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Abrechnung

Selbstlerneinheit

Eine Selbstlerneinheit ist nach dem Hebammenhilfevertrag ein Video, das Inhalte eines Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurses anschaulich erklärt und der Versicherten zum selbstständigen Lernen zur Verfügung gestellt wird. Die Hebamme kann die Videos selbst erstellen oder von Dritten erwerben, sichert ihre Qualität und ihre Verknüpfung mit den übrigen Kurseinheiten und gibt den Teilnehmerinnen Gelegenheit, Fragen zu den Inhalten mit ihr zu klären; kostenfrei im Internet zugängliche Videos sind nicht abrechenbar. Selbstlerneinheiten werden mit der Endziffer 6 und 0,20 Euro je Einheit vergütet und können höchstens die Hälfte der Einheiten eines Kurses ersetzen.

Was das für dich als Hebamme heißt

Eine Selbstlerneinheit kommt nicht zum Kurs dazu, sie ersetzt eine Live-Kurseinheit, und die Kasse zahlt dafür 0,20 Euro je Einheit statt 0,95 Euro für die Live-Einheit in der Gruppe. Gezählt wird wie im Kurs in 5-Minuten-Einheiten. In der Geburtsvorbereitung in der Gruppe sind je Versicherter höchstens 84 von 168 Einheiten als Selbstlerneinheit abrechenbar, in der Rückbildung in der Gruppe höchstens 60 von 120, in der Einzelunterweisung höchstens 42 von 84 in der Geburtsvorbereitung und 30 von 60 in der Rückbildung. Nie dürfen es mehr Selbstlern- als Live-Einheiten sein, und schöpft der Kurs das Kontingent nicht aus, sinkt der Anteil entsprechend.

Auf der Versichertenbestätigung Kurse (Formular 3.4) trägst du für ein Lernvideo das Datum der Bereitstellung ein, lässt „Uhrzeit von“ leer und schreibst die Dauer des Videos in das Feld „Uhrzeit bis“; als Kursformat gilt die 6. Eine Anfangs- und Endzeit wie bei der Live-Einheit gibt es hier nicht. In die Abrechnung gehen die Anzahl der Einheiten und zusätzlich die Dauer des Videos. Wie die Bestätigung sonst auszufüllen ist, steht im Beitrag zur Versichertenbestätigung.

Ein Video, das jede kostenlos im Internet ansehen kann, rechnest du nicht ab, auch wenn du es selbst gedreht hast. Plane in den Live-Einheiten Zeit für Fragen zu den Videos ein, etwa als Vor- oder Nachbesprechung, denn der Vertrag verlangt, dass die Teilnehmerinnen die Inhalte mit dir klären können. Ob du Selbstlerneinheiten bereitstellst, gehört außerdem in das Portfolio deines Qualitätsmanagements. Welche Positionsnummer für welchen Kurs gilt und wann eine Teilnehmerin selbst zahlt, steht im Beitrag Geburtsvorbereitung und Rückbildung abrechnen.

Ab dem Tarif Pro führst du in uwupa an der Betreuung Live- und Selbstlerneinheiten getrennt, und uwupa meldet dir, wenn die Selbstlerneinheiten mehr als die Hälfte des Kurses oder mehr als die Live-Einheiten ausmachen. Kurse und Abrechnung in uwupa ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 5 Abs. 6 (Begriffsbestimmung: Videos zum selbstständigen Lernen, selbst erstellt oder von Dritten erworben, Qualität und Verknüpfung mit den Kurseinheiten, Fragen klären, kostenfrei im Internet zugängliche Videos nicht abrechenbar), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 4 (Endziffer 6 bei Selbstlerneinheiten) und Abschnitt 2, Aufbau der Gebührenpositionen (fünfte Stelle 6), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Nr. 4 (40106, 40206, 40306, 40406: 0,20 Euro je Selbstlerneinheit, 0,95 Euro je Live-Einheit in der Gruppe, höchstens die Hälfte der Einheiten eines Kurses, höchstens so viele wie Live-Kurseinheiten, also 84, 42, 60 und 30 Einheiten), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 1 (Vergütung in Einheiten von fünf Minuten) und § 12 (bei Selbstlerneinheiten nur die Gesamtdauer), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 3.4 (Versichertenbestätigung Kurse: Kursformat 6, Datum der Bereitstellung, keine „Uhrzeit von“, Dauer bei „Uhrzeit bis“), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 Nr. 1 (Portfolio mit Angabe, ob Selbstlerneinheiten für die Kurse bereitgestellt werden), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 51 und 52 (Begriff, höchstens die Hälfte der Einheiten, Eintrag auf der Versichertenbestätigung, Anzahl der Einheiten und Dauer in der Abrechnung), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viele Selbstlerneinheiten darf ein Kurs enthalten?
Höchstens die Hälfte der Einheiten eines Kurses und nie mehr als die Live-Einheiten. In der Geburtsvorbereitung in der Gruppe sind das je Versicherter höchstens 84 von 168 Einheiten, in der Rückbildung in der Gruppe höchstens 60 von 120; wird das Kontingent nicht ausgeschöpft, sinkt der Anteil entsprechend.
Wie trage ich eine Selbstlerneinheit auf der Versichertenbestätigung ein?
Mit dem Datum der Bereitstellung und der Dauer des Videos im Feld „Uhrzeit bis“, das Feld „Uhrzeit von“ bleibt leer. Als Kursformat trägst du die 6 ein, und in der Abrechnung stehen die Anzahl der Einheiten und zusätzlich die Dauer des Videos.
Darf ich frei verfügbare Videos aus dem Internet als Selbstlerneinheit nutzen?
Nein, kostenfrei im Internet zugängliche Videos sind nicht abrechenbar. Du kannst Lernvideos selbst erstellen oder von Dritten erwerben und stellst dabei ihre Qualität und die Verknüpfung mit den übrigen Kurseinheiten sicher.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.