IK-Nummer für Hebammen kostenlos beantragen

Neun Ziffern entscheiden darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse deine Rechnung überhaupt annimmt: das Institutionskennzeichen, oft auch kurz IK, IK-Nummer oder IK-Kennzeichen genannt. Gerade beim Start in die Freiberuflichkeit ist die Nummer eine der ersten Hürden. In diesem Beitrag erfährst du, was hinter dem Kennzeichen steckt, wer es vergibt, wie die neun Ziffern aufgebaut sind, wie du es beantragst und worauf du im Abrechnungsalltag achten solltest.
Was ist ein Institutionskennzeichen?
Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine neunstellige Nummer nach § 293 SGB V. Unter dieser Nummer rechnest du als freiberufliche Hebamme mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, und unter ihr führen die Kassen dich in ihren Unterlagen. Das Kennzeichen beantwortet für die Kasse zwei Fragen: wer die Leistung erbracht hat und wohin die Zahlung geht. Abrechnungen ohne oder mit fehlerhaftem Kennzeichen weisen die Kassen ab, so regelt es der Hebammenhilfevertrag.
Das Kennzeichen ist im Sozialgesetzbuch verankert und bündelt die Angaben, die die Kassen für die Zahlung brauchen: deinen Namen, die Anschrift deines Betätigungsorts und deine Bankverbindung. Diese Daten liegen zentral bei der ARGE IK und gelten für alle Kassen zugleich. Du musst sie also nicht bei jeder Kasse einzeln hinterlegen.
Nicht nur Hebammen führen ein solches Kennzeichen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen treten in der Abrechnung mit einem Institutionskennzeichen auf, im Vertrag steht die Kasse wahlweise mit ihrem Namen oder mit ihrem Kennzeichen. Die Nummer der Kasse, die du von der Versichertenkarte übernimmst, ist also ebenfalls ein Institutionskennzeichen, nur eben für die andere Seite der Rechnung.
Wer vergibt die IK-Nummer? Die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Vergeben wird das Kennzeichen von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, kurz ARGE IK, genauer von ihrer Sammel- und Verteilungsstelle IK in Sankt Augustin. Dort stellst du den Antrag, dort liegen deine Abrechnungsdaten, und von dort werden sie an die Träger der Sozialversicherung weitergegeben. Eine einzelne Krankenkasse vergibt dir also kein Kennzeichen, und dein Berufsverband auch nicht.
Das Kennzeichen ist dabei nur einer von mehreren Bausteinen zum Start. Welche Meldungen sonst noch anstehen, vom Finanzamt über die Berufshaftpflicht bis zum Beitritt zum Hebammenhilfevertrag, zeigt der Beitrag freiberuflich als Hebamme starten.
Wie ist eine IK-Nummer aufgebaut?
Eine IK-Nummer besteht immer aus genau neun Ziffern, ohne Buchstaben und ohne Trennzeichen. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Klassifikation, also für die Gruppe, zu der die Stelle gehört. Für Hebammen ist das die 45, dein Kennzeichen beginnt also mit diesen beiden Ziffern. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, sie errechnet sich aus den Ziffern davor.
Diese Prüfziffer ist im Alltag praktisch: Vertippst du dich, passt sie in aller Regel nicht mehr zu den übrigen Ziffern. Eine unstimmige Nummer fällt so schon beim Eintragen auf und nicht erst, wenn die Kasse die Abrechnung zurückweist.
Wer braucht ein Institutionskennzeichen und ab wann?
Jede freiberufliche Hebamme braucht ein eigenes persönliches Institutionskennzeichen, bevor sie ihre erste Rechnung an eine gesetzliche Krankenkasse stellt. Für reine Privatleistungen und Privatrechnungen ist kein Kennzeichen nötig. Arbeitest du an mehreren Standorten, führst du nach dem Hebammenhilfevertrag für jeden Betätigungsort ein gesondertes Kennzeichen. Auch gemeinsam abrechnende Hebammen führen jeweils eigene Kennzeichen.
Praktisch heißt das: Kümmere dich um die Nummer, sobald absehbar ist, dass du Leistungen mit einer Kasse abrechnen wirst. Für den Anfang genügt ein einzelnes persönliches Kennzeichen. Wie die Kassenabrechnung insgesamt funktioniert, von den Positionen bis zur fertigen Rechnung, liest du im Überblick zur Hebammen-Abrechnung 2026.
Institutionskennzeichen beantragen: der Antrag bei der ARGE IK
Du beantragst dein Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin. Der Antrag ist kostenlos und geht per Erfassungsbeleg oder formlos, deine Unterschrift ist zwingend nötig. Die Bearbeitung dauert nach Angaben der ARGE IK in der Regel etwa 10 bis 14 Tage nach Eingang (Stand Juli 2026).
In den Antrag gehören dein Name, die Anschrift, von der aus du arbeitest, deine Berufsbezeichnung und deine Bankverbindung. Die ARGE IK nennt als Wege für die Einreichung Post, Fax und elektronische Post. Frag im Zweifel kurz dort nach, welcher Weg gerade am schnellsten ist. Nach der Vergabe bekommst du einen Bescheid mit deinem Kennzeichen, die gespeicherten Daten werden von dort an die Träger der Sozialversicherung weitergeleitet.
Denk außerdem daran, das neue Kennzeichen dem Berufsverband mitzuteilen, über den du dem Hebammenhilfevertrag beitrittst. Denn abgerechnet wird nur über ein Kennzeichen, das in der Vertragspartnerliste der Hebammen geführt ist.
Die IK-Nummer im Abrechnungsalltag
Dein Institutionskennzeichen steht auf jeder Rechnung an eine gesetzliche Krankenkasse und gehört in jeden Schriftwechsel mit den Kassen. Bezahlt wird ausschließlich auf die Bankverbindung, die bei der ARGE IK zu deinem Kennzeichen hinterlegt ist. Eine andere Kontoverbindung auf der Rechnung berücksichtigen die Kassen nicht. Stimmen die hinterlegten Daten nicht, geht das zu deinen Lasten.
Im Alltag tippst du die Nummer trotzdem nicht ständig neu. In uwupa hinterlegst du sie ein einziges Mal, wenn du magst, gleich beim ersten Einrichten im Willkommens-Assistenten. Gebraucht wird sie erst, wenn du deine erste Kassenrechnung stellst. Und vergiss neben dem Kennzeichen den zweiten Baustein nicht: Zu jeder abgerechneten Leistung gehört ihr Urbeleg, die Versichertenbestätigung.
Steht dein Kennzeichen, folgt die nächste Entscheidung: Reichst du deine Abrechnung selbst bei den Kassen ein oder übergibst du sie einem Abrechnungsdienstleister? Was das jeweils für deine Kosten, deine Daten und den Weg des Geldes bedeutet, wägt der Beitrag zur Direktabrechnung gegenüber dem Abrechnungsdienstleister ab.
Änderungen bei der ARGE IK melden
Änderungen deiner Adresse oder Bankverbindung meldest du unverzüglich der Sammel- und Verteilungsstelle der ARGE IK, denn nur die dort gespeicherten Daten zählen bei der Zahlung. Eine Mitteilung allein an die Krankenkassen genügt nicht und wird bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Veraltete Angaben gehen zu deinen Lasten, im ungünstigsten Fall stocken deine Zahlungen.
Auch diese Änderungen sind bei der ARGE IK kostenlos. Der Hebammenhilfevertrag verlangt zusätzlich, dass du Änderungen dem Verband meldest, über den du dem Vertrag beigetreten bist. Ein kurzer Brief an beide Stellen erspart dir später viel Hin und Her mit offenen Rechnungen.
Wie uwupa dir das abnimmt
Beantragen musst du dein Kennzeichen selbst, den Rest übernimmt die Software. In uwupa trägst du die Nummer einmal ein, im Willkommens-Assistenten oder später in den Einstellungen. Beim Eintragen prüft uwupa die Prüfziffer gleich mit, so fallen Zahlendreher direkt auf. Wartest du noch auf deinen Bescheid, kannst du trotzdem schon loslegen: dokumentieren, Klientinnen anlegen, Privatleistungen abrechnen. Erst zur ersten Kassenrechnung fragt uwupa nach dem Kennzeichen.
Danach steht die Nummer automatisch auf jeder Rechnung und Sammelrechnung an die Kassen. Weitere Kennzeichen für zusätzliche Standorte verwaltest du ebenfalls in den Einstellungen. Und für die Direktabrechnung an die Kassen, die zur Stufe Premium gehört, bildet das hinterlegte Kennzeichen die Grundlage.
Häufige Fragen
Was ist ein Institutionskennzeichen?
Wie ist eine IK-Nummer aufgebaut?
Was kostet das Institutionskennzeichen für Hebammen?
Wie lange dauert es, bis ich mein IK habe?
Brauche ich ein IK für Privatrechnungen?
Sind IK und Steuernummer dasselbe?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Fachliche Grundlage: der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V mit Vergütungsvereinbarung und Anlagen in der jeweils geltenden Fassung sowie die im Beitrag genannten Vorschriften.
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