Lexikon

Vertrag und Recht

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht verbietet der Hebamme, fremde Geheimnisse, die ihr im Beruf anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren; ein Verstoß ist nach § 203 StGB strafbar. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V unterwirft sie in § 11 zusätzlich der Schweigepflicht über Person und Zustand der Versicherten und nimmt Angaben an die leistungspflichtige Krankenkasse und den Medizinischen Dienst zur Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie, mit Zustimmung der Versicherten, an die behandelnden Ärzte und Kliniken aus; die gesetzlichen Bestimmungen dazu bleiben unberührt. Die Vertraulichkeit gilt über die Dauer des Vertrags hinaus.

Was das für dich als Hebamme heißt

Strafrechtlich folgt die Schweigepflicht aus § 203 Absatz 1 Nummer 1 StGB. Die Vorschrift nennt neben Ärzten und Apothekern die Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, und dazu gehörst du als Hebamme. Wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Daneben gelten die Berufsordnungen der Länder für Hebammen, die der Hebammenhilfevertrag in § 3 zu den Grundlagen deiner Arbeit zählt.

Der Vertrag selbst nimmt in § 11 Absatz 2 zwei Fälle aus. Angaben an die leistungspflichtige Krankenkasse und den Medizinischen Dienst sind erlaubt, soweit du damit deine Ansprüche geltend machst und durchsetzt, etwa bei einer Rechnungsbeanstandung. Angaben an die behandelnden Ärzte und Kliniken sind erlaubt, wenn die Versicherte zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu bleiben nach dem Vertrag unberührt. Eine Kollegin, etwa deine Vertretung, nennt § 11 unter den Ausnahmen nicht. Für die Übergabe an sie hält der Beitrag zur Übergabe an die Urlaubsvertretung fest: Die Frau soll wissen und billigen, dass ihre Angaben an eine bestimmte Kollegin gehen; ob du zusätzlich eine schriftliche Einwilligung brauchst, klärst du mit deinem Berufsverband oder einer Datenschutzberatung.

Wer an deiner Arbeit mitwirkt, muss zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Nach § 11 Absatz 4 des Vertrags setzt du nur Personen ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet, mit den für sie wichtigen Regeln zum Datenschutz vertraut gemacht und regelmäßig angewiesen sind. Das Strafrecht sagt es von der anderen Seite: Nach § 203 Absatz 3 StGB ist es kein Offenbaren, wenn du Geheimnisse deinen berufsmäßig tätigen Gehilfen zugänglich machst, und sonstigen Personen, die an deiner Arbeit mitwirken, darfst du sie offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Nach Absatz 4 machst du dich aber strafbar, wenn eine sonstige mitwirkende Person ein Geheimnis unbefugt offenbart und du nicht dafür gesorgt hast, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet wurde.

Für den Kinderschutz gibt es einen eigenen Weg. § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) nennt Hebammen ausdrücklich. Werden dir gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt, sollst du die Lage mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten erörtern und, soweit nötig, auf Hilfen hinwirken, solange das den wirksamen Schutz des Kindes nicht in Frage stellt. Zur Einschätzung hast du gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft; die Daten übermittelst du ihr vorher pseudonymisiert. Lässt sich die Gefährdung so nicht abwenden oder bleibt das ohne Erfolg und hältst du ein Tätigwerden des Jugendamts für erforderlich, darfst du das Jugendamt informieren und weist die Betroffenen vorher darauf hin, außer das stellt den wirksamen Schutz des Kindes in Frage. Erfordert nach deiner Einschätzung eine dringende Gefahr das Tätigwerden des Jugendamts, sollst du es unverzüglich informieren.

Wie du Gesundheitsdaten im Alltag sicher weitergibst, statt sie über einen Messenger zu schicken, steht im Beitrag Datenschutz in der Hebammenpraxis; was in die Akte selbst gehört, unter Versichertenakte.

Aus der Akte einer Frau druckst du in uwupa das Formblatt Entbindung von der Schweigepflicht mit ihrem Namen, Geburtsdatum und ihrer Anschrift; sie trägt ein, gegenüber wem, worüber und bis wann die Erklärung gilt, und unterschreibt. So führst du die Akte in uwupa

Wo es steht

  • § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen durch Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), gelesen am 20.10.2026 auf gesetze-im-internet.de
  • § 203 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB (kein Offenbaren gegenüber berufsmäßig tätigen Gehilfen; Offenbaren gegenüber sonstigen mitwirkenden Personen, soweit für deren Tätigkeit erforderlich; Strafbarkeit, wenn eine sonstige mitwirkende Person nicht zur Geheimhaltung verpflichtet wurde und unbefugt offenbart), gelesen am 20.10.2026 auf gesetze-im-internet.de
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 11 Abs. 2 (Schweigepflicht über Person und Zustand der Versicherten; ausgenommen Angaben gegenüber der leistungspflichtigen Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst zur Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche sowie mit Zustimmung der Versicherten gegenüber den behandelnden Ärzten und Kliniken; gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 11 Abs. 4 (nach Art. 9 Abs. 3 DSGVO nur Personen einsetzen, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet, mit dem Datenschutz vertraut gemacht und regelmäßig angewiesen werden) und Abs. 5 (Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtung über die Dauer des Vertrags hinaus), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 3 Nr. 18 (Berufsordnungen der Länder für Hebammen als zu beachtende Grundlage), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 5 (Auditbogen), Frage 27 (Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, auch bei der Weitergabe an Dritte), Stand 01.04.2026
  • § 4 Abs. 1 bis 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz: Hebammen in Abs. 1 Nr. 1 genannt; Erörterung mit Kind und Erziehungsberechtigten und Hinwirken auf Hilfen nach Abs. 1; Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit pseudonymisierten Daten nach Abs. 2; Befugnis zur Information des Jugendamts mit vorherigem Hinweis an die Betroffenen nach Abs. 3 Satz 1 und 2; unverzügliche Information des Jugendamts bei dringender Gefahr nach Abs. 3 Satz 3), gelesen am 20.10.2026 auf gesetze-im-internet.de

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Darf ich der Krankenkasse Angaben aus der Betreuung machen?
Ja, soweit du damit deine Ansprüche geltend machst und durchsetzt. § 11 des Hebammenhilfevertrags nimmt Angaben gegenüber der leistungspflichtigen Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst zu diesem Zweck von der Schweigepflicht aus, zum Beispiel wenn die Kasse eine Rechnung beanstandet. Für andere Zwecke nennt der Vertrag keine Ausnahme.
Darf ich Befunde an die Frauenärztin oder die Kinderärztin weitergeben?
Der Hebammenhilfevertrag erlaubt es mit Zustimmung der Versicherten. § 11 nimmt Angaben an die behandelnden Ärzte und Kliniken unter dieser Bedingung von der Schweigepflicht aus, und die gesetzlichen Bestimmungen dazu bleiben nach dem Vertrag unberührt. Wie du die Zustimmung festhältst, schreibt der Vertrag nicht vor.
Nennt der Hebammenhilfevertrag die Vertretung als Ausnahme von der Schweigepflicht?
Nein. § 11 nennt nur die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst sowie, mit Zustimmung der Versicherten, die behandelnden Ärzte und Kliniken; Kolleginnen kommen dort nicht vor. Für die Übergabe an eine Vertretung gilt deshalb: Die Frau soll wissen und billigen, dass ihre Angaben an eine bestimmte Kollegin gehen. Ob du darüber hinaus eine schriftliche Einwilligung brauchst, klärst du mit deinem Berufsverband oder einer Datenschutzberatung.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.