Ratgeber

Anamnese Hebamme

Anamnese im Erstgespräch: So dokumentierst du sauber

Aufgeschlagenes Notizbuch mit Fueller, Brille und einer Teekanne auf einem hellen Holztisch.

Das Erstgespräch legt den Grund für alles, was danach kommt. Was du dort erfragst und festhältst, begleitet die Frau durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und dich durch jede spätere Entscheidung. Dieser Beitrag zeigt dir, was in die Anamnese gehört, wie du das Gespräch praktisch aufbaust und warum eine saubere Erstdokumentation dich noch Jahre später trägt.

Die Anamnese ist fester Bestandteil des Erstkontakts

Der Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen beschreibt den Erstkontakt ausdrücklich. Dazu gehören das Anlegen der Versichertenakte, die Vorstellung und das Klären der Erwartungen an die Betreuung, die Übergabe und Erläuterung relevanter Unterlagen wie des Behandlungsvertrags sowie die Anamnese zur Erfassung des Betreuungsbedarfs. Auch Besonderheiten, die sich aus der Anamnese und dem bisherigen Verlauf ergeben, gehören dazu.

Die Anamnese ist also keine Kür, sondern benannter Leistungsinhalt. Und sie endet nicht mit dem ersten Termin: Jede spätere Einzelleistung enthält eine situationsbedingte Anamnese und die inhaltliche Dokumentation, einschließlich der Einträge in Mutterpass und Kinder-Untersuchungsheft mit Abfrage des Impfstatus. Das Erstgespräch liefert die Grundlage, auf die du dabei jedes Mal zurückgreifst.

Was in die Anamnese gehört

Bewährt hat sich eine feste Gliederung, damit im Gespräch nichts untergeht. Üblich sind diese Bereiche:

  • Vorerkrankungen und Operationen: chronische Erkrankungen, frühere Eingriffe und alles, was für Schwangerschaft und Geburt eine Rolle spielen kann
  • Frühere Schwangerschaften und Geburten: Verlauf, Geburtsmodus und Besonderheiten wie starke Blutungen oder Komplikationen im Wochenbett
  • Allergien und Unverträglichkeiten: von Arzneimitteln bis zu Materialien wie Pflastern oder Latex
  • Medikamente: aktuelle Einnahmen einschließlich frei verkäuflicher Mittel und Nahrungsergänzung
  • Besonderheiten: psychische Belastungen, familiäre Vorgeschichte, soziale Situation und Wünsche der Frau an die Betreuung

Dazu kommen die Rahmendaten, die der Vertrag für deine Dokumentation ausdrücklich fordert: Personalien und Kontaktdaten, gegebenenfalls der Krankenversicherungsträger, der errechnete und gegebenenfalls korrigierte Geburtstermin, der Geburtenrang, der geplante Geburtsort sowie gegebenenfalls die mitbetreuende Frauenärztin und die Kinderärztin oder der Kinderarzt. Diese Angaben wirken unscheinbar, fehlen aber erstaunlich oft, wenn man sie später braucht.

Wichtig für die Einordnung: Die Anamnese erfasst den Betreuungsbedarf, sie ersetzt keine ärztliche Diagnostik. Ergeben sich Hinweise, die über deinen Kompetenzbereich hinausgehen, verweist du an die passende Fachperson und hältst genau das fest.

So baust du das Erstgespräch praktisch auf

  1. Ankommen und Erwartungen klären. Wer bist du, wie arbeitest du, was wünscht sich die Frau. Das schafft Vertrauen, bevor es um persönliche Themen geht.
  2. Unterlagen übergeben und erläutern. Der Behandlungsvertrag wird vor der Leistungserbringung geschlossen. Wirf außerdem einen Blick in den Mutterpass, er beantwortet viele Fragen schon vorab.
  3. Anamnese in fester Reihenfolge durchgehen. Erst offene Fragen, dann gezieltes Nachfragen je Bereich. Heikle Themen wie psychische Belastungen passen besser ans Ende, wenn das Gespräch schon Vertrauen aufgebaut hat.
  4. Betreuungsbedarf und Angebot abgleichen. Was übernimmt die Krankenkasse, was bietest du an, was ist der Frau wichtig.
  5. Zeitnah dokumentieren. Am besten noch am selben Tag, solange die Einzelheiten präsent sind. Aus der Erinnerung von nächster Woche wird keine belastbare Akte mehr.

Wie dasselbe Gespräch aus Sicht der Schwangeren aussieht und welche Fragen sie typischerweise mitbringt, liest du im Beitrag Erstgespräch mit der Hebamme.

Warum die Erstdokumentation später trägt

Der erste Grund ist deine Absicherung. Für die Betreuung gelten die gesetzlichen Regeln zum Behandlungsvertrag, und dazu gehört die Pflicht zur Dokumentation. Kommt es Jahre später zu einer Auseinandersetzung, zählt, was in der Akte steht. Eine vollständige Anamnese belegt, dass du Vorgeschichte und Risiken erfragt hast und deine Entscheidungen darauf aufgebaut haben. Lücken lassen sich rückwirkend kaum schließen, und die Akte wird nach den gesetzlichen Vorgaben über viele Jahre aufbewahrt.

Der zweite Grund sind Übergaben. Ob Vertretung im Urlaub, Verlegung in die Klinik oder Wechsel der Betreuung: Wer übernimmt, braucht die Vorgeschichte auf einen Blick. Eine saubere Erstanamnese macht aus einer hektischen Übergabe eine geordnete, und die Frau muss ihre Geschichte nicht zum dritten Mal erzählen.

Der dritte Grund ist der Verlauf selbst. Besonderheiten aus der Anamnese geben späteren Befunden ihren Zusammenhang. Wie du danach im Wochenbett Besuch für Besuch weiter dokumentierst, zeigt der Beitrag Wochenbett dokumentieren. Und im Qualitätsmanagement ist die vollständige Versichertenakte ohnehin das zentrale Instrument, mehr dazu im Beitrag Qualitätsmanagement als Hebamme.

Was uwupa dir dabei abnimmt

In uwupa legst du beim Erstgespräch eine Akte je Frau an und hältst Stammdaten, Vorgeschichte und Besonderheiten an einem Ort fest. Deine Freitexte liegen verschlüsselt, sodass persönliche Angaben geschützt bleiben. Bei jedem späteren Besuch hast du die Angaben aus dem Erstgespräch direkt zur Hand und baust den Verlauf darauf auf, statt in Papierordnern zu blättern.

Häufige Fragen

Was gehört in die Anamnese im Erstgespräch als Hebamme?
In die Anamnese gehören Vorerkrankungen und Operationen, frühere Schwangerschaften und Geburten mit Verlauf, Allergien, aktuelle Medikamente und Besonderheiten wie psychische Belastungen oder die soziale Situation. Dazu kommen Rahmendaten wie Personalien, Krankenversicherungsträger, errechneter Geburtstermin, Geburtenrang und geplanter Geburtsort. Der Hebammenhilfevertrag nennt die Anamnese zur Erfassung des Betreuungsbedarfs ausdrücklich als Leistung beim Erstkontakt.
Ist die Anamnese beim Erstkontakt vertraglich vorgeschrieben?
Ja, der Hebammenhilfevertrag führt die Anamnese zur Erfassung des Betreuungsbedarfs als Leistungsinhalt des Erstkontakts auf, neben dem Anlegen der Versichertenakte und der Erläuterung des Behandlungsvertrags. Die Qualitätsanlage des Vertrags verlangt zudem, dass deine Dokumentation unter anderem Anamnese, Geburtstermin, Geburtenrang und den geplanten Geburtsort enthält. Auch jede spätere Einzelleistung umfasst eine situationsbedingte Anamnese.
Wie lange muss die Anamnese aufbewahrt werden?
Als Faustregel gilt die Aufbewahrung der Behandlungsdokumentation für zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung nach § 630f BGB, sofern keine anderen Vorschriften längere Fristen vorsehen. Die Anamnese ist Teil dieser Dokumentation. Der Hebammenhilfevertrag verweist für Archivierung und Entsorgung auf die gesetzlichen Vorgaben.
Warum ist die Anamnese für die Haftung wichtig?
Weil die Dokumentation im Streitfall dein Nachweis ist. Die §§ 630a bis 630h BGB zum Behandlungsvertrag verpflichten zur Dokumentation der Behandlung, und eine vollständige Anamnese belegt, dass du Vorgeschichte und Risiken erfragt hast. Was nicht in der Akte steht, lässt sich Jahre später kaum noch belegen.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

Weiterlesen