Lexikon

Abrechnung

Institutionskennzeichen (IK)

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine neunstellige Nummer nach § 293 SGB V, mit der die Krankenkassen einen Leistungserbringer eindeutig erkennen. Freiberufliche Hebammen beantragen es kostenlos bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) in Sankt Augustin. Abgerechnet wird nur unter dem Kennzeichen, das in der Vertragspartnerliste des Hebammenhilfevertrags geführt ist; eine Rechnung ohne oder mit fehlerhaftem Kennzeichen weisen die Kassen ab.

Was das für dich als Hebamme heißt

Ohne Institutionskennzeichen gibt es keine Kassenrechnung: Jede Rechnung an eine gesetzliche Krankenkasse trägt dein IK, und die Kasse zahlt auf die Bankverbindung, die bei der ARGE IK zu diesem Kennzeichen gespeichert ist. Die dort hinterlegten Daten sind verbindlich, auch wenn auf deiner Rechnung etwas anderes steht. Ziehst du um oder wechselst du die Bank, meldest du das deshalb zuerst der ARGE IK und danach deinem Berufsverband; ohne Verband geht die Meldung an den GKV-Spitzenverband.

Je Betätigungsort brauchst du ein eigenes Kennzeichen. Den Antrag stellst du schriftlich und mit Unterschrift, kostenlos; vor der Mitteilung des Kennzeichens schickt dir die ARGE IK ein Schreiben zur Prüfung der erfassten Daten. Den ganzen Weg vom Antrag bis zur ersten Rechnung beschreibt der Beitrag IK-Nummer für Hebammen beantragen.

uwupa prüft beim Eintragen die Prüfziffer deines Kennzeichens und lässt ohne gültiges IK keine Kassenrechnung entstehen. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa

Wo es steht

  • § 293 SGB V (Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer)
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 6 (Vertragspartnerliste: persönliches Kennzeichen nach § 293 SGB V, bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der ARGE IK zu beantragen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 1 (ein IK je Betätigungsort, Abrechnung nur unter dem gelisteten IK, Abweisung ohne oder mit fehlerhaftem IK, gespeicherte Bankverbindung verbindlich, Änderungen melden), Stand 01.04.2026
  • ARGE IK, Antragsseite und häufige Fragen: kostenloser schriftlicher Antrag mit Unterschrift, Prüfschreiben vor der Mitteilung, Bearbeitung in der Regel etwa 10 bis 14 Tage nach Eingang (gelesen am 18.10.2026)

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich mein Institutionskennzeichen bekomme?
Nach Angaben der ARGE IK in der Regel etwa 10 bis 14 Tage nach Eingang des Antrags (Stand Oktober 2026). Vorher schickt die ARGE IK ein Schreiben zur Prüfung der erfassten Daten, das unterschrieben zurückgeht; erst danach wird das Kennzeichen mitgeteilt.
Brauche ich für jeden Praxisort ein eigenes Institutionskennzeichen?
Ja. Der Hebammenhilfevertrag verlangt in Anlage 2 § 1 je Betätigungsort ein eigenes Kennzeichen. Wer an zwei Orten arbeitet, rechnet unter zwei Kennzeichen ab, jeweils mit den Daten, die dazu bei der ARGE IK gespeichert sind.
Was kostet das Institutionskennzeichen?
Nichts. Der Antrag bei der ARGE IK ist kostenlos, ebenso jede spätere Änderung der gespeicherten Daten, etwa der Anschrift oder der Bankverbindung.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.