5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen

Der Hebammenhilfevertrag wurde reformiert. Seit dem 1. November 2025 rechnest du Leistungen, die nach Zeit gehen, in 5-Minuten-Einheiten ab. Für viele Hebammen ist das die größte Umstellung im Abrechnungsalltag. Denn deine Zeit zählt jetzt feiner. Und du musst sie nachweisen können.
Was eine 5-Minuten-Einheit bedeutet
Früher gab es grobe Zeitblöcke. Jetzt wird deine Betreuungszeit in Schritten von je fünf Minuten gerechnet. Das ist genauer. Es bedeutet aber auch etwas mehr Schreibarbeit. Du musst klar festhalten, wie lange eine Leistung gedauert hat. Nur so stimmen am Ende die Einheiten und die Zuschläge, die dazugehören.
Worauf es bei der Erfassung ankommt
- Halte die echte Dauer pro Besuch sauber fest. Bitte nicht schätzen.
- Ordne Zuschläge richtig zu, zum Beispiel für Termine am Wochenende oder an Feiertagen.
- Behalte die Kontingentgrenzen im Blick. Das sind die Obergrenzen aus der Vergütungsvereinbarung, also dem Vertrag, der regelt, was und wie viel du abrechnen darfst. So wird dir kein Besuch zurückgewiesen.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa trägst du einfach deine Betreuungszeit ein. Die Software rechnet daraus die 5-Minuten-Einheiten aus, genau nach den Regeln der Vergütungsvereinbarung. Die Zuschläge setzt uwupa selbst, passend zu Datum und Setting. Und eine Live-Plausibilitätsprüfung, also eine laufende Kontrolle schon beim Eintragen, sagt dir sofort Bescheid, wenn ein Besuch eine Kontingentgrenze überschreiten würde. So entsteht die richtige Position ganz von allein. Du musst keine Einheiten mehr von Hand zusammenrechnen.
Häufige Fragen
Seit wann gelten 5-Minuten-Einheiten in der Hebammenabrechnung?
Muss ich die Betreuungszeit jetzt genauer dokumentieren?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
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