Geburtsvorbereitung und Rückbildung abrechnen: GKV oder Selbstzahlerin

Einen Geburtsvorbereitungskurs abzurechnen ist im Grunde nur eine einzige Frage je Teilnehmerin: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse, also die GKV nach § 134a SGB V, oder zahlt die Frau selbst. Beide Wege sind richtig. Sie führen nur zu verschiedenen Belegen und verschiedenen Gebührenpositionen, also den festen Nummern, über die du abrechnest. Wenn du das gleich zu Beginn je Teilnehmerin festlegst, musst du am Kursende nichts mehr sortieren.
GKV oder Selbstzahlerin: die Entscheidung je Teilnehmerin
Ein Kurs ist selten einheitlich. In derselben Gruppe sitzen oft Frauen, deren Einheiten die Kasse zahlt, und Frauen, die selbst zahlen. Das kann zum Beispiel ein Auffrischungskurs sein. Oder Teile, die nicht in der Vergütungsvereinbarung stehen, also dem Vertrag, der zwischen Hebammen und Kassen gilt. Deshalb entscheidest du nicht für den ganzen Kurs auf einmal. Du entscheidest für jede Teilnehmerin einzeln.
- Über die GKV rechnest du die Kurseinheiten als Gebührenposition ab. Bei der Geburtsvorbereitung ist das die Positionsnummer 401, bei der Rückbildung die 403. Welche Form genau gilt, hängt vom Unterricht ab, also ob es eine analoge oder digitale Einheit ist und ob sie live oder zum Selbstlernen stattfindet.
- Zahlt die Frau selbst, bekommt sie eine Privatrechnung über die Gebühr, die du je Teilnehmerin festgelegt hast. Hier brauchst du keine Versichertenbestätigung, also keinen Nachweis über ihre Kasse. Und du musst die Teilnahme nicht mit einer Behandlung verknüpfen.
- Welche Position und welches Honorar gelten, steht im jeweils aktuellen Stand der Vergütungsvereinbarung. Verlass dich nicht einfach auf das, was bei früheren Kursen galt.
Was bei der GKV-Abrechnung dazugehört
Wenn die Kasse für eine Teilnehmerin zahlt, gehört zu jeder Kurseinheit der passende Nachweis. Für die Teilnahme legst du die Teilnahmebestätigung F34 an. Die Kurseinheiten kommen als Gebührenpositionen in die Abrechnung der jeweiligen Frau. Von dort laufen sie über die normale Kassen- oder Sammelrechnung. Bei der Direktabrechnung ist das der Weg nach § 302.
Bei Selbstzahlerinnen fällt das alles weg. Ihre Privatrechnung steht für sich. Sie hängt nicht an einer Behandlung und braucht keine Versichertenbestätigung. Wichtig ist nur, dass du sauber trennst, welche Frau auf welchem Weg läuft. So wird keine Einheit doppelt erfasst und keine vergessen.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa führst du den Kurs mit allen Teilnehmerinnen, einer Gebühr je Teilnehmerin, einer Warteliste und einer automatischen Erinnerung. Bei jeder Teilnehmerin kannst du die Kursteilnahme mit ihrer Behandlung verknüpfen. Tust du das, bucht uwupa die Kurseinheiten als Gebührenposition. Bei der Geburtsvorbereitung über 401, bei der Rückbildung über 403, in der Form, die zum Unterricht passt. Außerdem legt uwupa die Teilnahmebestätigung F34 an. Verknüpfst du nicht, bleibt die Frau Selbstzahlerin und bekommt eine Privatrechnung. Die Kassen- oder Sammelrechnung läuft danach über die normale Abrechnung, also auch über § 302. Kurse mit GKV-Verknüpfung sind ab dem Tarif Pro dabei.
Häufige Fragen
Wie rechne ich einen Geburtsvorbereitungskurs als Hebamme über die Krankenkasse ab?
Wann ist eine Teilnehmerin Selbstzahlerin statt GKV?
Kann ein Kurs GKV-Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen mischen?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
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