Vertretung
Die Vertretung ist die Übernahme der Betreuung einer Versicherten durch eine andere freiberufliche Hebamme, solange die betreuende Hebamme geplant oder unvorhersehbar verhindert ist. Nach dem Hebammenhilfevertrag rechnet jede Hebamme ihre persönlich erbrachten Leistungen unter ihrem eigenen Institutionskennzeichen ab; die Kontingente gelten je Versicherte, nicht je Hebamme. Fährt die Vertretung weiter als 25 Kilometer zur Frau, ist Wegegeld bis 50 Kilometer abrechenbar, wenn Grund und Name der vertretenen Hebamme in der Abrechnung stehen. Bei einer Begleit-Beleggeburt kann die im Behandlungsvertrag namentlich benannte Stellvertreterin die Positionsnummern 201X5 und 202X5 abrechnen.
Was das für dich als Hebamme heißt
Wer dich vertritt, rechnet nicht unter deinem Namen ab. Jede Hebamme verwendet ihr persönliches Institutionskennzeichen für die Leistungen, die sie selbst erbracht hat. Deine Vertretung schließt deshalb vor ihrem ersten Besuch einen eigenen Behandlungsvertrag mit der Frau, lässt sich jeden Besuch auf ihrer Versichertenbestätigung unterschreiben und schickt ihre eigene Kassenrechnung. Auf deiner Rechnung steht nur, was du selbst gemacht hast.
Das Kontingent der Frau teilt ihr euch dagegen: Es gilt je Versicherte, nicht je Hebamme. Was deine Vertretung im Wochenbett abgerechnet hat, ist verbraucht und fehlt dir nach deiner Rückkehr. Lass dir deshalb jeden ihrer Besuche mit Datum und Leistung nennen, bevor du weiter abrechnest; dafür ist die ausfüllbare Vorlage zur Übergabe an die Urlaubsvertretung gedacht.
Fährt deine Vertretung weiter als 25 Kilometer bis zur Frau, darf sie Wegegeld für eine einfache Strecke bis höchstens 50 Kilometer abrechnen, denn die Vertretung einer anderen Hebamme ist einer der drei Gründe, die der Vertrag dafür zulässt. Den Grund und deinen Namen als vertretene Hebamme vermerkt sie in ihrer Abrechnung. Wie das Wegegeld gerechnet wird, zeigt der Beitrag Wegegeld für Hebammen berechnen.
Die Frauen müssen von deiner Vertretung wissen. Der Auditbogen deines Qualitätsmanagements fragt, ob die Versorgung bei deinem Ausfall geregelt ist und ob du die Versicherten über die Regelungen zur Vertretung informierst, ausdrücklich auch bei Geburten im häuslichen Umfeld. Dort gehören Erreichbarkeit und durchschnittliche Fahrzeit der Vertretungshebamme schon zur Aufklärung, und bei einer Begleit-Beleggeburt nennst du die stellvertretende Begleit-Beleghebamme im Behandlungsvertrag. Was der Vertrag sonst von deiner Vertretungsregelung verlangt, steht im Beitrag Hebammen im Praxisverbund: Vertretung und Software.
Im Praxisverbund von uwupa gibst du einer Kollegin für die Zeit deiner Abwesenheit Einsicht nur in die Betreuungen, die du ihr übergibst (der Praxisverbund gehört zum Tarif Premium), und die Vertretungsmappe zum Ausdrucken gibt es in jeder Stufe. So kommt deine Akte zur Vertretung
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 7 Abs. 1 und 2 (Behandlungsvertrag als Voraussetzung der Leistungserbringung, persönliche Leistungserbringung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 1 (persönliches Institutionskennzeichen für die Abrechnung der persönlichen Leistungen), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 2 (Umfang der vergütungsfähigen Leistungen pro Versicherte kontingentiert), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 11 Abs. 6 Nr. 2 (Wegstrecke über 25 bis höchstens 50 Kilometer bei Vertretung einer anderen Hebamme, Grund und Name der vertretenen Hebamme in der Abrechnung zu vermerken), Stand 01.04.2026
- Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 16 (Wegstrecken bis 50 Kilometer einfache Fahrt für Vertretungsfälle), Stand 03.06.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2 (Vergütungsverzeichnis), Positionsnummern 201X5 und 202X5 (im Vertretungsfall Abrechnung durch die im Behandlungsvertrag namentlich benannte Stellvertreterin), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.2 (Leistungsbeschreibung) zu 1030X (Erreichbarkeit der betreuenden Hebamme oder Vertretung zur Geburt im spezifischen Aufklärungsgespräch), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 7 Abs. 3 Nr. 2 d (Aufklärung zur Geburt im häuslichen Umfeld: Erreichbarkeit und Fahrzeit der Vertretungshebamme bei geplanter oder unvorhersehbarer Verhinderung), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 5 (Auditbogen), Fragen 12 und 13 (Versorgung bei Ausfall geregelt, Information der Versicherten über die Regelungen zur Vertretung), Stand 01.04.2026
Vertiefung im Ratgeber
- Hebammen im Praxisverbund: Vertretung und Software
- Übergabe an die Urlaubsvertretung: ausfüllbare Vorlage
- Wegegeld für Hebammen 2026: Berechnung und Beispiele
Häufige Fragen
Rechnet die Vertretung unter meinem oder ihrem Institutionskennzeichen ab?
Zählen die Besuche der Vertretung in das Kontingent der Frau?
Muss ich die Frauen über meine Vertretungsregelung informieren?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.