Begleit-Beleghebamme
Eine Begleit-Beleghebamme ist eine Beleghebamme, die der Versicherten vor Geburtsbeginn persönlich bekannt ist und sie zur geplanten Geburt im Krankenhaus begleitet. Grundlage ist ein Behandlungsvertrag zur Geburtsbegleitung, den beide vor der Schwangerschaftswoche 38 im Aufklärungsgespräch zum Geburtsort schließen und der eine Stellvertreterin benennt. Sie rechnet die Hilfeleistung bei Wehen und Geburt (201X5) ab der Latenzphase in 5-Minuten-Einheiten ab, auch den zu Hause begonnenen Teil, und zusätzlich die Grundpauschale 202X5, wenn sie die Geburt im Krankenhaus bis zum Ende begleitet. Die Dienst-Beleghebamme im Schichtdienst kennt die Versicherte dagegen vorher in der Regel nicht.
Was das für dich als Hebamme heißt
Als Begleit-Beleghebamme rechnest du unter Positionsnummern mit der Endziffer 5 ab. Die Hilfeleistung bei Wehen und Geburt (201X5) erfasst du ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt, mit 4,95 Euro je 5-Minuten-Einheit, mit Zuschlag 5,79 Euro. Dazu kommt einmal je Geburt, auch bei Mehrlingen, die Grundpauschale 202X5 mit 237,70 Euro, mit Zuschlag 278,10 Euro, aber nur, wenn du die Geburt im Krankenhaus bis zum Ende begleitest. Die Zulage für eine 1:1-Hilfeleistung (203X5) gibt es neben der Grundpauschale nicht.
Alles hängt am Behandlungsvertrag zur Geburtsbegleitung. Schließ ihn vor der 38. Schwangerschaftswoche im Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort (1030X), nenn darin deine Stellvertreterin mit Namen und lass die Frau den geplanten Geburtsort auf der Versichertenbestätigung unterschreiben. Fehlt eins davon, fällt die Grundpauschale weg, und die Hilfe, die schon bei der Frau zu Hause ab der Latenzphase begann, kannst du nicht als 201X5 abrechnen. Auf der Versichertenbestätigung Beleghebamme kreuzt du an, dass du als Begleit-Beleghebamme tätig warst.
Die Benennung im Vertrag schützt euch beide: Im Vertretungsfall rechnet die dort namentlich genannte freiberufliche Kollegin 201X5 und 202X5 als Stellvertreterin ab. Sagt die Frau die Geburt ab, gibt es keine Grundpauschale. Beim Ausgleich der Haftpflichtkosten kann eine abgesagte Begleit-Beleggeburt aber einmal pro Kalenderjahr zählen, wenn der schriftliche Behandlungsvertrag dich oder dein Institutionskennzeichen, die Kasse, die Versichertennummer und den errechneten Geburtstermin nennt. Wie dieser Ausgleich funktioniert, steht im Beitrag Berufshaftpflicht für Hebammen.
Bevor du die erste Begleit-Beleggeburt abrechnest, brauchst du einen Belegvertrag mit dem Krankenhaus, und im Beitritts- und Änderungsformular zum Hebammenhilfevertrag kreuzt du an, dass du als Begleit-Beleghebamme arbeitest. Geburtshilfliche Leistungen zahlt die Kasse nur, wenn dein Haftpflichtschutz in der Vertragspartnerliste hinterlegt ist. Wie sich die Grundpauschalen für Hausgeburt, Geburtshaus und Begleit-Beleggeburt unterscheiden, zeigt der Beitrag Rufbereitschaft als Hebamme abrechnen.
In den Betreuungsdaten trägst du den Typ der Beleghebamme und das Datum des Behandlungsvertrags ein, und uwupa lässt die Grundpauschale 202X5 nicht an die Kasse gehen, wenn dort Dienst-Beleghebamme steht oder der Vertrag erst ab der 38. Schwangerschaftswoche geschlossen wurde. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Vergütungsverzeichnis), Block 2 Geburt, Gebührenposition 201XX (20105 mit 4,95 Euro und 20115 mit Zuschlag 5,79 Euro je Einheit; 201X5 ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt; außerklinisch begonnene Hilfeleistung nur bei geplanter Begleit-Beleggeburt mit Behandlungsvertrag vor der 38. Schwangerschaftswoche samt benannter Stellvertreterin; Vertretungsfall), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Block 2 Geburt, Gebührenposition 202XX (20205 mit 237,70 Euro, 20215 mit Zuschlag 278,10 Euro; nur bei Begleitung im Krankenhaus bis zum Ende; Vertretungsfall; einmalig pro Geburt, auch bei Mehrlingen) und Gebührenposition 203X5 (nicht neben 202X5 abrechenbar), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Block 1 Schwangerschaft, Gebührenposition 1030X (Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort vor der 38. Schwangerschaftswoche, auch bei der Absicht, mit einer Begleit-Beleghebamme im Krankenhaus zu gebären), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 1, § 1 (Vergütung in Einheiten von fünf Minuten), § 4 (Endziffer 5 für Leistungen als Beleghebamme), § 6 (Geburtshilfe nur mit hinterlegtem Haftpflichtschutz) und § 7 (Beleghebammen, Belegvertrag mit dem Krankenhaus), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.3 § 1 Nummer 5 (abgesagte Geburt als Begleit-Beleghebamme einmal pro Kalenderjahr beim Haftpflichtausgleich, Nachweis über den schriftlichen Behandlungsvertrag), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6, Formular 1 (Beitritts- und Änderungsformular, Geburtshilfe als Begleit-Beleghebamme), Formular 3.1 (geplanter Geburtsort nach Aufklärungsgespräch: Begleit-Beleggeburt) und Formular 3.5 (Versichertenbestätigung Beleghebamme, Feld „als Begleit-Beleghebamme“), Stand 01.04.2026
- Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Stand 03.06.2026, Frage 33 (Abgrenzung von Dienst- und Begleit-Beleghebammen) und Frage 34 (Abrechnung bei Begleit-Beleghebammen)
Vertiefung im Ratgeber
- Beleghebamme abrechnen: Endziffer 5 und 1:1-Zulage
- Rufbereitschaft als Hebamme abrechnen: Grundpauschale
- Berufshaftpflicht für Hebammen: Kosten und Ausgleich
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Begleit-Beleghebamme und Dienst-Beleghebamme bei der Abrechnung?
Warum muss der Behandlungsvertrag vor der 38. Schwangerschaftswoche geschlossen sein?
Darf die benannte Vertretung die Grundpauschale abrechnen?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.