Ratgeber

Hebammen Abrechnung § 302

§ 302-Direktabrechnung oder Abrechnungsdienstleister

Geschlossener Laptop neben einem kleinen Stapel Belege auf einem hellen Schreibtisch.

Wenn du als Hebamme gesetzlich versicherte Frauen betreust, rechnest du deine Leistungen mit den Krankenkassen ab. Dafür gibt es zwei Wege. Du kannst direkt nach § 302 SGB V abrechnen, also über die neutrale Infrastruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, das ist die gemeinsame Technik der Kassen. Oder du gibst die Abrechnung an einen Abrechnungsdienstleister, also an eine Firma, die das für dich erledigt.

Der Weg über einen Dienstleister

Ein Abrechnungsdienstleister nimmt dir die Einreichung ab. Du schickst deine Belege hin. Die Firma übermittelt sie an die Kasse weiter und kümmert sich oft auch ums Mahnwesen, falls eine Kasse nicht zahlt. Das ist bequem. Es kostet aber in der Regel einen Prozentsatz der eingereichten Beträge. Außerdem läuft deine Abrechnung über einen Mittler. Du gibst ihm deine Belege und damit auch einen Teil der Datenhoheit, also ein Stück Kontrolle über deine Daten. Manche Modelle binden dich zusätzlich an Mindestlaufzeiten, du kommst also nicht so leicht wieder raus.

Die Direktabrechnung nach § 302 SGB V

Bei der Direktabrechnung übermittelst du die Abrechnungsdaten selbst an die Krankenkassen. Das läuft über die dafür vorgesehene, neutrale Infrastruktur. Diese Infrastruktur gehört keinem Wettbewerber. Niemand kann dir den Weg also technisch blockieren. Der Vorteil: Du zahlst keine Provision auf deine Forderungen, und du behältst die volle Hoheit über deine Daten. Der Aufwand liegt in der Technik. Dazu gehört die sichere Übermittlung der Daten und die Schlüsselverwaltung, also das Verwalten der digitalen Codes, die deine Daten verschlüsseln.

Wie uwupa das einordnet

uwupa setzt bewusst auf die Direktabrechnung. Wir arbeiten an einer eigenen § 302-Einreichung. Das heißt: ohne Clearing-Haus, also ohne eine Zwischenstelle, die deine Abrechnung weiterreicht, und ohne Provision. Im Tarif Premium ist die elektronische Einreichung enthalten. Die Idee dahinter: Du sollst die Abrechnung selbst in der Hand behalten, statt sie und deine Daten an einen Mittler abzugeben. Bis die Direktabrechnung für deine Kasse scharf geschaltet ist, bleibt der gewohnte Weg möglich.

Wie sich der feste Monatspreis und der Weg über einen Dienstleister im Alltag unterscheiden, zeigt der Vergleich von uwupa und dem Abrechnungsdienst.

Häufige Fragen

Was ist die § 302-Direktabrechnung?
Bei der Direktabrechnung nach § 302 SGB V übermittelst du die Abrechnungsdaten selbst an die Krankenkassen. Das läuft über die neutrale Infrastruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, also die gemeinsame Technik der Kassen. Es gibt keinen Mittler dazwischen. Du behältst die Datenhoheit und zahlst keine Provision auf deine Forderungen.
Was kostet ein Abrechnungsdienstleister?
Ein Abrechnungsdienstleister nimmt in der Regel einen Prozentsatz der eingereichten Beträge. Er verdient also anteilig an deinem Umsatz mit. uwupa setzt stattdessen auf einen festen Monatspreis ohne Umsatzbeteiligung.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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