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Rufbereitschaft Hebamme

Rufbereitschaft als Hebamme abrechnen: So geht es 2026

Gepackte Tasche an einer hellen Wohnungstuer, daneben ein Mantel am Haken und ein kleiner Hocker.

Wenn du geplante Hausgeburten oder Geburten im Geburtshaus betreust, hältst du dich rund um den errechneten Termin bereit. Tag und Nacht, oft über mehrere Wochen. Diese Rufbereitschaft ist echte Arbeit, auch wenn das Telefon still bleibt. Wie sie vergütet wird, hat sich mit dem Vertragsstand vom April 2026 geändert. In diesem Beitrag liest du, was der Hebammenhilfevertrag heute vorsieht, also die Vereinbarung, nach der du mit den gesetzlichen Kassen abrechnest, wie die Grundpauschale funktioniert und welchen Raum private Vereinbarungen haben.

Keine eigene Gebührenposition mehr für die Rufbereitschaft

Aus früheren Vertragsständen kennst du vielleicht eine eigene Pauschale für die Rufbereitschaft. Im aktuellen Vergütungsverzeichnis gibt es eine solche Position nicht mehr. Der Begriff taucht im Vertragstext nur noch am Rand auf, nämlich in den Regeln für Beleghebammen im Krankenhaus. Deine Bereitschaft ist damit nicht wertlos geworden. Die geplante Geburt zu Hause oder im Geburtshaus wird heute über zwei Bausteine vergütet: über die zeitabhängige Hilfeleistung bei Wehen und Geburt, die du in 5-Minuten-Einheiten erfasst, und über die Grundpauschale für eine außerklinische und eine Begleit-Beleggeburt. Wie die Zeiterfassung genau läuft, zeigt dir der Beitrag über die 5-Minuten-Einheiten.

Die Grundpauschale für die geplante Geburt zu Hause und im Geburtshaus

Die Grundpauschale für eine außerklinische Geburt, also eine Geburt zu Hause oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, ist eine feste Vergütung zusätzlich zu deinen Zeitleistungen. Nach dem aktuellen Vergütungsverzeichnis gilt:

  • Geburt im häuslichen Umfeld: 738,75 Euro (Position 20201), mit Zuschlag 864,34 Euro (Position 20211).
  • Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, zum Beispiel im Geburtshaus: 626,38 Euro (Position 20202), mit Zuschlag 732,86 Euro (Position 20212).

Wann die Variante mit Zuschlag greift, hängt von Datum und Uhrzeit ab. Die Einzelheiten dazu liest du im Beitrag über Zuschläge für Wochenende, Feiertag und Nacht. Für die Grundpauschale selbst nennt der Vertrag zwei Voraussetzungen: Die Befundung bei Geburtsbeginn muss ergeben haben, dass die Geburt außerklinisch begonnen werden kann, und die Geburt muss dort auch beendet worden sein. Die Pauschale gibt es einmal pro Geburt, auch bei Mehrlingen. Wechselt ihr euch als Hebammen ab, rechnet nach den offiziellen Erläuterungen zum Vertrag die Hebamme die Grundpauschale ab, die bei der Geburt des Kindes Hilfe leistet. Ihr könnt intern klären, ob und wie ihr sie aufteilt.

Begleit-Beleggeburt: Bereitschaft braucht den Behandlungsvertrag

Begleitest du eine Frau als ihr persönlich bekannte Hebamme zur Geburt ins Krankenhaus, gibt es die Grundpauschale ebenfalls: 237,70 Euro (Position 20205), mit Zuschlag 278,10 Euro (Position 20215). Hier knüpft der Vertrag die Pauschale ausdrücklich an eine vorab vereinbarte Betreuung. Vor der 38. Schwangerschaftswoche muss im Rahmen des Aufklärungsgesprächs zum gewählten Geburtsort ein Behandlungsvertrag zwischen der Frau und dir geschlossen worden sein, mit Angabe deiner Vertretung. Die Frau bestätigt den geplanten Geburtsort mit ihrer Unterschrift auf der Versichertenbestätigung. Außerdem musst du die Geburt im Krankenhaus bis zum Ende begleiten. Springt deine benannte Vertretung ein, rechnet sie die Pauschale ab. Mehr zum Formular liest du im Beitrag über die Versichertenbestätigung.

Wenn die Geburt anders läuft als geplant

Nicht jede geplante Hausgeburt findet auch zu Hause statt. Musst du unter der Geburt verlegen, entfällt die Grundpauschale, deine Arbeit aber nicht. Für die nicht vollendete außerklinische Geburt sieht der Vertrag eigene Positionen vor, über die du deine Zeitleistungen dann abrechnest.

Sagt die Frau die geplante Geburt ab, gibt es keine Grundpauschale. Der schriftliche Behandlungsvertrag lohnt sich trotzdem: Beim Ausgleich der gestiegenen Kosten deiner Berufshaftpflicht kann pro Kalenderjahr höchstens eine abgesagte Geburt berücksichtigt werden, und als Nachweis dient genau dieser Vertrag mit dem errechneten Geburtstermin. Denk außerdem an das Wegegeld: Bei einer geplanten Hausgeburt sind mit Begründung auch längere Strecken bis 50 Kilometer je einfacher Fahrt abrechenbar, sonst liegt die Grenze bei 25 Kilometern. Wie du das sauber berechnest, steht im Beitrag Wegegeld als Hebamme berechnen.

Private Vereinbarungen nur mit klaren Grenzen

Der Vertrag erlaubt private Vereinbarungen mit der Frau nur für Leistungen, die nicht Bestandteil der Kassenleistungen sind oder die über Zeitdeckelungen und Kontingente hinausgehen. Eine solche Vereinbarung muss vor der Leistung getroffen werden, und zwar schriftlich. Klar verboten ist beides: Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen für Leistungen zu fordern, die der Vertrag bereits vergütet, und die Betreuung davon abhängig zu machen, dass die Frau eine private Vereinbarung unterschreibt. Ob eine privat vereinbarte Bereitschaftspauschale in deinem Fall zulässig ist, hängt deshalb davon ab, ob die Bereitschaft schon mit den Vertragsleistungen abgegolten ist. Kläre das im Zweifel mit deinem Berufsverband, bevor du etwas vereinbarst. Wie du eine saubere private Rechnung stellst, liest du im Beitrag Privatrechnung als Hebamme schreiben.

Was uwupa dir dabei abnimmt

In uwupa liegt das Vergütungsverzeichnis auf aktuellem Vertragsstand bereit, samt der Grundpauschalen für Haus-, Geburtshaus- und Begleit-Beleggeburten. Die passende Zuschlagsvariante setzt uwupa anhand von Datum und Uhrzeit selbst, und Prüfregeln warnen dich, wenn eine Kombination nach dem Vertrag nicht zulässig ist. Deine Bereitschaftszeiten planst du mit der eigenen Terminart Rufbereitschaft im Kalender. In der Planung siehst du diese Stunden getrennt von deiner übrigen Auslastung. Und für schriftlich vereinbarte Wahlleistungen schreibst du deine Privatrechnungen ebenfalls direkt in uwupa.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch eine Rufbereitschaftspauschale für Hebammen?
Nein, im Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V gibt es seit dem Vertragsstand April 2026 keine eigene Gebührenposition für die Rufbereitschaft mehr. Die geplante außerklinische Geburt wird über die zeitabhängige Hilfeleistung bei Wehen und Geburt (Gebührenpositionen 201XX) und die Grundpauschale (Gebührenpositionen 202XX) vergütet. Der Begriff Rufbereitschaft kommt im Vertragstext nur noch bei den Regeln für Beleghebammen im Krankenhaus vor.
Wie hoch ist die Grundpauschale für eine Hausgeburt oder Geburtshausgeburt?
Die Grundpauschale beträgt für eine Geburt im häuslichen Umfeld 738,75 Euro (Gebührenposition 20201, mit Zuschlag 864,34 Euro) und in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung 626,38 Euro (Gebührenposition 20202, mit Zuschlag 732,86 Euro). Sie ist zusätzlich zu den Zeitleistungen abrechenbar, wenn die Befundung bei Geburtsbeginn ergeben hat, dass die Geburt außerklinisch begonnen werden kann, und die Geburt dort auch beendet wurde. Pro Geburt gibt es die Pauschale einmal, auch bei Mehrlingen.
Darf ich als Hebamme die Rufbereitschaft privat mit der Frau vereinbaren?
Eine private Vereinbarung ist nach dem Hebammenhilfevertrag nur für Leistungen zulässig, die nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind oder über Zeitdeckelungen und Kontingente hinausgehen, und sie muss vor der Leistung schriftlich getroffen werden. Zuzahlungen für vertraglich vergütete Leistungen sind verboten, und die Betreuung darf nicht vom Abschluss einer privaten Vereinbarung abhängig gemacht werden. Kläre im Zweifel mit deinem Berufsverband, ob eine Bereitschaftspauschale in deinem Fall privat vereinbart werden darf.
Was kann ich abrechnen, wenn die geplante Hausgeburt abgesagt oder verlegt wird?
Bei einer Verlegung rechnest du deine Zeit über die Positionen für die nicht vollendete außerklinische Geburt (Gebührenpositionen 207XX) ab, die Grundpauschale entfällt dann. Wird die geplante Geburt vorher abgesagt, kann pro Kalenderjahr höchstens eine abgesagte Geburt beim Ausgleich der Berufshaftpflicht-Kostensteigerung berücksichtigt werden. Als Nachweis dient der schriftliche Behandlungsvertrag mit dem errechneten Geburtstermin.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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