Lexikon

Abrechnung

Zuschlag

Der Zuschlag ist die höhere Vergütung, die der Hebammenhilfevertrag für Leistungen zur Nachtzeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an Samstagen ab 12:00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen vorsieht. Maßgeblich ist nach § 3 der Anlage 1.1 bei Leistungen in 5-Minuten-Einheiten der Beginn jeder Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt. Abgerechnet wird er über Gebührenpositionen mit der Ziffer 1 an der vierten Stelle; bei der Hilfeleistung in der Schwangerschaft und im frühen Wochenbett bringt eine Einheit so 7,24 Euro statt 6,19 Euro. Vorsorgeuntersuchung, Kurse, Wegegeld und Materialpauschalen haben keine Position mit Zuschlag.

Was das für dich als Hebamme heißt

Den Zuschlag kreuzt du nicht an, er ergibt sich aus Datum und Uhrzeit deiner Leistung. Auf der Versichertenbestätigung trägst du Beginn und Ende durchgängig ein, auch wenn die Leistung um 21:00 Uhr die Grenze zur Nachtzeit überschreitet; geteilt wird dort nur beim Wechsel des Kalendertags. In der Kassenrechnung stehen die beiden Zeitanteile dann getrennt: jede 5-Minuten-Einheit, die vor 21:00 Uhr beginnt, unter der Positionsnummer ohne Zuschlag, jede Einheit ab 21:00 Uhr unter der Positionsnummer mit Zuschlag. Eine Betreuung von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr erscheint also als zwei Zeilen, obwohl du sie einmal eingetragen hast.

Für dein Geld heißt das: Bei der Hilfeleistung in der Schwangerschaft und im Wochenbett bringt jede Einheit mit Zuschlag 7,24 Euro statt 6,19 Euro, bei der Hilfeleistung als Beleghebamme im Krankenhaus 5,79 Euro statt 4,95 Euro. Bei einer Hausgeburt entscheidet der Zeitpunkt der Geburt, ob die Grundpauschale 20201 mit 738,75 Euro oder 20211 mit 864,34 Euro gilt. Typische Fehler sind ein Zuschlag am Samstagvormittag, Heiligabend oder Silvester tagsüber als Feiertag gerechnet und ein vergessener Zuschlag an einem beweglichen Feiertag wie Pfingstmontag. Die ersten beiden können zu einer Rechnungsbeanstandung führen, der dritte kostet dich Geld, das dir zusteht. Welche Zeiten den Zuschlag tragen und wie du Feiertage sicher erkennst, zeigt der Beitrag Zuschläge richtig abrechnen.

In der Positionsnummer steht der Zuschlag an der vierten Stelle: 0 ohne, 1 mit Zuschlag. Aus 30101 für die aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett wird nachts also 30111. Hat eine Leistung keine Position mit Zuschlag, wie die Vorsorgeuntersuchung 10201, rechnest du sie auch um 22:00 Uhr zum einfachen Satz ab. Der Zuschlag für eine Mehrlingsgeburt (2060X) ist dagegen eine eigene Pauschale und hängt nicht an der Uhrzeit. Wie die Einheiten beim Erfassen entstehen und warum der Beginn jeder Einheit zählt, erklärt der Beitrag 5-Minuten-Einheiten abrechnen.

uwupa teilt deinen Besuch nach dem Beginn jeder 5-Minuten-Einheit in Zeiten mit und ohne Zuschlag und kennt die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslands. Weg vom Besuch zur Kassenrechnung ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (Leistungsvergütung nachts, am Wochenende und an Feiertagen: Nachtzeit 21:00 bis 06:00 Uhr, Samstage ab 12:00 Uhr, Sonn- und gesetzliche Feiertage; maßgeblich der Beginn der jeweiligen Fünf-Minuten-Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Aufbau der Gebührenpositionen: vierte Stelle 0 ohne und 1 mit Zuschlag nach § 3; Hilfeleistung in der Schwangerschaft 101XX und im frühen Wochenbett 301XX je Einheit 6,19 Euro, mit Zuschlag 7,24 Euro; Hilfeleistung als Beleghebamme etwa 107X5 je Einheit 4,95 Euro, mit Zuschlag 5,79 Euro; Vorsorgeuntersuchung 1020X nur ohne Zuschlag; Grundpauschale 20201 mit 738,75 Euro und 20211 mit 864,34 Euro; 2060X Zuschlag für Mehrlingsgeburt als Pauschalvergütung), Stand 01.04.2026
  • Positionsnummernverzeichnis für die Leistungen nach dem Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026 (Stelle 4: Zuschlag nach § 3 der Anlage 1.1, 0 kein Zuschlag, 1 mit Zuschlag; 30101 und 30111; Kurse 4XXXX, Wegegeld 5XXXX sowie Vorsorgeuntersuchung 10201 und 10202 ohne Position mit Zuschlag)
  • Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Vertrag nach § 134a SGB V, Frage 9 (Zuschlagszeiten; der 24.12. und der 31.12. bleiben zuschlagsfrei) und Frage 70 (Leistungen über den Übergang zur zuschlagspflichtigen Zeit: durchgängiger Eintrag auf der Versichertenbestätigung, Teilung nur an der Datumsgrenze, getrennte Zeiten im Rechnungsdatensatz), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Zeiten gelten im Hebammenhilfevertrag als zuschlagspflichtig?
Zuschlagspflichtig sind die Nachtzeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr, der Samstag ab 12:00 Uhr sowie Sonntage und gesetzliche Feiertage ganztägig. Werktags zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr und am Samstagvormittag gibt es keinen Zuschlag. So steht es in § 3 der Anlage 1.1 zum Hebammenhilfevertrag, Stand April 2026; ob eine Leistung überhaupt eine Position mit Zuschlag hat, zeigt das Vergütungsverzeichnis.
Wie wird ein Besuch abgerechnet, der um 20:40 Uhr beginnt und nach 21:00 Uhr endet?
Die Einheiten, die vor 21:00 Uhr beginnen, laufen ohne Zuschlag, die Einheiten ab 21:00 Uhr mit Zuschlag, denn maßgeblich ist der Beginn jeder einzelnen 5-Minuten-Einheit. Auf der Versichertenbestätigung trägst du die Leistung durchgängig von 20:40 Uhr bis zum Ende ein; im Rechnungsdatensatz stehen die beiden Zeitanteile getrennt, so verlangt es Frage 70 der gemeinsamen FAQ der Vertragspartner.
Gibt es an Heiligabend und an Silvester einen Zuschlag?
Einen Feiertagszuschlag gibt es an beiden Tagen nicht: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, und die gemeinsame FAQ der Vertragspartner nennt beide Tage zuschlagsfrei (Stand Juni 2026). Für die Nachtzeit ab 21:00 Uhr, den Samstag ab 12:00 Uhr und den Sonntag macht der Vertragstext an diesen Tagen keine Ausnahme; wir lesen die FAQ deshalb so, dass nur der Feiertagszuschlag entfällt.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.