Ratgeber

Versichertenbestätigung Hebamme

Die Versichertenbestätigung als Urbeleg: F31 bis F35 richtig nutzen

Klemmbrett mit einem leeren Blatt, ein Fueller und eine Tasse auf einem hellen Schreibtisch.

Die Versichertenbestätigung ist Dein wichtigster Beleg gegenüber der Krankenkasse. Sie ist der Urbeleg Deiner Leistung. Urbeleg heißt: der Grundbeleg, der zeigt, dass Du die Leistung wirklich erbracht hast. Ohne eine gültige Versichertenbestätigung kannst Du die passende Position nicht abrechnen. Das gilt auch dann, wenn Du die Betreuung noch so sorgfältig dokumentiert hast. Dieser Beitrag erklärt Dir die Formulartypen F31 bis F35. Und er zeigt, worauf Du beim Datenschutz und bei der Vollständigkeit achten musst.

Was die Versichertenbestätigung leistet

Die Versichertenbestätigung zeigt dem Kostenträger, also der Krankenkasse: Die Leistung wurde wirklich bei dieser versicherten Frau erbracht. Sie verbindet die abgerechnete Gebührenposition mit einem Beleg, den man prüfen kann. Fehlt sie, bleibt die Position offen. Du kannst die Leistung erst dann abrechnen, wenn der Urbeleg da ist. Heute ist das meistens eine Unterschrift auf Papier.

F31 bis F35 nach Leistungsbereich

Die Formulartypen F31 bis F35 sind die Formulare 3.1 bis 3.5. Welcher Typ passt, hängt davon ab, in welchem Leistungsbereich Du tätig warst. So bleibt klar, zu welchem Teil der Betreuung eine Bestätigung gehört.

  • Ordne jeder Leistung den passenden Formulartyp nach Leistungsbereich zu.
  • Hole die Bestätigung möglichst früh ein, solange der Kontakt noch frisch ist.
  • Prüfe vor der Abrechnung, ob zu jeder Position der Urbeleg da ist.
  • Schicke die Originale zeitgleich mit der Abrechnung gebündelt an die von der Kasse benannte Stelle (Ausschlussfrist: Zugang bis zum 7. Juli des Folgejahres) und behalte eine Kopie in der Akte.

Datenschutz: nur das Nötige bleibt sichtbar

Auf der Versichertenbestätigung dürfen nur die Angaben stehen, die für die Abrechnung nötig sind. Alles andere an persönlichen Daten der Frau wird geschwärzt. Diese Schwärzungspflicht, also die Pflicht, mehr Daten unkenntlich zu machen, schützt die Frau. Und sie hält den Beleg auf das beschränkt, was die Krankenkasse zum Prüfen wirklich braucht.

Wie uwupa das übernimmt

In uwupa entsteht die Versichertenbestätigung als Urbeleg passend zur erfassten Leistung. Fehlt sie noch, sagt Dir uwupa im Cockpit und in der Abrechnung Bescheid. Denn die betroffene Position kannst Du dann noch nicht abrechnen. So siehst Du auf einen Blick, wo ein Beleg fehlt, bevor Du eine Abrechnung anstößt. Die digitale Versichertenbestätigung, also die eLB (früher eVB), ist ein Zukunftsthema und in Arbeit. Bis dahin bleibt die Unterschrift auf Papier der Regelfall.

Häufige Fragen

Was ist die Versichertenbestätigung in der Hebammenabrechnung?
Die Versichertenbestätigung ist der Urbeleg Deiner Leistung gegenüber der Krankenkasse. Sie bestätigt, dass Du die Leistung bei der versicherten Frau erbracht hast. Nur mit ihr kannst Du die passende Position abrechnen.
Wofür stehen die Formulartypen F31 bis F35?
F31 bis F35 sind die Formulare 3.1 bis 3.5. Sie unterscheiden sich nach Leistungsbereich. Welcher Typ passt, hängt davon ab, in welchem Bereich Du die Leistung erbracht hast.
Warum kann ich ohne Versichertenbestätigung nicht abrechnen?
Ohne gültige Versichertenbestätigung fehlt der Urbeleg. Dann kannst Du die passende Position nicht abrechnen. In uwupa sagt Dir das Cockpit Bescheid, wenn zu einer Leistung der Beleg noch fehlt.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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