Positionsnummer
Die Positionsnummer, im Hebammenhilfevertrag Gebührenposition oder GPOS genannt, ist die fünfstellige Kennziffer, unter der eine Leistung der Hebammenhilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird. Die erste Stelle nennt die Kategorie, etwa 1 für Schwangerschaft oder 3 für Wochenbett, die zweite und dritte sind eine laufende Nummer, die vierte zeigt einen Zuschlag für Nachtzeit, Samstagnachmittag, Sonn- oder Feiertag an und die fünfte die Leistungsart, etwa aufsuchend oder als Videobetreuung. Welche Nummern gelten, legt das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1.1 zum Hebammenhilfevertrag in der am Tag der Leistung gültigen Fassung fest.
Was das für dich als Hebamme heißt
An den fünf Ziffern liest du ab, was du abrechnest und unter welchen Umständen. Die ersten drei Stellen nennen die Leistung, etwa 101 für die Hilfeleistung in der Schwangerschaft. Die vierte Stelle hängt an der Uhrzeit: Zur Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr, samstags ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen steht dort eine 1 für den Zuschlag. Bei Leistungen in 5-Minuten-Einheiten zählt dafür der Beginn jeder einzelnen Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt. Wie du die Zuschlagszeiten an Beispielen rechnest, zeigt der Beitrag Zuschläge richtig abrechnen.
Die fünfte Stelle folgt aus der Art des Kontakts: 1, wenn du die Frau aufsuchst, 2, wenn sie zu dir kommt, etwa in eine von Hebammen geleitete Einrichtung, 3 bei Videobetreuung, 4 bei telefonischer Kurzberatung, 5 als Beleghebamme und 6 bei einer Selbstlerneinheit. Kommt die Frau in deine Praxis, gilt also die 2, nicht die 1. Video und Telefon ersetzen einen Kontakt vor Ort; bei kontingentierten Leistungen zählen sie deshalb auf dasselbe Kontingent. Sieht das Vergütungsverzeichnis für eine Leistung keine Endziffer 5 vor, kannst du sie als Beleghebamme nicht abrechnen.
Auf der Versichertenbestätigung trägst du zu jeder Leistung Datum, Anfangs- und Endzeit und die Gebührenposition ein, die Frau bestätigt das mit ihrer Unterschrift. Stimmt eine Nummer nicht, streichst du die ganze Zeile, füllst sie neu aus und lässt sie erneut unterschreiben. In den Abrechnungsdaten an die Kasse gilt eine Nummer, die nicht den Richtlinien nach § 302 SGB V entspricht, als nicht maschinell verwertbar; hast du das zu vertreten, darf die Kasse die Kosten der Nacherfassung pauschal von deiner Rechnung abziehen.
Welche Nummern gelten, richtet sich nach dem Tag der Leistung, nicht nach dem Tag der Rechnung. Das Verzeichnis ändert sich mit dem Vertrag: Mit der Fassung ab 1. April 2026 kamen vier Nummern hinzu, die bis Ende 2027 befristeten 109X5 und 110X5 für die ambulante Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs im Krankenhaus als Beleghebamme. Was sich mit dem Vertragsstand 2026 sonst geändert hat, fasst der Beitrag Vergütungsvereinbarung 2026 zusammen. Das Verzeichnis selbst stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Seite zum Datenaustausch bereit.
uwupa ordnet jeder Leistung die Gebührenposition zu, die am Tag der Leistung galt, setzt den Zuschlag aus Uhrzeit und Wochentag und trägt die Nummer in die Kassenrechnung ein, ohne dass du sie nachschlagen musst. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Vergütungsverzeichnis: einheitlicher Aufbau der fünfstelligen Gebührenpositionen mit Kategorie, laufender Nummer, Zuschlag und Leistungsart; 109X5 und 110X5 abrechenbar vom 01.04.2026 bis 31.12.2027), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (gesonderte Gebührenpositionen zur Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr, an Samstagen ab 12 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen; maßgeblich ist der Beginn der 5-Minuten-Einheit, bei pauschal vergüteten geburtshilflichen Leistungen der Zeitpunkt der Geburt), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 (Endziffern 1 bis 6; Videobetreuung und telefonische Kurzberatung werden auf das Kontingent angerechnet; ohne vorgesehene Endziffer 5 keine Abrechnung als Beleghebamme), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 12 (Datum, Anfangs- und Endzeit und Gebührenposition auf der Versichertenbestätigung; Korrektur durch Streichen der ganzen Zeile mit neuer Unterschrift), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 9 (Vergütung nach Anlage 1.1 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 2 (Abweisung bei Verstoß gegen die Richtlinie nach § 302 SGB V; nicht richtlinienkonforme Gebührenpositionsnummer gilt als nicht maschinell verwertbar, pauschale Rechnungskürzung für die Nacherfassung), Stand 01.04.2026
- GKV-Spitzenverband, Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der Hebammenhilfe und Betriebskostenpauschalen bei Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, gültig ab 01.04.2026, Stand 04.03.2026, auf gkv-datenaustausch.de (gelesen am 20.10.2026; gegenüber der Fassung ab 01.11.2025 neu: 10905, 10915, 11005, 11015)
Vertiefung im Ratgeber
- Vergütungsvereinbarung 2026: Abrechnung für Hebammen
- Zuschläge richtig abrechnen: Wochenende, Feiertag und Nacht
- 5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen
Häufige Fragen
Wie ist eine Positionsnummer für Hebammenleistungen aufgebaut?
Was bedeutet die letzte Ziffer der Positionsnummer?
Wo finde ich das aktuelle Positionsnummernverzeichnis für Hebammen?
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Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.