Lexikon

Abrechnung

Weiteres IK

Ein weiteres IK ist ein Institutionskennzeichen, das eine Hebamme in der Vertragspartnerliste des Hebammenhilfevertrags zusätzlich zu ihrem persönlichen IK führt. Gemeinsam abrechnende Hebammen, etwa in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, einer Praxis oder einem Team, führen dafür ein gesondertes Kennzeichen, das jede von ihnen in ihrem Eintrag als weiteres IK angibt; die Liste nimmt bis zu vier weitere IK auf. Im Abrechnungsdatensatz darf ein weiteres IK nur als IK des Rechnungsstellers stehen, als IK der behandelnden Hebamme steht immer das persönliche IK der Hebamme, die die Leistung erbracht hat.

Was das für dich als Hebamme heißt

Ein weiteres IK brauchst du, wenn du mit Kolleginnen über ein gemeinsames Kennzeichen abrechnest, zum Beispiel im Geburtshaus oder im Hebammenteam. Das gemeinsame Kennzeichen wird wie jedes Hebammen-IK bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der ARGE IK beantragt, beginnt mit 45 und führt eine eigene aktuelle Adresse; jede von euch gibt es danach in ihrem Eintrag der Vertragspartnerliste als weiteres IK an. Gemeldet wird es über Block C des Beitritts- und Änderungsformulars an die Stelle, über die du beigetreten bist; Block C fragt dort auch nach weiteren Kennzeichen für Leistungen von einem zweiten Arbeitsort aus. Die gemeinsame FAQ der Vertragspartner gibt für weitere IK den Grundsatz vor: so viel wie zwingend nötig, so wenig wie möglich. Wie der Beitritt und die Änderungsmeldung ablaufen, steht unter Vertragsbeitritt.

Für einzelne Leistungsarten brauchst du kein zusätzliches Kennzeichen: Schwangerschaft, Wochenbett und Kurse rechnest du unter demselben IK ab, und wer in derselben Region als Beleghebamme und im Geburtshaus arbeitet, braucht nach der FAQ kein zweites persönliches IK. Anders ist es bei mehreren Standorten, etwa zwei Praxen oder verschiedenen Bundesländern. Dort verlangt Anlage 2 § 1 je Betätigungsort ein gesondertes persönliches IK mit der Adresse dieses Orts; mehr dazu unter Institutionskennzeichen.

Im Datensatz nach § 302 SGB V stehen die Kennzeichen an verschiedenen Stellen. Das weitere IK darf nur als IK des Rechnungsstellers im Segment FKT stehen, auch für Material- und Betriebskostenpauschalen und Wegegelder, die mit der zugehörigen Hilfeleistung abgerechnet werden. Im Segment HEB steht als IK der behandelnden Hebamme dein persönliches IK, so wie es in der Vertragspartnerliste als persönliches IK hinterlegt ist; Anlage 2 § 7 verlangt es bei der Abrechnung über das Kennzeichen eines Zusammenschlusses ausdrücklich zusätzlich. Für die Zahlung sind die bei der Sammel- und Verteilungsstelle unter den verwendeten Kennzeichen gespeicherten Angaben verbindlich, auch die Bankverbindung, also halte auch die Daten des gemeinsamen Kennzeichens aktuell. Quittiert eine Frau auf einer Versichertenbestätigung Leistungen von Hebammen, die gemeinsam abrechnen, ist nach Anlage 2 § 2 auch die Versendung von Kopien zulässig. Wie ihr die Zusammenarbeit sonst ordnet, beschreibt der Beitrag Zu mehreren arbeiten als Hebamme.

In uwupa trägst du bis zu vier weitere IK ein und wählst je Betreuung, über welches Kennzeichen ihre Kassenrechnungen laufen. uwupa setzt es beim Erstellen der Rechnung als IK des Rechnungsstellers ein und hält es dort fest; als IK der behandelnden Hebamme bleibt dein persönliches IK an den Leistungen. So entsteht die Kassenrechnung in uwupa

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 1 (persönliches IK, gesondertes persönliches IK je Betätigungsort, gesonderte IK mit aktueller Adresse für gemeinsam abrechnende Hebammen, IK der leistungserbringenden Hebamme bei Abrechnung durch eine HgE oder einen Zusammenschluss, Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK mit der Vertragspartnerart 45, gespeicherte Angaben einschließlich Bankverbindung verbindlich), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 2 (Angaben in der Abrechnung: IK der Hebamme, der HgE oder des Zusammenschlusses, IK des Rechnungsstellers, IK der leistungserbringenden Hebamme; Kopien bei Quittierung auf einer Versichertenbestätigung bei gemeinsam abrechnenden Hebammen) und § 7 Nr. 1 (bei Abrechnung über das IK der HgE oder eines Zusammenschlusses im Segment HEB zusätzlich das IK der behandelnden Hebamme), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 5 § 2 (Datensatz der Vertragspartnerliste mit erstem bis viertem zusätzlichen IK der Hebamme) und Anlage 6 Formular 1 Block C (verpflichtende Angaben zu bis zu vier weiteren IK bei Abrechnung von einem zweiten Arbeitsort aus oder über eine Hebammeninstitution), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Frage 66 (wann mehrere IK notwendig sind: gesondertes persönliches IK je Standort, keine getrennten IK für Leistungsarten oder Kurse, gemeinsam genutztes IK als weiteres IK, so viel wie zwingend nötig, so wenig wie möglich) und Frage 69 (im Segment HEB das persönliche IK, ein weiteres IK nur als IK des Rechnungsstellers im Segment FKT, auch für Material- und Betriebskostenpauschalen und Wegegelder), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Wann brauche ich als Hebamme ein weiteres IK?
Wenn du mit anderen Hebammen über ein gemeinsames Kennzeichen abrechnest, etwa in einem Geburtshaus, einer Praxis oder einem Team. Anlage 2 § 1 des Hebammenhilfevertrags verlangt für gemeinsam abrechnende Hebammen gesonderte Kennzeichen mit aktueller Adresse, und nach der gemeinsamen FAQ der Vertragspartner gibt jede von ihnen das gemeinsam genutzte Kennzeichen in der Vertragspartnerliste als weiteres IK an. Die FAQ rät dabei: so viel wie zwingend nötig, so wenig wie möglich.
Welches IK steht im Datensatz als IK der behandelnden Hebamme?
Immer das persönliche IK der Hebamme, die die Leistung erbracht hat, nie ein weiteres IK. So beantwortet es Frage 69 der gemeinsamen FAQ der Vertragspartner für das Segment HEB. Ein weiteres IK, etwa das eines Geburtshauses oder eines Hebammenteams, darf nur als IK des Rechnungsstellers im Segment FKT stehen, auch für Material- und Betriebskostenpauschalen und Wegegelder zur jeweiligen Hilfeleistung.
Brauche ich für meine Kurse ein eigenes IK?
Nein. Nach der gemeinsamen FAQ der Vertragspartner führst du für verschiedene Leistungsarten keine unterschiedlichen Kennzeichen, weder für Schwangerschaft und Wochenbett noch für Kursangebote; in der Regel genügt einer Hebamme ein einziges IK. Ein gesondertes persönliches IK brauchst du erst, wenn du an mehreren Standorten arbeitest, etwa in zwei Praxen oder in verschiedenen Bundesländern.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.