Lexikon

Abrechnung

Kostenträger

Der Kostenträger ist die Stelle, die die Kosten einer Leistung trägt; bei der Hebammenhilfe für gesetzlich Versicherte ist das die Krankenkasse der anspruchsberechtigten Versicherten. Nach dem Hebammenhilfevertrag wird mit genau dieser Kasse abgerechnet, bei der Hilfeleistung beim Kind in Fällen von Pflegschaft, Adoption, Tod oder Erkrankung der Mutter mit der Krankenkasse des Kindes. Leistungen in der Zuständigkeit anderer Kostenträger sind in Dokumentation und Abrechnung abzugrenzen, eine Doppelabrechnung ist ausgeschlossen. Wer sie trotzdem zulasten der Krankenkasse abrechnet, begeht nach dem Vertrag einen schwerwiegenden Vertragsverstoß.

Was das für dich als Hebamme heißt

Die Kasse bezahlt nur, wofür sie zuständig ist. Bei einer gesetzlich versicherten Frau rechnest du deshalb mit genau ihrer Krankenkasse ab, und ihren Namen trägst du oben auf der Versichertenbestätigung in das Feld für Krankenkasse oder Kostenträger ein. Wie die Kassenrechnung danach aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag Vergütungsvereinbarung 2026: Abrechnung für Hebammen.

Eine Ausnahme betrifft das Kind: Bei Pflegschaft oder Adoption des Kindes oder bei Tod oder Erkrankung der Mutter rechnest du die Hilfeleistung beim Kind mit der Krankenkasse des Kindes ab und gibst in den Abrechnungsdaten eine Begründung an. Das gilt für die Positionsnummern 304XX und 305XX, in diesen Fällen aber auch für 302X5 (frühes Wochenbett als Beleghebamme) und 306XX (Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes). Der typische Fehler ist, diese Leistungen mit auf die Rechnung an die Kasse der Mutter zu setzen. Der Vertrag zählt die Abrechnung von Leistungen, die in der Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers liegen, zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen; möglich sind dann eine Vertragsstrafe bis 25.000 Euro oder der Ausschluss vom Vertrag.

Für eine privat versicherte Frau oder eine Selbstzahlerin gilt der Hebammenhilfevertrag nicht. Kläre vor der ersten Leistung, wer zahlt; geht die Rechnung an die Frau selbst, schreibst du eine Privatrechnung, wie im Beitrag Privatrechnung als Hebamme schreiben: Pflichtangaben beschrieben. Bei einer gesetzlich Versicherten bleibt die Privatrechnung auf Leistungen außerhalb des Vertrags beschränkt, die ihr vorher schriftlich vereinbart habt (Wahlleistungsvereinbarung). Halte Kassenleistung und Privatleistung auch in der Akte getrennt: Der Vertrag verlangt die Abgrenzung in Dokumentation und Abrechnung, und dieselbe Leistung darf nur ein Kostenträger bezahlen.

uwupa bündelt deine offenen Leistungen je Kasse und legt die Hilfeleistung beim Kind, die der Vertrag mit der Kasse des Kindes abrechnet, auf eine eigene Rechnung an diese Kasse. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 1 (Anspruch der gesetzlich Versicherten auf Hebammenhilfe, Anspruch des Kindes, wenn die Mutter es nicht versorgen kann), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 2, vorletzter Absatz (Abgrenzung von gleichartigen Leistungen in der Zuständigkeit anderer Kostenträger in Dokumentation und Abrechnung, Doppelabrechnung ausgeschlossen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 9 Abs. 3 und 4 (Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip mit der jeweiligen Krankenkasse, über die Krankenkasse der anspruchsberechtigten Versicherten), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 13 Abs. 3 (Vertragsstrafe bis 25.000 Euro oder Vertragsausschluss), Abs. 5 (Schadensersatz unabhängig davon) und Abs. 7 Nr. 4 und 8 (schwerwiegende Vertragsverstöße: Abrechnung von Leistungen in der Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers, Abrechnung entgegen dem Sachleistungsprinzip), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1, Gebührenpositionen 302X5, 304XX, 305XX und 306XX (Leistung beim Kind bei Pflegschaft, Adoption, Tod oder Erkrankung der Mutter: Abrechnung mit der Krankenkasse des Kindes, Begründung in den Abrechnungsdaten), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 5 (Zahlungen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung, Beanstandung durch die Krankenkasse, Aufrechnung von Rückforderungen mit einer der nächsten Abrechnungen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 12 und Anlage 6, Formulare 3.1 bis 3.5 (Versichertenbestätigung mit dem Feld für Krankenkasse oder Kostenträger), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 5 (Privatleistungen nur nach Vereinbarung vor der Leistungserbringung und schriftlich), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Wer ist der Kostenträger bei der Hebammenhilfe?
Bei einer gesetzlich versicherten Frau ist es ihre Krankenkasse. Mit ihr rechnest du nach dem Hebammenhilfevertrag ab, und ihren Namen trägst du auf der Versichertenbestätigung ein. Die Hilfeleistung beim Kind bei Pflegschaft, Adoption, Tod oder Erkrankung der Mutter geht an die Krankenkasse des Kindes.
Was passiert, wenn ich eine Leistung beim falschen Kostenträger abrechne?
Die Kasse kann die Leistung beanstanden und bereits gezahltes Geld zurückfordern; die Rückforderung darf sie mit einer deiner nächsten Abrechnungen aufrechnen (Anlage 2 § 5 des Hebammenhilfevertrags). Darüber hinaus zählt § 13 des Hebammenhilfevertrags die Abrechnung von Leistungen in der Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen; möglich sind dann eine Vertragsstrafe bis 25.000 Euro oder der Ausschluss vom Vertrag, und Schäden sind unabhängig davon zu ersetzen.
Darf ich einer gesetzlich versicherten Frau eine Leistung privat in Rechnung stellen?
Nur für Leistungen außerhalb des Hebammenhilfevertrags und nur, wenn ihr sie vor der Leistung schriftlich vereinbart habt. Eine Privatrechnung für eine Kassenleistung, die die Frau bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen soll, zählt nach dem Vertrag zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.