Lexikon

Abrechnung

Totgeburt

Eine Totgeburt ist nach Anlage 1.1 § 5 des Hebammenhilfevertrags, der sich dafür auf § 31 der Personenstandsverordnung beruft, die Beendigung einer Schwangerschaft ab 24+0 SSW oder schon davor, wenn das fetale Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt. Außerhalb der Klinik darf eine Hebamme eine Totgeburt nur betreuen, wenn der Tod des Embryos oder Feten vorher ärztlich festgestellt und bestätigt wurde. Die Regeln des Vertrags gelten für Lebend- und Totgeburten gleichermaßen, sofern nichts anderes bestimmt ist; das frühe Wochenbett reicht nach einer Totgeburt bis zum neunten Tag nach der Geburt.

Was das für dich als Hebamme heißt

Ob eine Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt oder einer Totgeburt endet, entscheidet über die Positionsnummern. Bei einer Totgeburt rechnest du ab wie bei einer Lebendgeburt, nicht über 105XX und 106XX. Die Hilfe bei Wehen und Geburt (201XX) gehört zur Geburtshilfe in Block 2 des Vergütungsverzeichnisses und ist nur abrechenbar, wenn in der Vertragspartnerliste eine Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe für dich hinterlegt ist, außer im Notfall. Als Beleghebamme rechnest du 201X5 bis drei Stunden nach der Geburt ab, eine zweite Hebamme (208XX) ist unter denselben Voraussetzungen möglich wie bei einer Lebendgeburt, und außerhalb der Klinik kommt die Materialpauschale Geburt 60900 dazu.

Zur Hilfe bei der Geburt gehören nach der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.2 bei einer Totgeburt besondere zusätzliche Hilfeleistungen: die nötigen organisatorischen Maßnahmen samt Dokumentation, etwa für die Überführung des Kindes, die Information der zuständigen Behörden und Institutionen und, wenn nötig, das Hinzuziehen weiterer Fachpersonen sowie das primäre Abstillen oder die Milchgewinnung. Sie sind Teil der Leistung und keine eigene Positionsnummer.

Danach betreust du die Frau im Wochenbett mit denselben Kontingenten wie nach einer Lebendgeburt; die engeren Grenzen nach einer Fehlgeburt gelten nicht. 301XX und 303XX sind nach einer Totgeburt ausdrücklich abrechenbar, und in den ersten drei Tagen gilt wie nach jeder Geburt aufsuchend das erweiterte Kontingent von 24 Einheiten, also 120 Minuten. Weil es keine Lebenstage des Kindes gibt, zählt die gemeinsame FAQ der Vertragspartner ab dem Tag der Totgeburt: Das frühe Wochenbett endet mit dem neunten Tag danach, bei einer Geburt am 3. März also am 12. März. Als Beleghebamme rechnest du das frühe Wochenbett nach stationärer Geburt (302X5) auch nach einer Totgeburt ab; hast du vorher nichts aus Schwangerschaft oder Geburt abgerechnet, gehört eine Begründung in die Abrechnungsdaten.

Auch über das Wochenbett hinaus sieht der Vertrag Hilfe vor. Die Rückbildung in Einzelunterweisung (4040X) nennt die Totgeburt ausdrücklich als Grund, mit bis zu 60 Einheiten, also 300 Minuten, bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt; die Geburtsvorbereitung in Einzelunterweisung (4020X) nennt unter ihren Gründen die Totgeburt nach ärztlicher Feststellung. Den Grund gibst du jeweils in der Abrechnung an. Auf der Versichertenbestätigung außerklinische Geburt (Formular 3.2) und auf der für Beleghebammen (Formular 3.5) kreuzt du Totgeburt an, und ab dem 01.02.2027 kennzeichnet der Schlüssel 4 im Feld „Schlüssel Geburtsdatum“ die Totgeburt im Datensatz. Alle Regeln mit einem durchgerechneten Beispiel stehen im Beitrag Fehlgeburt und Totgeburt abrechnen als Hebamme.

In uwupa wählst du in den Betreuungsdaten die Geburtsart Totgeburt, und danach richten sich die Grenzen für die Wochenbettbesuche. Passt die Wahl nach der Definition des Vertrags nicht zur Schwangerschaftswoche oder zum erfassten Geburtsgewicht, fragt uwupa beim Speichern einmal nach; die Entscheidung bleibt bei dir. So prüft uwupa die Kontingente

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 5 (Begriffsbestimmung Totgeburt ab 24+0 SSW oder davor bei einem fetalen Gewicht von mindestens 500 Gramm, mit Bezug auf § 31 Personenstandsverordnung; außerklinische Betreuung nur nach vorheriger ärztlicher Feststellung und Bestätigung des Todes; Regeln gelten für Lebend- und Totgeburten, sofern nichts anderes bestimmt ist), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 6 (geburtshilfliche Leistungen des Blocks 2 nur mit hinterlegter Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe, außer im Notfall mit Begründung) und § 8 (Materialpauschalen zur Geburt nur gemeinsam mit einer geburtshilflichen Leistung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 Abschnitt 2, Positionsnummern 301XX und 303XX (auch nach einer Totgeburt abrechenbar), 302X5 (auch nach einer Totgeburt, Begründung ohne vorherige Leistungen aus Block 1 oder 2), 4020X (Grund Totgeburt nach ärztlicher Feststellung), 4040X (Grund Totgeburt, bis zu 60 Einheiten bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt) und 60900 (Materialpauschale Geburt), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.2 Teil B Geburt (besondere zusätzliche Hilfeleistungen bei Betreuung bei Totgeburt: organisatorische Maßnahmen samt Dokumentation, primäres Abstillen oder Milchgewinnung), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formulare 3.2 (Versichertenbestätigung außerklinische Geburt, Lebendgeburt oder Totgeburt) und 3.5 (Beleghebamme, Lebendgeburt, Plazentageburt, Fehlgeburt oder Totgeburt), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 12 (Schlüssel Geburtsdatum 4 für Totgeburt ab 01.02.2027), 39 (201X5 bei Totgeburt bis drei Stunden nach der Geburt), 41 (zweite Hebamme bei Lebend- und Totgeburten), 44 (120 Minuten in den ersten drei Tagen auch nach Totgeburt) und 46 (frühes Wochenbett bis zum neunten Tag nach der Totgeburt), Stand 03.06.2026
  • § 31 Personenstandsverordnung (Abgrenzung von Lebend-, Tot- und Fehlgeburt), wie in Anlage 1.1 § 5 des Hebammenhilfevertrags in Bezug genommen

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Ab wann gilt eine Geburt im Hebammenhilfevertrag als Totgeburt?
Eine Geburt gilt ab 24+0 SSW als Totgeburt, davor bei einem fetalen Gewicht von mindestens 500 Gramm. So bestimmt es Anlage 1.1 § 5 des Hebammenhilfevertrags mit Bezug auf § 31 der Personenstandsverordnung. Endet die Schwangerschaft vor 24+0 SSW bei geringerem Gewicht, ist es eine Fehlgeburt, für die eigene Positionsnummern und engere Grenzen im Wochenbett gelten.
Brauche ich für eine Totgeburt eine Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe?
Für die Hilfe bei der Geburt selbst ja, außer im Notfall. Bei einer Totgeburt rechnest du die Geburt wie bei einer Lebendgeburt über die Positionsnummern der Geburtshilfe ab, und die sind nach Anlage 1.1 § 6 nur mit einer in der Vertragspartnerliste hinterlegten Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe abrechenbar; im Notfall gibst du stattdessen eine Begründung an. Anders ist es bei einer Fehlgeburt, deren Positionsnummern 105XX und 106XX bei der Schwangerschaft stehen. Das Wochenbett danach rechnest du in jedem Fall ab.
Welche Hilfe kann ich nach einer Totgeburt abrechnen?
Das Wochenbett wie nach einer Lebendgeburt und darüber hinaus die Rückbildung in Einzelunterweisung. Im frühen Wochenbett (301XX) gelten 20 Kontakte bis zum neunten Tag nach der Geburt, weil die gemeinsame FAQ der Vertragspartner ab dem Tag der Totgeburt zählt; das späte Wochenbett (303XX) ist ebenso abrechenbar. Die Rückbildung in Einzelunterweisung (4040X) nennt die Totgeburt als Grund, mit bis zu 60 Einheiten bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.