Mutterpass: Was Hebammen eintragen und worauf es ankommt

Der Mutterpass begleitet die Frau durch die ganze Schwangerschaft. Frauenarztpraxis, Klinik und du als Hebamme tragen in dasselbe Heft ein, damit jede Beteiligte auf einen Blick sieht, was bisher untersucht wurde. Übernimmst du Vorsorgen, führst du den Mutterpass an denselben Stellen weiter wie die Praxis. Dieser Beitrag erklärt dir den Aufbau in Alltagssprache, zeigt, welche Werte bei jedem Termin hineingehören, und warum deine eigene Dokumentation dadurch nicht überflüssig wird.
So ist der Mutterpass aufgebaut
Der Mutterpass ist ein Heft des Gemeinsamen Bundesausschusses, also des Gremiums, das die Regeln der Schwangerenvorsorge festlegt. In groben Zügen findest du darin diese Bereiche:
- Stempel und Angaben zur Betreuung: vorne stehen die Praxen und Hebammen, die die Frau betreuen, mit Stempel und Erreichbarkeit.
- Laborwerte: unter anderem Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtest und Untersuchungen auf Infektionen. Diese Seiten füllt meist die Arztpraxis oder das Labor.
- Vorgeschichte: frühere Schwangerschaften und Geburten sowie besondere Merkmale, die eine engere Betreuung begründen können.
- Gravidogramm: die tabellarische Übersicht aller Vorsorgen, eine Zeile je Termin. Hier trägst du als Hebamme am häufigsten ein.
- Ultraschallseiten: die ärztlichen Ultraschalluntersuchungen mit ihren Messwerten.
- Geburt und Wochenbett: hinten stehen Angaben zur Geburt, zum Wochenbettverlauf und zur Abschlussuntersuchung.
Wichtig für dein Selbstverständnis: Der Mutterpass ist kein ärztliches Dokument, in dem du nur Gast bist. Er gehört der Frau, und du schreibst dort mit demselben Recht hinein wie die Praxis, wenn du die jeweilige Untersuchung erbracht hast.
Wann du als Hebamme Vorsorgen übernimmst
Der bundesweite Hebammenhilfevertrag regelt die Vorsorgeuntersuchung durch die Hebamme ausdrücklich. Du darfst sie bei normalem Schwangerschaftsverlauf eigenständig durchführen. Bei auffälligem Verlauf geht es auf ärztliche Anordnung. Und wenn die Frau trotz deiner Empfehlung keine ärztliche Betreuung möchte, bleibst du ebenfalls an ihrer Seite. Gerade in diesem dritten Fall dokumentierst du deine Empfehlung und die Entscheidung der Frau besonders sorgfältig.
Der Vertrag sagt außerdem klar: Die Vorsorgeuntersuchung ist im Mutterpass des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils gültigen Fassung zu dokumentieren. Der Eintrag ist also kein freundlicher Zusatz, sondern Teil der Leistung. Hat die Frau noch keinen Mutterpass, legst du ihn an. Auch das gehört laut Vertrag ausdrücklich dazu.
Für die Planung hilfreich: Je Vorsorgetermin sind bis zu 30 Minuten vorgesehen, und zwar höchstens ein Vorsorgetermin pro Tag. Wie viele Vorsorgen insgesamt möglich sind, richtet sich nach der Mutterschaftsrichtlinie, also den fachlichen Regeln für die Schwangerenvorsorge. Wie du die Zeit in Einheiten abrechnest, liest du im Beitrag zu den 5-Minuten-Einheiten.
Diese Werte trägst du bei jeder Vorsorge ein
Der Hebammenhilfevertrag beschreibt, was die Routine-Untersuchung bei jedem Termin beinhaltet. Daraus ergibt sich fast von selbst, was im Gravidogramm landet:
- Blutdruck: die Messung gehört zu jedem Termin.
- Urinkontrolle: üblicherweise mit Teststreifen, unter anderem auf Eiweiß und Zucker.
- Gewicht: der aktuelle Wert, aus dem sich der Verlauf über die Schwangerschaft ergibt.
- Kindliche Herztöne: ab Schwangerschaftswoche 24+0 hörst du die Herztöne ab, etwa mit dem Hörrohr oder einem Dopton, und hältst den Befund fest.
- Fundusstand und Symphysen-Fundus-Abstand: also wie hoch die Gebärmutter steht und wie sie wächst.
- Lage des Kindes: mit den Leopold-Handgriffen ertastest du, wie das Kind liegt.
Dazu kommen Beratung und, wo nötig, weitere körperliche Untersuchungen zur Abgrenzung von Beschwerden und echten Auffälligkeiten. Trage die Werte zeitnah, leserlich und mit Datum und Handzeichen ein. Ein halbleeres Gravidogramm wirft später Fragen auf, die niemand mehr sicher beantworten kann.
Erst in den Mutterpass schauen, dann untersuchen
Der Blick in den Mutterpass vor dem Termin ist mehr als Höflichkeit. Der Vertrag regelt das Zusammenspiel der Beteiligten über genau dieses Heft: Ist eine kontingentierte Leistung im Mutterpass zu dokumentieren und hat sie eine andere Stelle bereits durchgeführt und eingetragen, besteht für diese Leistung kein Kontingent mehr. Übernimmt die Frauenarztpraxis also eine Untersuchung und trägt sie ein, kannst du dieselbe Untersuchung nicht noch einmal gegenüber der Krankenkasse geltend machen.
Das schützt dich auch: Wer vor jedem Termin kurz das Gravidogramm liest, erkennt Doppelungen, offene Befunde und Auffälligkeiten aus der Praxisbetreuung, bevor sie im Alltag untergehen.
Warum deine eigene Akte trotzdem Pflicht bleibt
Der Mutterpass ersetzt deine Dokumentation nicht. Er gehört der Frau, wandert mit ihr von Termin zu Termin und steht dir später nicht mehr zur Verfügung. Deine Berufspflichten und der Vertrag verlangen daneben eine eigene, leistungsbezogene Dokumentation, ausdrücklich einschließlich der Einträge in Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft. In deiner Akte hältst du also fest, was du wann untersucht, beraten und in den Mutterpass eingetragen hast.
Diese Doppeldokumentation klingt nach Mehrarbeit, hat aber einen einfachen Grund: Kommt Jahre später eine Rückfrage der Krankenkasse oder gar ein Streitfall, ist der Mutterpass bei der Frau. Beweisen kannst du nur, was in deiner eigenen Akte steht. Wie du das Erstgespräch mit Vorgeschichte sauber erfasst, zeigt der Beitrag zur Anamnese im Erstgespräch. Für die Zeit nach der Geburt geht es in der Wochenbett-Dokumentation weiter.
Was uwupa dir dabei abnimmt
Den Mutterpass selbst führst du weiterhin von Hand, daran ändert keine Software etwas. uwupa hält daneben Deine eigene Akte aktuell: Du erfasst die Vorsorge mit ihren Werten je Termin, siehst den Verlauf über die Schwangerschaft und hast die Vorgeschichte aus dem Erstgespräch griffbereit. Aus dem dokumentierten Termin entsteht der passende Abrechnungseintrag, ohne dass du die Angaben doppelt abtippst. So bleibt die Doppeldokumentation das, was sie sein sollte: zwei Blicke auf dieselbe Untersuchung, nicht doppelte Arbeit.
Häufige Fragen
Darf eine Hebamme den Mutterpass ausstellen?
Was trägt die Hebamme bei einer Vorsorgeuntersuchung in den Mutterpass ein?
Ersetzt der Mutterpass die eigene Dokumentation der Hebamme?
Wie viel Zeit ist für eine Vorsorgeuntersuchung durch die Hebamme vorgesehen?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
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