§ 302-Direktabrechnung oder Abrechnungsdienstleister

Wenn du als Hebamme gesetzlich versicherte Frauen betreust, rechnest du deine Leistungen mit den Krankenkassen ab. Dafür gibt es zwei Wege. Du kannst direkt nach § 302 SGB V abrechnen, also über die neutrale Infrastruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, das ist die gemeinsame Technik der Kassen. Oder du gibst die Abrechnung an einen Abrechnungsdienstleister, also an eine Firma, die das für dich erledigt.
Der Weg über einen Dienstleister
Ein Abrechnungsdienstleister nimmt dir die Einreichung ab. Du schickst deine Belege hin. Die Firma übermittelt sie an die Kasse weiter und kümmert sich oft auch ums Mahnwesen, falls eine Kasse nicht zahlt. Das ist bequem. Es kostet aber in der Regel einen Prozentsatz der eingereichten Beträge. Außerdem läuft deine Abrechnung über einen Mittler. Du gibst ihm deine Belege und damit auch einen Teil der Datenhoheit, also ein Stück Kontrolle über deine Daten. Manche Modelle binden dich zusätzlich an Mindestlaufzeiten, du kommst also nicht so leicht wieder raus.
Die Direktabrechnung nach § 302 SGB V
Bei der Direktabrechnung übermittelst du die Abrechnungsdaten selbst an die Krankenkassen. Das läuft über die dafür vorgesehene, neutrale Infrastruktur. Diese Infrastruktur gehört keinem Wettbewerber. Niemand kann dir den Weg also technisch blockieren. Der Vorteil: Du zahlst keine Provision auf deine Forderungen, und du behältst die volle Hoheit über deine Daten. Der Aufwand liegt in der Technik. Dazu gehört die sichere Übermittlung der Daten und die Schlüsselverwaltung, also das Verwalten der digitalen Codes, die deine Daten verschlüsseln.
Wie uwupa das einordnet
uwupa setzt bewusst auf die Direktabrechnung. Wir arbeiten an einer eigenen § 302-Einreichung. Das heißt: ohne Clearing-Haus, also ohne eine Zwischenstelle, die deine Abrechnung weiterreicht, und ohne Provision. Im Tarif Premium ist die elektronische Einreichung enthalten. Die Idee dahinter: Du sollst die Abrechnung selbst in der Hand behalten, statt sie und deine Daten an einen Mittler abzugeben. Bis die Direktabrechnung für deine Kasse scharf geschaltet ist, bleibt der gewohnte Weg möglich.
Wie sich der feste Monatspreis und der Weg über einen Dienstleister im Alltag unterscheiden, zeigt der Vergleich von uwupa und dem Abrechnungsdienst.
Häufige Fragen
Was ist die § 302-Direktabrechnung?
Was kostet ein Abrechnungsdienstleister?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Weiterlesen
Institutionskennzeichen als Hebamme beantragen
Ohne die neun Ziffern zahlt keine gesetzliche Kasse. Wo du dein Institutionskennzeichen beantragst, was es kostet und wann du es wirklich brauchst.
Weiterlesen
Hebammen-Abrechnung mit ExcelHebammen-Abrechnung mit Excel: wo die Grenzen liegen
Für wenige Frauen und reine Privatleistungen reicht eine Tabelle oft aus. Bei Kontingenten, Preisständen und Zuschlägen wird sie zur Fleißarbeit. Ein ehrlicher Blick auf die Grenzen.
Weiterlesen
Rufbereitschaft HebammeRufbereitschaft als Hebamme abrechnen: So geht es 2026
Eine eigene Gebührenposition für die Rufbereitschaft findest du im aktuellen Hebammenhilfevertrag nicht mehr. Die geplante Haus- oder Geburtshausgeburt wird über die Grundpauschale und die Zeitleistungen vergütet. Wir zeigen dir, was gilt und was du privat vereinbaren darfst.
Weiterlesen