Lexikon

Vertrag und Recht

Beleghebamme

Eine Beleghebamme ist eine nicht am Krankenhaus angestellte Hebamme, die Versicherte im Krankenhaus betreut und direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Voraussetzung sind der Beitritt zum Hebammenhilfevertrag, ein Belegvertrag mit einem zugelassenen Krankenhaus mit geburtshilflicher Abteilung, eine Behandlung oder Entbindung, die über eine Fallpauschale mit Beleghebamme läuft, und dass die Leistung nicht schon anderweitig an die Klinik vergütet ist. Sie rechnet nur Positionsnummern mit der Endziffer 5 ab, stets mit dem Institutionskennzeichen des Krankenhauses, und soll von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt möglichst nur eine Gebärende betreuen.

Was das für dich als Hebamme heißt

Als Beleghebamme schreibst du deine Kassenrechnung selbst, nicht die Klinik: Du rechnest direkt mit der Krankenkasse der Frau ab, ausschließlich mit Positionsnummern, die auf 5 enden, und trägst zusätzlich das Institutionskennzeichen des Krankenhauses ein. Sieht eine Leistung keine Endziffer 5 vor, kannst du sie im Rahmen der Belegtätigkeit gar nicht abrechnen. Material und Arzneimittel stellst du im Krankenhaus nicht in Rechnung, sie stecken in der Fallpauschale der Klinik, und für Wege zu Diensten oder Schichtdiensten in der Klinik gibt es kein Wegegeld. Ob die Kasse dir als Begleit-Beleghebamme den Weg zu deiner Frau in die Klinik bezahlt, ist nicht eindeutig, weil die Positionsnummern für Wegegeld nicht auf 5 enden; frag im Zweifel bei deinem Verband nach. Typische Fehler sind eine Endziffer 1 für die Hilfe im Kreißsaal, ein fehlendes Kennzeichen des Krankenhauses oder Material auf der Rechnung. Wie die Positionsnummern aufgebaut sind und welche Endziffer für welchen Ort gilt, erklärt der Beitrag Vergütungsvereinbarung 2026.

Ob du als Begleit-Beleghebamme oder als Dienst-Beleghebamme im Schichtdienst arbeitest, entscheidet über die Grundpauschale 202X5: Sie steht nur der Hebamme zu, die der Frau persönlich bekannt ist, mit ihr vor der 38. Schwangerschaftswoche einen Behandlungsvertrag samt benannter Vertretung geschlossen hat, bei dem die Frau den geplanten Geburtsort auf der Versichertenbestätigung unterschrieben hat, und die Geburt im Krankenhaus bis zum Ende begleitet. Im Vertretungsfall darf die im Vertrag namentlich benannte freiberufliche Hebamme sie als Stellvertreterin abrechnen. Warum die Pauschale an diesen vorab geschlossenen Vertrag gebunden ist, zeigt der Beitrag Rufbereitschaft als Hebamme abrechnen.

Auf der Versichertenbestätigung genügt bei Beleg-Leistungen eine Unterschrift der Frau je Tag, spätestens am Tag nach der Leistung. Geburtshilfliche Leistungen darfst du nur abrechnen, wenn deine Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe in der Vertragspartnerliste hinterlegt ist; was sie kostet und wie der Ausgleich funktioniert, steht im Beitrag Berufshaftpflicht für Hebammen. Und betreust du neben einer Gebärenden weitere Frauen, darfst du eine zweite nur überwachen, eine dritte nur mit Begründung und längstens eine Stunde, bis eine weitere Hebamme kommt.

In uwupa hältst du je Betreuung fest, ob du als Begleit- oder Dienst-Beleghebamme arbeitest und welches Institutionskennzeichen das Krankenhaus hat; fehlt es oder stimmt seine Prüfziffer nicht, geht die Kassenrechnung mit Beleg-Leistungen nicht an die Kasse. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 7 Abs. 1 (Begriff der Beleghebamme: nicht am Krankenhaus angestellt, dem Vertrag beigetreten, keine Vergütung durch das Krankenhaus; Krankenhaus nach § 108 SGB V zugelassen mit geburtshilflicher Abteilung, DRG mit Beleghebamme, keine anderweitige Abgeltung etwa über Pflegesatz oder Fallpauschale, Belegvertrag), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 7 Abs. 2 und Anlage 3 § 10 (möglichst 1:1-Betreuung von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt; Überwachung einer zweiten Frau bei hoher Nachfrage, einer dritten nur mit besonderer Begründung und längstens eine Stunde), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 Abs. 5 (Endziffer 5 für Leistungen als Beleghebamme; ohne vorgesehene Endziffer 5 keine Abrechnung im Zusammenhang mit der Belegtätigkeit), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 6 (geburtshilfliche Leistungen nur mit hinterlegter Berufshaftpflicht), § 8 (Material und Arzneimittel im Krankenhaus in der DRG enthalten), § 11 Abs. 1 (kein Wegegeld zu Diensten oder Schichtdiensten in Kliniken) und § 12 (eine Unterschrift je Tag, spätestens am Tag nach der Leistung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Gebührenposition 202X5 (Grundpauschale bei einer Begleit-Beleggeburt nur mit Behandlungsvertrag vor der 38. Schwangerschaftswoche samt benannter Vertretung, geplanter Geburtsort von der Versicherten auf der Versichertenbestätigung unterschrieben, Begleitung bis zum Ende der Geburt; im Vertretungsfall rechnet die im Behandlungsvertrag namentlich benannte freiberufliche Hebamme als Stellvertreterin ab), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Block 5 Wegegeld (Gebührenpositionen 50100, 50200, 50300 und 50400, keine mit der Endziffer 5) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 2 und § 11 Abs. 1 (Wegegeld für die Hilfeleistung bei der Versicherten), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 7 Nr. 8 (bei Leistungen von Beleghebammen zwingend das IK des Krankenhauses), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 31, 33 und 34 (Überwachung durch Dienst-Beleghebammen, Abgrenzung von Dienst- und Begleit-Beleghebamme, Abrechnung der Begleit-Beleghebamme), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss eine Beleghebamme erfüllen?
Sie braucht einen Belegvertrag mit dem Krankenhaus und muss dem Hebammenhilfevertrag beigetreten sein. Das Krankenhaus muss zur Krankenhausbehandlung zugelassen sein und eine geburtshilfliche Abteilung haben, die Behandlung oder Entbindung muss über eine Fallpauschale mit Beleghebamme laufen, und die Leistung darf nicht schon anderweitig an das Krankenhaus vergütet sein. Für geburtshilfliche Leistungen muss zudem die Berufshaftpflicht in der Vertragspartnerliste hinterlegt sein.
Rechnet die Beleghebamme mit der Klinik oder mit der Kasse ab?
Mit der Krankenkasse der Frau, nicht mit der Klinik. Vom Krankenhaus erhält die Beleghebamme für ihre Hilfe keine Vergütung; sie rechnet die Positionsnummern mit der Endziffer 5 selbst ab und gibt dabei zwingend das Institutionskennzeichen des Krankenhauses an.
Wie viele Frauen darf eine Beleghebamme gleichzeitig betreuen?
Möglichst nur eine Gebärende im Zeitraum von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt. Ist das wegen hoher Nachfrage nicht möglich, darf sie daneben eine zweite Frau überwachen. Eine dritte darf sie nur mit besonderer Begründung und längstens eine Stunde überwachen, bis eine weitere Hebamme eintrifft.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.