Zuschlag
Der Zuschlag ist die höhere Vergütung, die der Hebammenhilfevertrag für Leistungen zur Nachtzeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an Samstagen ab 12:00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen vorsieht. Maßgeblich ist nach § 3 der Anlage 1.1 bei Leistungen in 5-Minuten-Einheiten der Beginn jeder Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt. Abgerechnet wird er über Gebührenpositionen mit der Ziffer 1 an der vierten Stelle; bei der Hilfeleistung in der Schwangerschaft und im frühen Wochenbett bringt eine Einheit so 7,24 Euro statt 6,19 Euro. Vorsorgeuntersuchung, Kurse, Wegegeld und Materialpauschalen haben keine Position mit Zuschlag.
Was das für dich als Hebamme heißt
Den Zuschlag kreuzt du nicht an, er ergibt sich aus Datum und Uhrzeit deiner Leistung. Auf der Versichertenbestätigung trägst du Beginn und Ende durchgängig ein, auch wenn die Leistung um 21:00 Uhr die Grenze zur Nachtzeit überschreitet; geteilt wird dort nur beim Wechsel des Kalendertags. In der Kassenrechnung stehen die beiden Zeitanteile dann getrennt: jede 5-Minuten-Einheit, die vor 21:00 Uhr beginnt, unter der Positionsnummer ohne Zuschlag, jede Einheit ab 21:00 Uhr unter der Positionsnummer mit Zuschlag. Eine Betreuung von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr erscheint also als zwei Zeilen, obwohl du sie einmal eingetragen hast.
Für dein Geld heißt das: Bei der Hilfeleistung in der Schwangerschaft und im Wochenbett bringt jede Einheit mit Zuschlag 7,24 Euro statt 6,19 Euro, bei der Hilfeleistung als Beleghebamme im Krankenhaus 5,79 Euro statt 4,95 Euro. Bei einer Hausgeburt entscheidet der Zeitpunkt der Geburt, ob die Grundpauschale 20201 mit 738,75 Euro oder 20211 mit 864,34 Euro gilt. Typische Fehler sind ein Zuschlag am Samstagvormittag, Heiligabend oder Silvester tagsüber als Feiertag gerechnet und ein vergessener Zuschlag an einem beweglichen Feiertag wie Pfingstmontag. Die ersten beiden können zu einer Rechnungsbeanstandung führen, der dritte kostet dich Geld, das dir zusteht. Welche Zeiten den Zuschlag tragen und wie du Feiertage sicher erkennst, zeigt der Beitrag Zuschläge richtig abrechnen.
In der Positionsnummer steht der Zuschlag an der vierten Stelle: 0 ohne, 1 mit Zuschlag. Aus 30101 für die aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett wird nachts also 30111. Hat eine Leistung keine Position mit Zuschlag, wie die Vorsorgeuntersuchung 10201, rechnest du sie auch um 22:00 Uhr zum einfachen Satz ab. Der Zuschlag für eine Mehrlingsgeburt (2060X) ist dagegen eine eigene Pauschale und hängt nicht an der Uhrzeit. Wie die Einheiten beim Erfassen entstehen und warum der Beginn jeder Einheit zählt, erklärt der Beitrag 5-Minuten-Einheiten abrechnen.
uwupa teilt deinen Besuch nach dem Beginn jeder 5-Minuten-Einheit in Zeiten mit und ohne Zuschlag und kennt die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslands. Weg vom Besuch zur Kassenrechnung ansehen
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (Leistungsvergütung nachts, am Wochenende und an Feiertagen: Nachtzeit 21:00 bis 06:00 Uhr, Samstage ab 12:00 Uhr, Sonn- und gesetzliche Feiertage; maßgeblich der Beginn der jeweiligen Fünf-Minuten-Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Aufbau der Gebührenpositionen: vierte Stelle 0 ohne und 1 mit Zuschlag nach § 3; Hilfeleistung in der Schwangerschaft 101XX und im frühen Wochenbett 301XX je Einheit 6,19 Euro, mit Zuschlag 7,24 Euro; Hilfeleistung als Beleghebamme etwa 107X5 je Einheit 4,95 Euro, mit Zuschlag 5,79 Euro; Vorsorgeuntersuchung 1020X nur ohne Zuschlag; Grundpauschale 20201 mit 738,75 Euro und 20211 mit 864,34 Euro; 2060X Zuschlag für Mehrlingsgeburt als Pauschalvergütung), Stand 01.04.2026
- Positionsnummernverzeichnis für die Leistungen nach dem Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026 (Stelle 4: Zuschlag nach § 3 der Anlage 1.1, 0 kein Zuschlag, 1 mit Zuschlag; 30101 und 30111; Kurse 4XXXX, Wegegeld 5XXXX sowie Vorsorgeuntersuchung 10201 und 10202 ohne Position mit Zuschlag)
- Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Vertrag nach § 134a SGB V, Frage 9 (Zuschlagszeiten; der 24.12. und der 31.12. bleiben zuschlagsfrei) und Frage 70 (Leistungen über den Übergang zur zuschlagspflichtigen Zeit: durchgängiger Eintrag auf der Versichertenbestätigung, Teilung nur an der Datumsgrenze, getrennte Zeiten im Rechnungsdatensatz), Stand 03.06.2026
Vertiefung im Ratgeber
- Zuschläge richtig abrechnen: Wochenende, Feiertag und Nacht
- 5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen
- Vergütungsvereinbarung 2026: Abrechnung für Hebammen
Häufige Fragen
Welche Zeiten gelten im Hebammenhilfevertrag als zuschlagspflichtig?
Wie wird ein Besuch abgerechnet, der um 20:40 Uhr beginnt und nach 21:00 Uhr endet?
Gibt es an Heiligabend und an Silvester einen Zuschlag?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.