Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll hält fest, was eine Hebamme bei der Übergabe einer Betreuung weitergibt, etwa bei der Verlegung in eine Klinik oder an eine Kollegin, die die Betreuung übernimmt. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V nennt in Anlage 3.2 das Übergabeprotokoll bei Verlegung von Schwangerer, Gebärender, Wöchnerin oder Kind unter den Instrumenten der Dokumentation, die zur Versichertenakte gehören, und führt Übergabeprotokolle allgemein unter den Instrumenten der Strukturdaten des Qualitätsmanagements. Einen Vordruck oder einen Mindestinhalt legt der Vertrag dafür nicht fest.
Was das für dich als Hebamme heißt
Bei einer Verlegung gehört das Übergabeprotokoll in deine Versichertenakte: Anlage 3.2 führt es dort neben Behandlungsvertrag, Mutterpass und Befundkopien, je nach Fall für die Schwangere, die Gebärende, die Wöchnerin oder das Kind. Vorbereitet ist die Verlegung schon lange vorher. Vor einer geplanten Geburt im häuslichen Umfeld klärst du die Frau über die Gründe einer Verlegung auf, über Verlegung in Ruhe oder als Notfall, das Transportmittel und die Entfernung zum nächsten Krankenhaus (Anlage 3 § 7), und der Auditbogen fragt nach deinem Verlegungsmanagement und nach deinen Absprachen mit Kliniken und Transportdiensten. Wie du den Geburtsverlauf bis zur Verlegung mit Uhrzeit festhältst, zeigt der Beitrag Partogramm digital führen.
Begleitest du die Frau selbst, ist das Teil deiner Leistung: Die Leistungsbeschreibung nennt bei der Hilfeleistung in der Schwangerschaft die Begleitung in die Klinik, gegebenenfalls mit Übergabe. Fahrtkosten aus einer medizinisch notwendigen persönlichen Begleitung der Verlegung, etwa ein Taxi für deine Rückfahrt, rechnest du mit Nachweis in Kopie und Begründung ab (Anlage 1.1 § 11). Bei Geburten im häuslichen Umfeld zählen Verlegungen außerdem in deine Einzelstatistik bei der QUAG, samt den Hauptverlegungsgründen. Was bei einer Hausgeburt mit Verlegung sonst abgerechnet wird, steht im Beitrag Hausgeburt abrechnen.
Für die Übergabe an eine Kollegin, die dich vertritt oder die Wochenbettbetreuung übernimmt, nennt der Vertrag kein eigenes Blatt. Der Auditbogen fragt aber, ob die kontinuierliche Versorgung bei deinem Ausfall geregelt ist und ob du die Frauen über die Regelungen zur Vertretung informierst. Die Kontingente der Frau gelten je Versicherte, die Besuche der Kollegin zählen also mit; auf das Blatt gehört deshalb, was bisher erbracht ist und was als Nächstes ansteht. Wie so ein Blatt aussieht und wie die Kollegin danach zurückmeldet, zeigt die kostenlose Vorlage zur Übergabe an die Urlaubsvertretung.
Ein Übergabeprotokoll trägt Gesundheitsdaten. Angaben an die behandelnden Ärzte und Kliniken nimmt § 11 des Hebammenhilfevertrags mit Zustimmung der Versicherten von der Schweigepflicht aus, eine Kollegin nennt er dort nicht. Für die Vertretung gilt deshalb, was der Beitrag zur Urlaubsvertretung festhält: Die Frau soll wissen und billigen, an wen ihr Blatt geht.
Aus der Akte druckst du in uwupa den Verlegungsbogen für Frau oder Kind und die Übergabe im Wochenbett, mit Name, Geburtsdatum und weiteren Eckdaten schon darauf; was leer bleibt, druckt als Linie zum Ausfüllen von Hand. Für den Urlaub kommt die Vertretungsmappe je Frau dazu, beides in jeder Stufe. Blätter aus der Akte ansehen
Wo es steht
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 Nr. 4 (Dokumente und Archivierung, Instrumente: Versichertenakte einschließlich Behandlungsvertrag, Aufklärungs- und Einwilligungserklärung, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft, Übergabeprotokoll bei Verlegung von Schwangerer, Gebärender, Wöchnerin oder Kind, Befundkopien), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 Nr. 1 (Strukturdaten und Portfolio, Instrumente: Leitbild, Portfolio, Behandlungsvertrag, Übergabeprotokolle, Absprachen mit Kooperationspartnern), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.2 (Leistungsbeschreibung, Abschnitt A Schwangerschaft: Überleitung zu weiteren Fachpersonen oder Klinik bei Bedarf, Begleitung in Klinik gegebenenfalls mit Übergabe), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 11 (Fahrtkosten bei medizinisch notwendiger persönlicher Begleitung der Verlegung, zum Beispiel Taxikosten für die Rückfahrt, mit Nachweis in Kopie und Begründung abrechenbar), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 7 Abs. 3 Nr. 2 f (Aufklärung zur Geburt im häuslichen Umfeld über Verlegung: Gründe, in Ruhe oder als Notfall, Transportmittel, Entfernungen zum nächsten Krankenhaus), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 5 (Auditbogen), Fragen 12 bis 14 (Versorgung bei Ausfall, Information über die Vertretung, Absprachen mit Kooperationspartnern) und 28 (Verlegungsmanagement), Stand 01.04.2026
- Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 6 (Einzelstatistik Geburten im häuslichen Umfeld: Verlegungen unter und nach der Geburt, Hauptverlegungsgründe), Anlage 1.1 § 2 (Kontingente je Versicherte) und § 11 Abs. 2 (Schweigepflicht und ihre Ausnahmen), Stand 01.04.2026
Vertiefung im Ratgeber
- Übergabe an die Urlaubsvertretung: ausfüllbare Vorlage
- Hausgeburt abrechnen: Leistungen, Wegegeld, Rufbereitschaft
- Hebammen im Praxisverbund: Vertretung und Software
Häufige Fragen
Wann nennt der Hebammenhilfevertrag ein Übergabeprotokoll?
Was gehört bei einer Vertretung auf das Übergabeblatt?
Werden Fahrtkosten bei einer begleiteten Verlegung bezahlt?
Verwandte Begriffe
Das nimmt dir uwupa ab
uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.