg zusammen ab. Maut, Fähre und die Begleitfahrt bei einer Verlegung rechnest du daneben gegen Nachweis zu den tatsächlichen Kosten ab.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

Weiterlesen