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5-Minuten-Einheiten Hebamme abrechnen

5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen

Kleine Tischuhr neben einem Notizbuch und einer Tasse auf einem hellen Holzschreibtisch.

Der Hebammenhilfevertrag wurde reformiert. Seit dem 1. November 2025 rechnest du Leistungen, die nach Zeit gehen, in 5-Minuten-Einheiten ab. Für viele Hebammen ist das die größte Umstellung im Abrechnungsalltag. Denn deine Zeit zählt jetzt feiner. Und du musst sie nachweisen können.

Was eine 5-Minuten-Einheit bedeutet

Früher gab es grobe Zeitblöcke. Jetzt wird deine Betreuungszeit in Schritten von je fünf Minuten gerechnet. Der Vertrag ist dabei genauer, als es auf den ersten Blick wirkt: Vergütet wird in Einheiten von jeweils zusammenhängenden abgeschlossenen fünf Minuten. Als Beispiel nennt er die Zeit von 10:04 Uhr bis 10:09 Uhr.

In den beiden Wörtern steckt die ganze Regel. Zusammenhängend heißt, dass die fünf Minuten am Stück laufen müssen. Abgeschlossen heißt, dass nur die volle Einheit zählt. Das ist genauer als früher. Es bedeutet aber auch etwas mehr Schreibarbeit. Du musst klar festhalten, wie lange eine Leistung gedauert hat. Nur so stimmen am Ende die Einheiten und die Zuschläge, die dazugehören.

So bildest du die Einheiten

Rechne die erfasste Betreuungszeit einfach durch fünf und lass den Rest liegen. Ein Wochenbettbesuch von 40 Minuten ergibt also acht Einheiten. Dauert derselbe Besuch 42 Minuten, bleibt es bei acht Einheiten: Die neunte Einheit ist angefangen, aber nicht abgeschlossen, und angefangene Einheiten sieht der Vertrag nicht vor. Aufgerundet wird an dieser Stelle nicht.

Drei Punkte gehören noch dazu, weil sie im Alltag am häufigsten für Rückfragen sorgen:

  • Verschiedene Leistungen darfst du im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang nacheinander abrechnen, nicht aber parallel. Zwei Positionen für dieselbe Zeitspanne gehen also nicht.
  • Abrechenbar ist nur, was mit persönlicher Hilfeleistung bei der Versicherten verbunden ist. Eine Videobetreuung und eine telefonische Kurzberatung gelten dabei ausdrücklich als persönliche Hilfeleistung.
  • Der Grundsatz gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist. Pauschal vergütete Leistungen wie die Grundpauschale für eine außerklinische Geburt laufen deshalb nicht über Einheiten, sondern als fester Betrag. Wie das im Zusammenspiel aussieht, steht im Beitrag zur Rufbereitschaft und Grundpauschale.

Wie du betreust, bestimmt die Endziffer

Dieselbe Zeit landet je nach Betreuungsform auf einer anderen Gebührenposition. Der Vertrag steuert das über die Endziffer, also die letzte Stelle der Positionsnummer: Endziffer 1 für eine aufsuchende Leistung bei der Versicherten, Endziffer 2 für eine nicht-aufsuchende Leistung zum Beispiel in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, Endziffer 3 für die Videobetreuung, Endziffer 4 für die telefonische Kurzberatung, Endziffer 5 für Leistungen als Beleghebamme und Endziffer 6 für Selbstlerneinheiten im Kurs. Eine Videobetreuung ersetzt dabei die analoge Leistung und wird auf dasselbe Kontingent angerechnet.

Wie Einheiten, Zuschläge und Kontingente zusammenhängen

Die Einheiten sind die Grundlage für zwei weitere Regeln. Erstens für die Zuschläge: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Fünf-Minuten-Einheit begonnen wurde. Bei einer Betreuung, die über die Nachtgrenze läuft, kann deshalb ein Teil der Einheiten mit Zuschlag und der andere Teil ohne Zuschlag abgerechnet werden. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr, dazu kommen Samstage ab 12:00 Uhr sowie Sonn- und gesetzliche Feiertage. Die Einzelheiten dazu stehen im Beitrag über Zuschläge für Wochenende, Feiertag und Nacht.

Zweitens für die Kontingente. Der Vertrag begrenzt die Kontakte pro Tag, die Einheiten je Kontakt, die Einheiten pro Tag und die Kontakte insgesamt. Im frühen Wochenbett sind zum Beispiel bei einer aufsuchenden Hilfeleistung bis zu 18 Einheiten je Kontakt abrechenbar, also 90 Minuten; in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung sind es bis zu 24 Einheiten, also 120 Minuten. Welche Werte für deine Position gelten, liest du im Beitrag zu den Kontingenten der Vergütungsvereinbarung.

Ein Sonderfall, der leicht übersehen wird: Läuft eine kontingentierte Leistung über zwei Kalendertage, wird sie vollständig auf das Tageskontingent des Tages angerechnet, an dem du begonnen hast. Den größeren Rahmen dazu, also was sich mit dem aktuellen Vertragsstand sonst noch geändert hat, findest du im Beitrag zur Vergütungsvereinbarung 2026.

Worauf es bei der Erfassung ankommt

  • Halte die echte Dauer pro Besuch sauber fest, mit Beginn und Ende. Bitte nicht schätzen.
  • Ordne Zuschläge richtig zu, zum Beispiel für Termine am Wochenende oder an Feiertagen.
  • Halte fest, wie du betreut hast. Aufsuchend, nicht-aufsuchend, per Video oder am Telefon führt zu einer anderen Gebührenposition.
  • Behalte die Kontingentgrenzen im Blick. Das sind die Obergrenzen aus der Vergütungsvereinbarung, also dem Vertrag, der regelt, was und wie viel du abrechnen darfst. So wird dir kein Besuch zurückgewiesen.

Wie uwupa das übernimmt

In uwupa trägst du einfach deine Betreuungszeit ein. Die Software rechnet daraus die 5-Minuten-Einheiten aus, genau nach den Regeln der Vergütungsvereinbarung. Die Zuschläge setzt uwupa selbst, passend zu Datum und Setting. Und eine Live-Plausibilitätsprüfung, also eine laufende Kontrolle schon beim Eintragen, sagt dir sofort Bescheid, wenn ein Besuch eine Kontingentgrenze überschreiten würde. So entsteht die richtige Position ganz von allein. Du musst keine Einheiten mehr von Hand zusammenrechnen.

Häufige Fragen

Seit wann gelten 5-Minuten-Einheiten in der Hebammenabrechnung?
Leistungen, die nach Zeit gehen, rechnest du seit dem 1. November 2025 in 5-Minuten-Einheiten ab. Davor gab es gröbere Zeitblöcke. Wichtig ist immer der Vertrag, der am Tag der Leistung galt.
Wie runde ich angefangene 5 Minuten?
Gar nicht. Der Vertrag vergütet in Einheiten von jeweils zusammenhängenden abgeschlossenen fünf Minuten. Eine angefangene, aber nicht abgeschlossene Einheit ist nicht abrechenbar. Aus 42 Minuten Betreuung werden deshalb acht Einheiten und nicht neun. Aufgerundet wird nicht.
Muss ich die Betreuungszeit jetzt genauer dokumentieren?
Ja. Halte die echte Dauer pro Besuch nachvollziehbar fest und schätze sie nicht. Nur so stimmen Einheiten und Zuschläge. In uwupa trägst du einfach die Zeit ein, die Einheiten rechnet die Software daraus aus.
Gilt die 5-Minuten-Logik auch für Kurse?
Ja, auch Kurse rechnest du in Einheiten von fünf Minuten ab. Für die Geburtsvorbereitung in der Gruppe sind je Versicherter bis zu 168 Einheiten abrechenbar, also 840 Minuten oder 14 Stunden. Pausenzeiten zählen nicht mit, und höchstens die Hälfte der Einheiten eines Kurses darf durch Selbstlerneinheiten erbracht werden.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

Quellen dieses Beitrags:

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 Abs. 1 (Vergütung in Einheiten von jeweils zusammenhängenden abgeschlossenen fünf Minuten, keine parallele Abrechnung, persönliche Hilfeleistung auch per Video oder telefonischer Kurzberatung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 2 (kontingentierte Leistungen, Anrechnung auf den Tag des Leistungsbeginns), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (Leistungsvergütung nachts, am Wochenende und an Feiertagen; maßgeblich ist der Beginn der jeweiligen Fünf-Minuten-Einheit), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 (Endziffern der Gebührenpositionen für aufsuchend, nicht-aufsuchend, Video, telefonische Kurzberatung, Beleghebamme und Selbstlerneinheit), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 3 (Wochenbett, Gebührenposition 301XX: 18 Einheiten je Kontakt, 24 Einheiten in den ersten drei Lebenstagen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 4 (Kurse, Gebührenposition 4010X: 168 Einheiten, Pausenzeiten nicht abrechenbar, höchstens die Hälfte als Selbstlerneinheiten), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 14 Abs. 1 (Inkrafttreten am 01.11.2025)

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