Lexikon

Abrechnung

Rechnungsbeanstandung

Die Rechnungsbeanstandung ist der Einwand einer Krankenkasse gegen eine Hebammenrechnung nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung, unter deren Vorbehalt jede Zahlung steht. Nach Anlage 2 § 5 des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V kann die Kasse Leistungen des Vorjahres bis Ende September beanstanden; sie muss den Grund mitteilen, den unstreitigen Teil der Rechnung fristgerecht zahlen und darf eine Rückforderung mit einer der nächsten Abrechnungen aufrechnen. Widerspricht die Hebamme oder ihre Abrechnungsstelle nicht innerhalb von neun Kalendermonaten nach Bekanntgabe unter Angabe der Gründe, gilt die Beanstandung als anerkannt.

Was das für dich als Hebamme heißt

Eine Beanstandung heißt nicht, dass die ganze Rechnung offen bleibt. Betrifft sie nur einen Teil, zahlt die Kasse den unstreitigen Rest trotzdem innerhalb der Zahlungsfrist aus Anlage 2 § 4, also 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei elektronischer Abrechnung und 28 Kalendertage auf Papier. Eine kleinere Überweisung ist deshalb nicht immer eine Kürzung. Fordert die Kasse Geld zu einer schon bezahlten Rechnung zurück, darf sie das mit einer deiner nächsten Abrechnungen verrechnen; auf dieser Abrechnung muss stehen, wegen welcher beanstandeten Rechnung sie das tut.

Für dich zählen zwei Fristen. Die Kasse darf Leistungen des Vorjahres bis zum 30. September beanstanden, und du hast ab Bekanntgabe neun Kalendermonate für den Widerspruch mit Begründung. Lässt du diese Zeit verstreichen, gilt die Beanstandung als anerkannt, auch wenn die Kasse im Unrecht war. Die Kasse darf die Beanstandung auch gegenüber deinem Abrechnungsdienstleister erklären, und auch von dort kann der Widerspruch kommen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regeln bleibst nach Anlage 2 § 6 du; kläre deshalb, wer die Mitteilungen der Kassen liest und die Frist im Blick hat. Alle Fristen der Kassenrechnung im Überblick stehen im Beitrag Fristen der Hebammenrechnung.

Prüfe den mitgeteilten Grund gegen deine Dokumentation und die eingereichten Urbelege: Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen nach Anlage 2 § 2 und § 3 zur Beanstandung der Rechnung. Reichst du die beanstandeten Unterlagen vollständig und korrekt nach, gilt auch hier ein Zahlungsziel von 21 Kalendertagen ab dieser Vorlage, auf Papier nach Frage 68 der gemeinsamen FAQ 28. Hältst du die Beanstandung für falsch, widersprich schriftlich und nenne deine Gründe. Ist die Beanstandung berechtigt, brauchst du nicht zu widersprechen. Wie du einen eigenen Fehler in einer schon gestellten Kassenrechnung berichtigst, solange die Kasse noch nichts abgesetzt hat, erklärt der Begriff Korrekturverfahren.

In uwupa trägst du die Beanstandung mit dem Tag der Bekanntgabe an der Rechnung ein, siehst das Ende der Widerspruchsfrist und erstellst daraus den schriftlichen Widerspruch an die Kasse mit deinen Gründen. Den Weg der Kassenrechnung in uwupa ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 5 (Rechnungsbeanstandung: Zahlung unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung, Beanstandung bis zum 30.09. für Leistungen des Vorjahres gegenüber der Hebamme oder ihrem Abrechnungsdienstleister, Aufrechnung mit Hinweis auf die beanstandete Rechnung, Mitteilung des Grundes, Zahlung des unstreitigen Teils, 21 Kalendertage nach vollständiger und korrekter Vorlage der beanstandeten Unterlagen, Widerspruch der Hebamme oder einer Abrechnungsstelle binnen neun Kalendermonaten nach Bekanntgabe), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 4 (Zahlungsfristen: 21 Kalendertage bei elektronischer Übermittlung, 28 Kalendertage bei papiergebundener Abrechnung, jeweils nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 2 und § 3 (nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Beanstandung der Rechnung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 6 (die Hebamme ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch ihren Abrechnungsdienstleister verantwortlich), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Vertrag nach § 134a SGB V, Frage 67 (Beanstandung bis 30.09. für Leistungen des Vorjahres, Widerspruch innerhalb von 9 Monaten), Frage 68 (Zahlungsziel 21 beziehungsweise 28 Tage auch bei Korrekturen) und Frage 72 (Rechnungsposition vor Absetzung durch die Krankenkasse falsch angegeben oder vergessen: nur die Rechnung unter VKZ 2 = Nachberechnung neu stellen), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Bis wann darf die Krankenkasse eine Hebammenrechnung beanstanden?
Für Leistungen eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres, so Anlage 2 § 5 des Hebammenhilfevertrags. Bis dahin steht jede Zahlung unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung, und die Kasse darf die Beanstandung dir oder deinem Abrechnungsdienstleister gegenüber erklären.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch gegen eine Beanstandung?
Neun Kalendermonate nach Bekanntgabe der Beanstandung, und zwar mit Angabe der Gründe. Widersprechen kannst du selbst oder deine Abrechnungsstelle; geschieht in dieser Zeit nichts, gilt die Beanstandung als anerkannt.
Muss die Kasse den unstreitigen Teil der Rechnung trotzdem zahlen?
Ja. Betrifft die Beanstandung nur einen Teil der Abrechnung, zahlt die Kasse den unstreitigen Rechnungsbetrag fristgerecht nach Anlage 2 § 4, also 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei elektronischer Abrechnung und 28 auf Papier. Reichst du die beanstandeten Unterlagen vollständig und korrekt nach, gilt für sie dasselbe Zahlungsziel, 21 Kalendertage elektronisch und 28 auf Papier.

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Das nimmt dir uwupa ab

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Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.