Live-Kurseinheit
Eine Live-Kurseinheit ist im Hebammenhilfevertrag eine 5-Minuten-Einheit eines Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurses, die die Hebamme zeitgleich mit den Teilnehmerinnen hält, vor Ort oder per Video. Abgerechnet wird sie als analoge Live-Kurseinheit mit der Endziffer 2 oder als digitale mit der Endziffer 3, in der Gruppe mit 0,95 Euro je Versicherter und Einheit, in der Einzelunterweisung mit 6,19 Euro. Je Versicherter sind in der Gruppe bis zu 168 Einheiten Geburtsvorbereitung (14 Stunden) und 120 Einheiten Rückbildung (10 Stunden) abrechenbar, Pausenzeiten nicht. Höchstens die Hälfte davon darf durch Selbstlerneinheiten ersetzt werden.
Was das für dich als Hebamme heißt
Im Gruppenkurs rechnest du jede Teilnehmerin einzeln mit ihrer Kasse ab, je Live-Einheit 0,95 Euro. Eine Kursstunde hat zwölf Einheiten und bringt damit 11,40 Euro je Versicherter; ein voll ausgeschöpfter Geburtsvorbereitungskurs mit 168 Einheiten höchstens 159,60 Euro, ein Rückbildungskurs mit 120 Einheiten höchstens 114 Euro. Ob du vor Ort oder per Video unterrichtest, ändert den Betrag nicht, nur die Endziffer der Positionsnummer: 2 für die analoge, 3 für die digitale Live-Kurseinheit. Einen Zuschlag für den Abend oder das Wochenende sieht das Vergütungsverzeichnis für Kurse nicht vor, und für den Weg zu einem Kurs in einer Einrichtung gibt es kein Wegegeld.
Dein Nachweis ist die Versichertenbestätigung Kurse (Formular 3.4). Je Kurstermin trägst du Datum, Anfangs- und Endzeit und das Kursformat ein; machst du eine Pause, beginnt danach eine neue Zeile, denn Pausenzeiten sind nicht abrechenbar. Die Frau unterschreibt unverzüglich nach der Einheit, nachträgliche Unterschriften und Globalbestätigungen sind unzulässig. Läuft der Kurs ganz per Video, genügt eine Signatur der Versichertenbestätigung im PDF-Format nach der letzten Kurseinheit. Wie die Einheiten gezählt werden, zeigt der Beitrag 5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen.
Drei Fehler kosten im Kurs am häufigsten Geld oder Ärger: eine Ausfallgebühr für versäumte Abende, die du nicht verlangen darfst, weil der Versicherten für ausgefallene Kursstunden keine Mehrkosten entstehen dürfen; Rückbildungseinheiten nach dem Ende des neunten Monats nach der Geburt, die die Kasse nicht mehr zahlt; und der unangekündigte Wechsel vom Kursraum in den Videokurs. Zwischen analogen und digitalen Einheiten wechseln darfst du nur, wenn die Teilnehmerinnen vor der Anmeldung darauf hingewiesen wurden oder alle zustimmen. Bis zur Hälfte der Einheiten kannst du durch eine Selbstlerneinheit ersetzen.
Wann ein Kurs über die Kasse läuft und wann privat, etwa für die Begleitperson nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, erklärt der Beitrag Geburtsvorbereitung und Rückbildung: GKV oder privat.
In uwupa hakst du je Kurstermin die Anwesenheit ab, und für jede Teilnehmerin, die du mit ihrer Betreuung verknüpfst, schlägt uwupa daraus die Kurseinheiten für die Kassenrechnung vor; Kurse mit der Kasse gehören zum Tarif Pro. Kurse und Termine in uwupa ansehen
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Block 4 Kurse, Gebührenpositionen 4010X bis 4040X (je Live-Einheit 0,95 Euro in der Gruppe und 6,19 Euro in der Einzelunterweisung, Geburtsvorbereitung in der Gruppe bis zu 168 Einheiten, Rückbildung in der Gruppe bis zu 120 Einheiten, bis zu 10 Teilnehmerinnen, Pausenzeiten nicht abrechenbar, Selbstlerneinheiten höchstens die Hälfte, Rückbildung bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt, kein Zuschlag), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 1 § 1 (Vergütung in zusammenhängenden abgeschlossenen 5-Minuten-Einheiten; keine Mehrkosten für die Versicherte, auch nicht für Ausfälle von Kursstunden, an denen sie nicht teilnimmt) und § 4 (Endziffer 2 nicht-aufsuchend, Endziffer 3 Videobetreuung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 1 § 11 (kein Wegegeld für Wege zu Kursen in Einrichtungen) und § 12 (Unterschrift unverzüglich nach der Leistung, keine Globalbestätigungen oder nachträglichen Unterschriften, bei Kursen per Video eine Signatur der PDF-Bestätigung nach der letzten Kurseinheit), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 9 Absatz 5 (digitale Kurse synchron mit gleichen Inhalten wie analoge; Wechsel zwischen analogen und digitalen Einheiten nur nach Hinweis vor der Anmeldung oder mit Zustimmung aller Teilnehmerinnen), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 3.4 Versichertenbestätigung Kurse (Kursformat 2 analog, 3 digital, 6 Selbstlerneinheit; nach einer Pause neue Zeile, Kursdauer ohne Pausenzeiten), gültig ab 01.04.2026
- Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis ab 01.04.2026 (40102, 40103, 40202, 40203, 40302, 40303, 40402, 40403 als analoge und digitale Live-Kurseinheiten)
- Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 5 (Privatleistung für Begleitpersonen im Geburtsvorbereitungskurs nur vorher und schriftlich vereinbart) und Frage 17 (einmalige Signatur bei Kursen ausschließlich per Video), Stand 03.06.2026
Vertiefung im Ratgeber
- Geburtsvorbereitung und Rückbildung: GKV oder privat
- 5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen
- Sind Hebammen umsatzsteuerpflichtig? Regeln und Grenzfälle
Häufige Fragen
Was bekommt eine Hebamme je Teilnehmerin und Kursstunde?
Wie viele Stunden Geburtsvorbereitung zahlt die Kasse je Versicherter?
Zählen Pausen im Kurs als abrechenbare Einheiten?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.