Lexikon

Abrechnung

5-Minuten-Einheit

Die 5-Minuten-Einheit ist die Zähleinheit, nach der die Krankenkassen fast alle Leistungen der Hebammenhilfe vergüten: je zusammenhängende, abgeschlossene Spanne von fünf Minuten, soweit der Hebammenhilfevertrag nichts anderes bestimmt. Eine solche Spanne reicht etwa von 10:04 bis 10:09 Uhr; eine angefangene zählt nicht, eine Hilfeleistung von 10:04 bis 10:22 Uhr ergibt deshalb drei Einheiten. Die Regel gilt seit dem neuen Hebammenhilfevertrag, der am 01.11.2025 in Kraft trat, und auch die Kontingente je Kontakt und je Tag sind in diesen Einheiten bemessen.

Was das für dich als Hebamme heißt

Bezahlt wird nur, was eine volle Einheit füllt. Ein Besuch von 47 Minuten bringt dir neun Einheiten, die letzten zwei Minuten verfallen; aufrunden sieht der Vertrag nicht vor. Zählen dürfen außerdem nur zusammenhängende Minuten: Zwei kurze Stücke wie 10:00 bis 10:03 Uhr und 10:08 bis 10:10 Uhr ergeben zusammen keine Einheit.

Die Uhrzeiten gelten als Zeitpunkte. 10:00 bis 10:05 Uhr ist genau eine Einheit, und du kannst Leistungen nahtlos aneinanderreihen, etwa eine Hilfeleistung bis 11:45 Uhr und die nächste Leistung ab 11:45 Uhr, ohne dass eine Überschneidung entsteht. Zwei Leistungen in derselben Zeit rechnest du nur dort ab, wo der Vertrag es ausdrücklich vorsieht; sonst gilt nacheinander, nie nebeneinander. Ob ein Zuschlag für die Nacht, den Samstag ab 12 Uhr, einen Sonn- oder Feiertag greift, entscheidet der Beginn der jeweiligen Einheit.

Auf der Versichertenbestätigung trägst du die tatsächliche Dauer ein, auch wenn sie das Kontingent überschreitet. Im Rechnungsdatensatz stehen dieselben Uhrzeiten, im Feld „Anzahl/Menge“ aber höchstens so viele Einheiten, wie das Kontingent zulässt. Wie du die Einheiten bildest und wie sie mit Zuschlägen und Kontingenten zusammenhängen, beschreibt der Beitrag 5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen.

Du trägst Beginn und Ende des Besuchs ein, uwupa bildet daraus die Einheiten und sagt dir schon beim Eintragen Bescheid, wenn ein Besuch eine Kontingentgrenze überschreiten würde. Weg vom Besuch zur Kassenrechnung ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 Absatz 1 Satz 2 (Vergütung, sofern nichts anderes bestimmt ist, in Einheiten von jeweils zusammenhängenden abgeschlossenen fünf Minuten, Beispiel 10:04 bis 10:09 Uhr) und Satz 3 (verschiedene Leistungen nacheinander, nicht parallel, sofern nichts anderes bestimmt ist), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 2 Nummer 2 und 3 (maximale Einheiten pro Kontakt und pro Tag als Fünf-Minuten-Einheiten im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 Absatz 2 (für den Zuschlag maßgeblich ist der Beginn der jeweiligen Fünf-Minuten-Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, Positionsnummern 4010X (Geburtsvorbereitung in der Gruppe bis zu 168 Einheiten = 840 Minuten, Pausenzeiten nicht abrechenbar), 4030X (Rückbildung in der Gruppe bis zu 120 Einheiten = 600 Minuten, Pausenzeiten nicht abrechenbar), 202XX (Grundpauschale als Pauschalvergütung) und 60100 (Materialpauschale einmal je Hilfeleistung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 14 Absatz 1 (Vertrag und Anlagen treten am 01.11.2025 in Kraft), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Vertrag nach § 134a SGB V, Frage 8 (zusammenhängende fünf Minuten, Zeitangaben als Zeitpunkte, 10:04 bis 10:22 Uhr ergibt 3 Einheiten), Frage 23 (fast alle Leistungen in 5-Minuten-Einheiten) und Frage 71 (tatsächliche Dauer auf der Versichertenbestätigung, im Feld Anzahl/Menge der Wert nach dem maximal zulässigen Kontingent), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Zählt eine angefangene 5-Minuten-Einheit mit?
Nein, abgerechnet werden nur abgeschlossene, zusammenhängende Spannen von fünf Minuten. Was darüber hinaus angefangen ist, verfällt, und zwei kurze Stücke zu verschiedenen Zeiten lassen sich nicht zu einer Einheit zusammenlegen.
Wie viele Einheiten ergeben 18 Minuten Betreuung?
Drei Einheiten, also 15 Minuten; die übrigen drei Minuten verfallen. Die gemeinsame FAQ der Vertragspartner rechnet genau dieses Beispiel vor: Eine Hilfeleistung von 10:04 bis 10:22 Uhr ergibt drei abgeschlossene Einheiten.
Gilt die 5-Minuten-Einheit auch für Kurse und Pauschalen?
Für Kurse ja, für Pauschalen nein. Geburtsvorbereitung und Rückbildung zählen ebenfalls in Einheiten zu fünf Minuten, die Geburtsvorbereitung in der Gruppe etwa bis zu 168 Einheiten, also 840 Minuten, und Pausen zählen nicht mit. Die Grundpauschale für eine außerklinische Geburt und die Materialpauschalen sind dagegen feste Beträge, unabhängig von der Dauer.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.