Lexikon

Abrechnung

Endziffer

Die Endziffer ist die fünfte Stelle einer Positionsnummer des Hebammenhilfevertrags und gibt die Leistungsart an. Das Vergütungsverzeichnis kennt 0 für keine Spezifikation, 1 aufsuchend, 2 nicht-aufsuchend, 3 Videobetreuung, 4 telefonische Kurzberatung, 5 Beleghebamme und 6 Selbstlerneinheit; welche gilt, regelt § 4 der Anlage 1.1. Aufsuchend heißt bei der Versicherten, nicht-aufsuchend etwa in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, und ambulant ist eine Leistung auch, wenn die Versicherte als Begleitperson oder stationär außerhalb der Geburtshilfe in einer Klinik ist. Je Leistung führt das Verzeichnis nur bestimmte Endziffern; fehlt eine, ist die Leistung so nicht abrechenbar.

Was das für dich als Hebamme heißt

Wie die fünf Stellen insgesamt aufgebaut sind, steht unter Positionsnummer. Für die Endziffer selbst lohnt ein zweiter Blick, denn ihre Bedeutung wechselt mit dem Block. In der Schwangerschaft und im Wochenbett nennt sie die Art des Kontakts. Bei der Geburt nennt sie den Ort: 20101 und 20201 gelten im häuslichen Umfeld, 20102 und 20202 in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, 20105 und 20205 im Krankenhaus als Beleghebamme. Bei den Kursen gibt es keine 1, dort steht die 2 für die analoge, die 3 für die digitale Live-Kurseinheit und die 6 für die Selbstlerneinheit. Wegegeld und Materialpauschalen tragen die 0, etwa 50100 oder 60100.

In den Abrechnungsbestimmungen liest du oft ein X statt einer Ziffer. Es hält eine Stelle offen: 301X1 meint die aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett mit und ohne Zuschlag, also 30101 und 30111; 301XX meint jede Variante dieser Leistung, und XXX1X in den Vergütungszeilen steht für den Satz mit Zuschlag. Wo eine Regel eine Endziffer nennt, gilt sie nur dort. Die bis zu 24 Einheiten gleich 120 Minuten in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung gelten nur für 301X1, nicht für die Hilfe in der Praxis. Die bis zu 10 Minuten mehr je weiterem Mehrling gibt es bei 301XX nur aufsuchend und nicht-aufsuchend. Die Materialpauschale Wochenbett lang (61200) rechnest du nur zusammen mit 301X1 oder 304X1 ab.

Die 3 und die 4 ersetzen einen Kontakt vor Ort und zählen deshalb auf dasselbe Kontingent, mit eigenen Grenzen je Kontakt: In Schwangerschaft und Wochenbett ist eine Videobetreuung höchstens 6 Einheiten lang, eine telefonische Kurzberatung höchstens 2. Für die 4 führt das Positionsnummernverzeichnis keine Variante mit Zuschlag. Die 5 ist der Beleghebamme vorbehalten, und Leistungen ohne Endziffer 5 rechnet sie im Rahmen ihrer Belegtätigkeit gar nicht ab. Betreust du eine Frau, die außerhalb einer stationären Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett als Begleitperson in der Kinderklinik ist oder etwa in der Psychiatrie oder Orthopädie stationär liegt, gilt deine Hilfe nach § 4 als ambulant und läuft nicht unter der 5.

Auf der Versichertenbestätigung trägst du die Leistungsart als Ziffer ein: bei Schwangerschaft und Wochenbett 1 bis 3, bei Kursen 2, 3 oder 6. Sie muss zur Positionsnummer in der Kassenrechnung passen. Wie die Endziffern im Wochenbett mit Kontingenten und Einheiten zusammenwirken, zeigt der Beitrag Wochenbett abrechnen als Hebamme; was sich 2026 an den Positionsnummern geändert hat, der Beitrag Vergütungsvereinbarung 2026.

In uwupa wählst du beim Besuch unter „Art der Leistung“ nur zwischen den Arten, die das Vergütungsverzeichnis für die gewählte Leistung führt, und uwupa setzt die passende Endziffer selbst in die Positionsnummer ein. Weg vom Besuch zur Kassenrechnung ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis, einheitlicher Aufbau der fünfstelligen Gebührenpositionen (Stelle 5 Leistungsart: 0 keine Spezifikation, 1 aufsuchend, 2 nicht-aufsuchend, 3 Videobetreuung, 4 Telefonkurzberatung, 5 Beleghebamme, 6 Selbstlerneinheit), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 (Endziffer 1 aufsuchend bei der Versicherten, 2 nicht-aufsuchend etwa in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung; ambulante Leistungen auch bei der Versicherten als Begleitperson in einer Klinik, etwa der Kinderklinik, oder stationär in einem nicht geburtshilflichen Bereich wie Psychiatrie oder Orthopädie; 3 Videobetreuung und 4 telefonische Kurzberatung mit Anrechnung auf das Kontingent; 5 Beleghebamme, ohne vorgesehene 5 keine Abrechnung als Beleghebamme; 6 Selbstlerneinheit), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummer 301XX (Video 6 Einheiten, Kurzberatung 2 Einheiten je Kontakt; 301X1 in den ersten drei Lebenstagen und am Tag der ersten aufsuchenden Hilfeleistung bis zu 24 Einheiten; 301X1 und 301X2 bei Mehrlingen bis zu 10 Minuten je weiterem Kind), 201XX und 202XX (Endziffer 1 häusliches Umfeld, 2 von Hebammen geleitete Einrichtung, 5 Krankenhaus als Beleghebamme) sowie Block 4 Kurse (Endziffern 2, 3 und 6), Stand 01.04.2026
  • Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der Hebammenhilfe ab 01.04.2026 (Erläuterung zur Endziffer der fünfstelligen Positionsnummer; Telefonkurzberatung 10104, 30104, 30304, 30404, 30504 und 30604 ohne Variante mit Zuschlag; Wegegeld 50100 bis 50400 und Materialpauschalen 60100 bis 61800 mit der 0)
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6, Formulare 3.1 und 3.3 (Art der Leistungserbringung: aufsuchend bei der Versicherten 1, nicht-aufsuchend bei der Hebamme 2, Videobetreuung 3) und Formular 3.4 (Kursformat 2, 3 und 6), gültig ab 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 60 (Materialpauschale Wochenbett lang 61200 in Verbindung mit 301X1 oder 304X1), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Was bedeutet das X in Positionsnummern wie 301X1?
Das X ist ein Platzhalter für eine Stelle, die offen bleibt. 301X1 meint die aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett mit und ohne Zuschlag, also 30101 und 30111; 301XX meint jede Variante dieser Leistung. In den Vergütungszeilen steht XXX0X für den Satz ohne und XXX1X für den Satz mit Zuschlag.
Welche Endziffer gilt, wenn die Frau als Begleitperson in der Kinderklinik ist?
Eine Endziffer für ambulante Hilfe, also 1 oder 2, nicht die 5 der Beleghebamme. § 4 der Anlage 1.1 stellt klar, dass ambulante Leistungen auch vorliegen, wenn die Versicherte außerhalb einer stationären Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett als Begleitperson in einer Klinik ist oder stationär in einem nicht geburtshilflichen Bereich wie der Psychiatrie liegt. Zwischen 1 und 2 entscheidet der Vertrag für diesen Fall nicht eigens; die Versichertenbestätigung erklärt die 1 als „aufsuchend (bei der Versicherten)“.
Hängt an der Endziffer mehr als die Art des Kontakts?
Ja, mehrere Abrechnungsbestimmungen gelten nur für bestimmte Endziffern. Die bis zu 24 Einheiten in den ersten drei Lebenstagen gibt es nur für 301X1, die 10 Minuten mehr je weiterem Mehrling bei 301XX nur aufsuchend und nicht-aufsuchend, und die Materialpauschale Wochenbett lang nur zusammen mit 301X1 oder 304X1. In Schwangerschaft und Wochenbett ist eine Videobetreuung höchstens 30 Minuten, eine telefonische Kurzberatung höchstens 10 Minuten lang.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.