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Berufshaftpflicht Hebamme

Berufshaftpflicht für Hebammen: Pflicht und Zuschuss

Ein zusammengelegter Schirm neben einer Mappe auf einem hellen Schreibtisch, ruhig und geschuetzt.

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den ersten Dingen, die du als freiberufliche Hebamme regelst. Sie schützt dich, wenn bei deiner Arbeit ein Schaden entsteht, und sie ist zugleich die Eintrittskarte in die Freiberuflichkeit. Bei Geburtshilfe ist die Prämie hoch, dafür übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auf Antrag einen großen Teil der Kostensteigerung. In diesem Beitrag liest du, was die Pflicht genau bedeutet, wovon dein Beitrag abhängt und wie der Zuschuss funktioniert.

Warum die Haftpflicht Pflicht ist

Ohne Berufshaftpflichtversicherung darfst du als Hebamme nicht freiberuflich arbeiten. Die Berufsordnungen der Länder verlangen den Schutz für die freiberufliche Tätigkeit. Auch der Hebammenhilfevertrag, über den du mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnest, fordert beim Beitritt einen Nachweis über eine ausreichende Versicherung für dein Leistungsspektrum, mit oder ohne Geburtshilfe. Fällt der Schutz weg, endet deine Eintragung in der Vertragspartnerliste und damit die Abrechnung mit den Kassen.

Die Pflicht gilt über die gesamte Zeit deiner Vertragszugehörigkeit. Änderst du dein Leistungsspektrum, etwa weil du mit Geburtshilfe beginnst oder sie beendest, musst du deinen Versicherungsschutz prüfen, anpassen und den Nachweis erneut vorlegen. Geburtshilfliche Leistungen kannst du nur abrechnen, wenn dein Schutz mit Geburtshilfe in der Vertragspartnerliste hinterlegt ist. Einzige Ausnahme ist die Hilfe im Notfall. Wie der Beitritt zum Vertrag insgesamt abläuft, liest du im Beitrag über den Start in die Freiberuflichkeit.

Was den Beitrag bestimmt

Entscheidend für die Höhe der Prämie ist, ob du Geburtshilfe leistest. Wochenbettbetreuung, Schwangerenvorsorge und Kurse sind in der Regel für einige hundert Euro im Jahr versichert. Mit Geburtshilfe liegt die Prämie um ein Vielfaches höher, im Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbands zuletzt bei einem fünfstelligen Betrag im Jahr. Üblich ist deshalb der Weg über die Gruppenverträge der Berufsverbände, die den Schutz für ihre Mitglieder gebündelt verhandeln.

Der Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbands ist nach Angaben des Verbands bis Mitte 2027 gesichert. Für Hebammen mit Geburtshilfe wurden darin für 2025 und 2026 Erhöhungen um jeweils 5 Prozent vereinbart, für Hebammen ohne Geburtshilfe bleibt die Prämie in dieser Zeit stabil. Die aktuellen Beträge nennt dir dein Berufsverband. Viele Verträge erlauben außerdem einen unterjährigen Wechsel zwischen den Versicherungsformen mit und ohne Geburtshilfe. Der Hebammenhilfevertrag erwartet sogar, dass du diese Möglichkeit nutzt, wenn du zum Beispiel die Geburtshilfe beendest. So zahlst du die teurere Form nie länger als nötig.

Der Sicherstellungszuschlag der Kassen

Leistest du Geburtshilfe, gleicht der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die gestiegenen Kosten deiner Berufshaftpflicht auf Antrag zu einem großen Teil aus. Diesen Sicherstellungszuschlag gibt es seit dem 1. Juli 2015. Im aktuellen Hebammenhilfevertrag heißt er Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung. Du beantragst ihn bis zu zweimal im Kalenderjahr für bereits abgeschlossene Quartale, digital über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands (Stand Juli 2026).

Voraussetzung ist, dass der Hebammenhilfevertrag für dich gilt und du im beantragten Zeitraum mit Geburtshilfe in der Vertragspartnerliste geführt bist, mit aktuellen Daten und deinem persönlichen Institutionskennzeichen. Außerdem musst du in dem Zeitraum mindestens eine geburtshilfliche Leistung mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben. Eine abgesagte Geburt kann dabei einmal pro Kalenderjahr zählen, wenn die persönliche Betreuung vorher schriftlich im Behandlungsvertrag vereinbart war. Dazu kommt ein Nachweis über die Qualitätsanforderungen, in den ersten drei Jahren deiner geburtshilflichen Tätigkeit zum Beispiel über eine Schulung, danach über ein externes Audit alle drei Jahre.

Erstattet wird nicht die volle Prämie. Von deinen tatsächlich getragenen Kosten zieht der GKV-Spitzenverband unter anderem 4 Prozent als Anteil ohne Geburtshilfe, 7,5 Prozent für privat versicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sowie 1.000 Euro für den Prämienstand vor Mitte 2010 ab. Ein großer Teil der Kostensteigerung kommt so zurück. Für den Antrag brauchst du deine Versicherungspolice, einen Zahlungsnachweis, eine Rechnung über die geburtshilfliche Leistung samt Nachweis über den Zahlungseingang der Kasse und den Qualitätsnachweis. Fehlt etwas, setzt der GKV-Spitzenverband eine einmalige Nachfrist von vier Wochen. Wie die Abrechnung mit den Kassen insgesamt aufgebaut ist, zeigt dir der Überblick zur Hebammen-Abrechnung 2026.

Nachweis und Fristen im Blick behalten

Halte deinen Versicherungsnachweis aktuell und melde jede Änderung deinem Verband, bevor eine Lücke entsteht. Notiere dir, wann deine Police ausläuft, wie lange dein Qualitätsnachweis gilt und wann du den nächsten Antrag stellen kannst. Wer Police, Zahlungsnachweise und Rechnungen laufend sammelt, hat den Antrag schnell beisammen, statt am Jahresende Unterlagen zusammenzusuchen.

In uwupa legst du Fortbildungen, Unterlagen zur Qualitätssicherung und hochgeladene Nachweise an einem Ort ab und siehst, wann die nächste Prüfung fällig ist. Dieser Bereich gehört zum Tarif Pro. Die Rechnungen über deine Kassenleistungen, die du dem Antrag beilegst, entstehen in uwupa ohnehin bei der Abrechnung, mit Positionsnummern und fortlaufender Rechnungsnummer. uwupa kostet je nach Stufe 14,90, 24,90 oder 34,90 Euro im Monat als Endpreis, ohne Anteil von deinem Umsatz und monatlich kündbar. Du kannst alles 30 Tage kostenlos ausprobieren, die klinische Dokumentation ist in jeder Stufe enthalten. Den Antrag beim GKV-Spitzenverband stellst du weiterhin selbst. uwupa sorgt dafür, dass du die Unterlagen dafür nicht suchen musst.

Häufige Fragen

Was kostet die Berufshaftpflicht für Hebammen ungefähr?
Ohne Geburtshilfe kostet die Berufshaftpflicht in der Regel einige hundert Euro im Jahr. Mit Geburtshilfe liegt die Prämie um ein Vielfaches höher, im Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbands zuletzt bei einem fünfstelligen Betrag im Jahr, mit vereinbarten Erhöhungen um je 5 Prozent für 2025 und 2026. Die aktuellen Beträge erfährst du bei deinem Berufsverband.
Gilt die Versicherungspflicht auch für Beleggeburten?
Ja, wer als freiberufliche Beleghebamme Geburten betreut, braucht eine Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe. Nur wer angestellt im Kreißsaal arbeitet, ist in der Regel über den Arbeitgeber versichert. Kläre den genauen Umfang deiner Belegtätigkeit am besten mit deinem Berufsverband oder deinem Versicherer, bevor du die erste Geburt übernimmst.
Was passiert bei einer Lücke im Versicherungsschutz?
Ohne durchgängigen Versicherungsschutz darfst du nicht freiberuflich arbeiten. Nach dem Hebammenhilfevertrag endet dann deine Eintragung in der Vertragspartnerliste, und du kannst nicht mehr mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Auch der Ausgleich der Haftpflichtkosten setzt einen lückenlosen Nachweis voraus. Melde Änderungen darum sofort deinem Verband.
Bekomme ich den Sicherstellungszuschlag auch ohne betreute Geburt?
Nein, für den Sicherstellungszuschlag nach § 134a SGB V musst du im Ausgleichszeitraum mindestens eine geburtshilfliche Leistung mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben. Eine abgesagte Geburt kann einmal pro Kalenderjahr mitzählen, wenn die persönliche Betreuung vorher schriftlich im Behandlungsvertrag vereinbart war.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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