Beleghebamme abrechnen: Endziffer 5 und 1:1-Zulage

Als Beleghebamme rechnest du deine Hilfe im Krankenhaus selbst mit der Krankenkasse der Frau ab, unter deinem eigenen Institutionskennzeichen und immer zusammen mit dem IK des Krankenhauses. Du verwendest dafür ausschließlich Positionsnummern mit der Endziffer 5, und vom Krankenhaus bekommst du für diese Hilfe kein Geld. Wie viel eine Geburt bringt, hängt davon ab, ob du als Dienst- oder als Begleit-Beleghebamme arbeitest, ob du einer Frau rund um die Geburt allein beistehst und ob du daneben eine zweite überwachst.
Dieser Beitrag folgt dem Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V in der Fassung ab dem 1. April 2026. Wie die Geburt zu Hause oder im Geburtshaus abgerechnet wird, liest du im Beitrag zur Hausgeburt.
Wann du nach dem Vertrag Beleghebamme bist
Beleghebammen sind nach Anlage 1.1 § 7 Hebammen, die nicht am Krankenhaus angestellt und dem Vertrag beigetreten sind und im Krankenhaus helfen, ohne dafür vom Krankenhaus bezahlt zu werden. Eine Hilfeleistung als Beleghebamme liegt nur vor, wenn vier Bedingungen zusammenkommen:
- Das Krankenhaus ist nach § 108 SGB V zur Krankenhausbehandlung zugelassen und hat eine geburtshilfliche Abteilung.
- Die Behandlung läuft über eine Fallpauschale mit Beleghebamme. Der Vertrag nennt O63Z, O65A, O65B und O65C sowie die Entbindung mit Beleghebamme.
- Deine Hilfe ist nicht schon anderweitig an das Krankenhaus vergütet, etwa über den Pflegesatz.
- Du hast mit diesem Krankenhaus einen Belegvertrag geschlossen.
Für geburtshilfliche Leistungen muss außerdem deine Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe in der Vertragspartnerliste hinterlegt sein, ausgenommen die Hilfe im Notfall mit Begründung (Anlage 1.1 § 6). Mehr dazu im Beitrag zur Berufshaftpflicht für Hebammen.
Dienst-Beleghebamme oder Begleit-Beleghebamme
Der Vertrag kennt zwei Formen der Belegarbeit. Die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner grenzen sie so ab (Frage 33): Eine Begleit-Beleghebamme ist der Frau schon vor Geburtsbeginn persönlich bekannt, und ein Vorgespräch mit Behandlungsvertrag hat vor der 38. Schwangerschaftswoche stattgefunden. Eine Dienst-Beleghebamme ist der Frau vor der Geburt in der Regel noch nicht bekannt; der Vertrag verortet sie im Schichtdienst der Klinik (Anlage 3.2).
Beide rechnen die Hilfeleistung bei Wehen und einer Geburt mit der Positionsnummer 201X5 in 5-Minuten-Einheiten ab, ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt. Der Unterschied liegt in drei Punkten:
- Nur die Begleit-Beleghebamme bekommt die Grundpauschale 202X5 für eine Begleit-Beleggeburt.
- Nur sie darf mit 201X5 auch die Zeit ab der Latenzphase abrechnen, in der sie der Frau schon vor der Klinik beisteht, etwa zu Hause.
- Die Zulage für die 1:1-Hilfeleistung 203X5 gibt es nie neben der Grundpauschale. Für dieselbe Geburt rechnest du das eine oder das andere ab.
Die Endziffer 5: welche Positionsnummern im Krankenhaus gelten
Jede Positionsnummer im Vergütungsverzeichnis ist fünfstellig, und die letzte Stelle sagt, wie du geholfen hast. Für Leistungen als Beleghebamme ist das die 5. Sieht eine Leistung keine Endziffer 5 vor, kannst du sie im Zusammenhang mit deiner Belegtätigkeit gar nicht abrechnen (Anlage 1.1 § 4). Eine 1 an vierter Stelle steht für den Zuschlag zur Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr, samstags ab 12 Uhr und an Sonn- und Feiertagen; maßgeblich ist der Beginn jeder Einheit, mehr im Beitrag zu den Zuschlägen für Wochenende, Feiertag und Nacht.
| Positionsnummer | Ohne und mit Zuschlag | Grenze |
|---|---|---|
| 107X5 Hilfeleistung bei einem stationären Aufenthalt | 4,95 und 5,79 Euro | 6 Einheiten am Tag, mehr nur mit ärztlicher Anordnung |
| 108X5 Überwachung bei einem stationären Aufenthalt | 1,86 und 2,17 Euro | 6 Einheiten am Tag, mehr nur mit ärztlicher Anordnung |
| 109X5 Ambulante Hilfeleistung zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs | 4,95 und 5,79 Euro | 6 Einheiten am Tag, befristet bis 31.12.2027 |
| 110X5 Ambulante Überwachung zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs | 1,86 und 2,17 Euro | 6 Einheiten am Tag, befristet bis 31.12.2027 |
| 201X5 Hilfeleistung bei Wehen und einer Geburt | 4,95 und 5,79 Euro | ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt |
| 203X5 Zulage für eine 1:1-Hilfeleistung bei einer Geburt | 2,17 und 2,53 Euro | genau 48 Einheiten, nur zusätzlich zu 201X5 |
| 205X5 Überwachung bei Wehen und einer Geburt | 1,86 und 2,17 Euro | für eine zweite Gebärende, ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt |
| 208X5 Hilfeleistung bei einer Geburt durch eine zweite Hebamme | 4,95 und 5,79 Euro | höchstens 48 Einheiten, bei Mehrlingen, einer Geburt ohne Arzt oder einer akuten Notsituation |
| 302X5 Hilfeleistung im frühen Wochenbett nach stationärer Geburt | 4,95 und 5,79 Euro | 6 Einheiten am Tag, mehr nur mit ärztlicher Anordnung |
Dazu kommen zwei Pauschalen: die Grundpauschale 202X5 der Begleit-Beleghebamme und der Zuschlag für eine Mehrlingsgeburt 20605 von 89,14 Euro für das zweite und jedes weitere Kind, sofern keine zweite Hebamme nach 208X5 hinzugezogen wurde. Was bei Zwillingen sonst gilt, steht im Beitrag zu Zwillingen und Mehrlingen.
Was eine Stunde im Kreißsaal bringt
Die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Stand 3. Juni 2026, Frage 7) nennen für die Dienst-Beleghebamme Stundenwerte: 59,42 Euro für die Hilfeleistung bei einer Frau, 85,42 Euro mit der 1:1-Zulage, 81,70 Euro mit der Überwachung einer zweiten und 103,98 Euro mit einer dritten Frau. Die Überwachung rechnest du dabei bei der überwachten Frau ab, also bei ihrer Kasse. Abgerechnet wird aber je Einheit: Zwölf Einheiten zu 4,95 Euro ergeben 59,40 Euro, die Zulage 26,04 Euro je Stunde, die Überwachung 22,32 Euro. Die FAQ setzen für die Zulage noch ein Viertel der bis zum 31. März 2026 geltenden Pauschale von 103,99 Euro an; für deine Rechnung zählen die Einheiten.
Die Zulage für die 1:1-Hilfeleistung: genau 48 Einheiten
Seit dem 1. April 2026 ist die 1:1-Leistung keine Pauschale mehr, sondern eine Zulage je Einheit. Du rechnest 203X5 zusätzlich zu 201X5 für genau 48 Einheiten ab, also für vier Stunden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Du leistest im gesamten Zeitraum von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt durchgängig nur dieser einen Frau Hilfe, und in dieser Zeit ist keine weitere Versicherte in deiner Betreuung.
Zwei Ausnahmen lässt der Vertrag zu. Kommt die Frau weniger als zwei Stunden vor der Geburt in den Kreißsaal, rechnest du die Zulage mit entsprechend weniger Einheiten ab. Und ein einmaliger Hebammenwechsel ist möglich, wenn er die Qualität der 1:1-Hilfe nicht beeinträchtigt, zum Beispiel ein Schichtwechsel nach der Geburt. In beiden Fällen gehört eine Begründung in die Abrechnungsdaten. Bei einer Fehlgeburt gibt es die Zulage nicht, ebenso wenig bei der Plazentageburt im Krankenhaus, wenn das Kind schon außerhalb der Klinik geboren ist.
Rechenbeispiel: eine Geburt am Dienstagnachmittag
Eine Frau kommt an einem Dienstag um 10 Uhr in der Latenzphase in den Kreißsaal, ihr Kind wird um 15 Uhr geboren, und du bleibst bis 17 Uhr bei ihr. Von 13 bis 17 Uhr ist niemand sonst in deiner Betreuung. Alle Einheiten liegen außerhalb der Zuschlagszeiten.
- Hilfeleistung 20105 von 10 bis 17 Uhr: 84 Einheiten zu 4,95 Euro, also 415,80 Euro.
- Zulage 20305 von 13 bis 17 Uhr: 48 Einheiten zu 2,17 Euro, also 104,16 Euro.
- Zusammen: 519,96 Euro für diese Geburt.
Kommt um 14 Uhr eine zweite Gebärende hinzu, die du bis 15 Uhr neben der ersten überwachst, ändert sich das Bild. Bei ihr rechnest du die Überwachung 20505 ab, für eine Stunde zwölf Einheiten zu 1,86 Euro, also 22,32 Euro. Bei der ersten Frau entfällt die Zulage von 104,16 Euro dagegen ganz, nicht anteilig, denn im Zeitfenster war eine weitere Frau in deiner Betreuung. Wie die Uhrzeiten in Einheiten zählen, erklärt der Beitrag zu den 5-Minuten-Einheiten.
Behandlungsvertrag vor der 38. Woche und deine Vertretung
Als Begleit-Beleghebamme hängt dein Geld an einem Papier, das lange vor der Geburt entsteht. Die Grundpauschale 202X5 und die Hilfeleistung 201X5 für die Zeit vor der Klinik bekommst du nur, wenn ihr vor der 38. Schwangerschaftswoche im spezifischen Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort einen Behandlungsvertrag zur Geburtsbegleitung geschlossen habt. Darin steht, wer dich vertritt, und die Frau bestätigt den geplanten Geburtsort mit ihrer Unterschrift auf der Versichertenbestätigung. Die Pauschale setzt außerdem voraus, dass du die Geburt im Krankenhaus bis zum Ende begleitest. Das Aufklärungsgespräch selbst rechnest du als Leistung in der Schwangerschaft mit 1030X ab, aufsuchend oder nicht aufsuchend, höchstens 90 Minuten in höchstens zwei Kontakten.
Springt deine Vertretung ein, rechnet die im Behandlungsvertrag namentlich benannte freiberufliche Hebamme die Hilfeleistung 201X5 und die Grundpauschale 202X5 als Stellvertreterin ab. Eine Kollegin, die dort nicht steht, kann die Pauschale nicht abrechnen. Weil eine Hilfe als Beleghebamme nach § 7 einen Belegvertrag mit dem jeweiligen Krankenhaus voraussetzt, braucht auch deine Vertretung einen. Die Pauschale selbst erklärt der Beitrag zur Rufbereitschaft und Begleit-Beleggeburt.
Zweite Gebärende: 205X5 und 108X5 nach § 7 Abs. 2
Von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt soll eine Beleghebamme möglichst nur einer Gebärenden helfen oder sie überwachen. Geht das wegen hoher Nachfrage nicht, darfst du neben der Hilfe für eine Frau zur gleichen Zeit eine zweite überwachen. Eine dritte darfst du nur mit besonderer Begründung überwachen und längstens eine Stunde, bis eine weitere Hebamme kommt, etwa weil die Rufbereitschaftshebamme nicht sofort da ist und nicht länger gewartet werden konnte.
Überwachung meint im Vertrag die medizinisch angezeigte, durchgängige Erfassung von Körper- und Organfunktionen, etwa per CTG, sodass du auch ohne persönliche Anwesenheit sofort wieder helfen kannst. Du musst der Frau vorher mindestens einmal Hilfe geleistet haben, und ihr seid beide im Kreißsaal, einschließlich seiner Untersuchungsräume und Wehenzimmer (Anlage 1.1 § 5). Bei der überwachten Frau rechnest du unter der Geburt 205X5 ab, während eines stationären Aufenthalts in der Schwangerschaft 108X5 mit höchstens 6 Einheiten am Tag. Zur gleichen Zeit kann nur einer Frau tatsächlich geholfen werden, und die Abrechnungsdaten sollen zeigen, wer Hilfe bekam und wer überwacht wurde (FAQ, Frage 31). Zwei gleichzeitige Hilfeleistungen bei zwei Frauen passen deshalb nicht.
Ungeplant im Kreißsaal: 109X5 und 110X5 bis Ende 2027
Für Schwangere, die den Kreißsaal ungeplant in einer Lage aufsuchen, die sofort abgeklärt werden muss, ohne dass sie stationär aufgenommen werden, gibt es zwei befristete Positionen: die ambulante Hilfeleistung 109X5 und die ambulante Überwachung 110X5 zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs. Sie gelten für Leistungen vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Beide sind auch dann abrechenbar, wenn sich nach der Abklärung zeigt, dass kein akuter Behandlungsbedarf besteht. Stellt sich ein Behandlungsbedarf heraus, insbesondere eine Regelwidrigkeit, ist die Frau nach dem Vertrag unverzüglich in die ärztliche Versorgung abzugeben. Je Tag sind höchstens 6 Einheiten abrechenbar, also 30 Minuten, darüber hinaus nur mit ärztlicher Anordnung; die Aufnahme der Patientendaten ist dabei nicht abrechenbar. Hat die Latenzphase schon begonnen, etwa bei fraglichem Geburtsbeginn, rechnest du nach den FAQ die Hilfeleistung bei Wehen und Geburt 201X5 ab (Frage 32).
Eigenes IK, dazu das IK des Krankenhauses in jeder Rechnung
Das Krankenhaus bezahlt dich für deine Hilfe nicht, und es rechnet sie auch nicht für dich ab. Du bist selbst Vertragspartnerin und rechnest unter dem Institutionskennzeichen der Hebamme ab, die die Leistung tatsächlich erbracht hat (Anlage 2 § 7 Nr. 1). Bei jeder Abrechnung von Beleg-Leistungen ist zusätzlich zwingend das IK des Krankenhauses anzugeben (Anlage 2 § 7 Nr. 8). Ein zweites eigenes IK brauchst du nach den FAQ nicht, auch wenn du in derselben Region zusätzlich im Geburtshaus arbeitest (Frage 66). Wie du es bekommst, steht im Beitrag zur IK-Nummer für Hebammen.
Auf der Versichertenbestätigung genügt bei Beleg-Leistungen eine Unterschrift der Frau für alle Leistungen eines Tages, spätestens am Tag nach der Leistung (Anlage 1.1 § 12). Welches Formular wofür gilt, erklärt der Beitrag zur Versichertenbestätigung.
Typische Fehler und was die Kasse dann tut
Abrechnungen, die nicht den Vorgaben der Richtlinie nach § 302 SGB V entsprechen, weist die Kasse ab; fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Beanstandung, bei der die Kasse den Grund nennt und den unstreitigen Teil zahlt (Anlage 2 §§ 2 und 5). Die häufigsten Stolpersteine im Kreißsaal:
- Das IK des Krankenhauses fehlt oder ist falsch abgeschrieben.
- Eine Endziffer 1 oder 2 statt 5 für die Hilfe im Kreißsaal, oder eine Leistung, die gar keine Endziffer 5 kennt.
- Die 1:1-Zulage neben der Grundpauschale, mit weniger als 48 Einheiten ohne Begründung oder obwohl im Zeitfenster eine zweite Frau überwacht wurde.
- Mehr als 6 Einheiten am Tag bei 107X5, 108X5, 109X5, 110X5 oder 302X5 ohne ärztliche Anordnung.
- Geburtsdatum und Geburtszeit des ersten Kindes fehlen bei 201X5, 202X5, 203X5 oder 208X5 (Anlage 2 § 7 Nr. 4).
- Die Frau unterschreibt die Versichertenbestätigung erst später als am Tag nach der Leistung.
- Wegegeld für die Fahrt zum Dienst oder Material auf der Rechnung; beides ist im Krankenhaus nicht abrechenbar (Anlage 1.1 §§ 8 und 11).
Beanstanden kann die Kasse bis zum 30. September des Folgejahres. Hältst du die Beanstandung für unberechtigt, widersprichst du mit Begründung innerhalb von neun Kalendermonaten, sonst gilt sie als anerkannt (Anlage 2 § 5).
Wie uwupa dir das abnimmt
In uwupa hältst du je Betreuung fest, ob du als Dienst- oder Begleit-Beleghebamme arbeitest und welches Institutionskennzeichen das Krankenhaus hat; fehlt es oder stimmt seine Prüfziffer nicht, lässt sich die Kassenrechnung mit Beleg-Leistungen nicht festschreiben. Bei der 1:1-Zulage weist dich uwupa darauf hin, wenn ein Besuch außerhalb des Fensters von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt liegt oder nicht genau 48 Einheiten umfasst, und erinnert bei einer verkürzten Zulage an die Begründung. Überschneiden sich deine Zeiten bei zwei Frauen, siehst du das schon beim Erfassen, und vor dem Abrechnen nennt uwupa genau einen Weg, etwa die Hilfe bei der nur überwachten Frau als Überwachung zu erfassen. Wie aus deinen Besuchen die Kassenrechnung entsteht, zeigt die Seite zur Abrechnungssoftware für Hebammen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Dienst-Beleghebamme und Begleit-Beleghebamme?
Wann darf ich die Zulage für die 1:1-Hilfeleistung bei einer Geburt abrechnen?
Brauche ich als Begleit-Beleghebamme einen Behandlungsvertrag vor der 38. Schwangerschaftswoche?
Kann meine Vertretung die Geburt als Begleit-Beleghebamme abrechnen?
Rechne ich als Beleghebamme über das Krankenhaus oder selbst mit der Kasse ab?
Bekomme ich als Dienst-Beleghebamme Wegegeld für die Fahrt in die Klinik?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
Quellen dieses Beitrags:
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 (dokumentierte Informationen für das QM-System: Mitarbeit im Krankenhaus als Dienst-Beleghebamme im Schichtdienst oder als Begleit-Beleghebamme), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 7 Abs. 1 und 2 (Begriff der Beleghebamme, Zulassung nach § 108 SGB V, Fallpauschale mit Beleghebamme, Belegvertrag; möglichst 1:1-Betreuung, Überwachung einer zweiten und mit Begründung für längstens eine Stunde einer dritten Frau), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 3 (Zuschlag zur Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr, samstags ab 12 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, Beginn der Einheit maßgeblich), § 4 (Endziffer 5), § 5 (Begriff der Überwachung) und § 6 (geburtshilfliche Leistungen nur mit hinterlegter Berufshaftpflicht, Notfall mit Begründung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 8 (Material und Arzneimittel im Krankenhaus in der Fallpauschale), § 11 Abs. 1 (kein Wegegeld zu Diensten oder Schichtdiensten in Kliniken) und § 12 (eine Unterschrift je Tag, spätestens am Tag nach der Leistung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummern 107X5, 108X5, 109X5 und 110X5 (je 6 Einheiten am Tag; 109X5 und 110X5 befristet vom 01.04.2026 bis 31.12.2027), 1030X (Aufklärungsgespräch vor der 38. Schwangerschaftswoche, höchstens 90 Minuten in zwei Kontakten), 201X5, 202X5, 203X5 (genau 48 Einheiten, verkürzt oder mit einmaligem Hebammenwechsel nur mit Begründung, nicht neben 202X5), 205X5, 20605, 208X5 und 302X5 mit den Beträgen je Einheit, Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 2 (Abweisung bei Verstoß gegen die Richtlinie nach § 302 SGB V, Beanstandung bei fehlerhaften Urbelegen, IK des Krankenhauses als Angabe), § 5 (Beanstandung bis 30.09. des Folgejahres, Widerspruch binnen neun Kalendermonaten) und § 7 Nr. 1, 4 und 8 (IK der leistenden Hebamme, Geburtsdatum und Geburtszeit des ersten Kindes, IK des Krankenhauses zwingend), Stand 01.04.2026
- Anlage 1.1 zum Hebammenhilfevertrag in der Fassung vom 02.04.2025, gültig für Leistungen vom 01.11.2025 bis 31.03.2026, Position 203X5 (Pauschale für eine 1:1-Hilfeleistung von 103,99 Euro); Änderungsvereinbarung vom März 2026, § 3 (in Kraft für Leistungen ab 01.04.2026)
- Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 7, 31, 32, 33, 34 und 66 (Stundenwerte der Dienst-Beleghebamme, Überwachung, fraglicher Geburtsbeginn, Abgrenzung und Abrechnung der Begleit-Beleghebamme, ein IK für Beleg- und Geburtshaustätigkeit in derselben Region), Stand 03.06.2026
Begriffe aus diesem Beitrag im Lexikon
Weiterlesen
Rufbereitschaft als Hebamme abrechnen: Grundpauschale
Eine eigene Gebührenposition für die Rufbereitschaft findest du im aktuellen Hebammenhilfevertrag nicht mehr. Die geplante Haus- oder Geburtshausgeburt wird über die Grundpauschale und die Zeitleistungen vergütet. Wir zeigen dir, was gilt und was du privat vereinbaren darfst.
Weiterlesen
5-Minuten-Einheiten Hebamme abrechnen5-Minuten-Einheiten richtig abrechnen
Seit dem 1. November 2025 rechnest du in 5-Minuten-Einheiten ab. Was sich geändert hat und wie die Einheiten ganz von allein sauber entstehen.
Weiterlesen
Hebamme Zuschläge abrechnenZuschläge richtig abrechnen: Wochenende, Feiertag und Nacht
Wann Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge greifen und wie du sie an deine Zeitleistungen anhängst.
Weiterlesen