Lexikon

Praxis und Finanzen

Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft ist ein Zusammenschluss freiberuflicher Hebammen, die Räume, Geräte oder Organisation teilen, während jede ihre eigenen Frauen betreut und unter ihrem persönlichen Institutionskennzeichen selbst abrechnet. Rechnen Hebammen dagegen gemeinsam ab, etwa als Hebammenteam oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, verlangt der Hebammenhilfevertrag dafür ein gesondertes Institutionskennzeichen, das jede als weiteres IK in der Vertragspartnerliste angibt; im Datensatz bleibt das persönliche IK der Hebamme stehen, die die Leistung erbracht hat. Das Wort Praxisgemeinschaft selbst verwendet der Vertrag nicht.

Was das für dich als Hebamme heißt

Ob ihr eine Praxisgemeinschaft seid, entscheidet sich an der Abrechnung, nicht am Türschild. Teilt ihr Räume, Geräte, Kursabende oder die Bereitschaft, bleibt jede von euch eigenständig: Jede schließt mit ihren Frauen den eigenen Behandlungsvertrag, dokumentiert selbst und rechnet unter ihrem persönlichen Institutionskennzeichen ab. § 7 des Hebammenhilfevertrags verlangt, dass du deine Leistungen persönlich erbringst; als deine Leistung gilt sonst nur die einer bei dir angestellten Hebamme, die vorher für die Vertragspartnerliste gemeldet ist. Springt eine Kollegin aus der Praxis für dich ein, rechnet sie ihre Besuche deshalb selbst ab, wie bei jeder Vertretung.

Für dein Kennzeichen zählt der Ort, von dem aus du arbeitest. Abgerechnet wird über das IK mit der Adresse, von der aus du die Leistungen erbringst, und Änderungen der Adresse hinter deinem IK meldest du unverzüglich der Sammel- und Verteilungsstelle IK und zugleich dem Verband, über den du beigetreten bist; eine Nachricht an die Krankenkassen zählt nicht. Ein gesondertes persönliches IK brauchst du erst, wenn du an mehreren Standorten anbietest, etwa in zwei Praxen oder in verschiedenen Regionen; in der Regel genügt eines, auch für verschiedene Leistungsarten. Wie du es beantragst, steht im Beitrag zur IK-Nummer für Hebammen.

Rechnet ihr als Zusammenschluss gemeinsam ab, geht ihr über eine Praxisgemeinschaft hinaus. Dafür führt ihr ein gesondertes IK mit aktueller Adresse, das jede von euch bei ihrem Eintrag in der Vertragspartnerliste als weiteres IK angibt. Es steht in der Rechnung als IK des Rechnungsstellers; im Segment HEB des Datensatzes steht weiter das persönliche IK der Hebamme, die die Leistung erbracht hat, auch bei Material, Betriebskostenpauschale und Wegegeld zur Hilfeleistung. Die Vertragspartner verlangen dabei den Grundsatz: so viele weitere IK wie zwingend nötig, so wenige wie möglich.

Auch im Qualitätsmanagement taucht die gemeinsame Praxis auf: In dein Portfolio gehören nach Anlage 3.2 Angaben zu deiner Mitarbeit in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, in Praxen oder in Teams. Wie ihr Räume, Geräte, Vorlagen und Vertretung zu mehreren organisiert und was der Vertrag dabei von deiner Vertretungsregelung verlangt, beschreibt der Beitrag Hebammen im Praxisverbund: Vertretung und Software.

Im Praxisverbund von uwupa teilt ihr Räume, Geräte, Vorlagen und einen Dienstplan; jede Akte bleibt bei ihrer Hebamme, die je Betreuung entscheidet, ob eine Kollegin Einsicht bekommt, und jede Abrechnung läuft unter ihrem eigenen IK. Der Praxisverbund gehört zum Tarif Premium. Praxisverbund in den Funktionen ansehen

Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 7 Abs. 2 (persönliche Leistungserbringung; Leistungen angestellter, vorher für die Vertragspartnerliste gemeldeter Hebammen gelten als persönliche Leistungen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 2 § 1 (persönliches IK mit aktueller Adresse, gesondertes persönliches IK je Betätigungsort, gesonderte IK für gemeinsam abrechnende Hebammen, Angabe des IK der leistungserbringenden Hebamme bei Abrechnung durch eine von Hebammen geleitete Einrichtung oder einen Zusammenschluss, Abrechnung über das IK mit der Adresse, von der aus die Leistungen ausgeführt werden, Änderungen unverzüglich an die Sammel- und Verteilungsstelle IK und an den Berufsverband beziehungsweise den GKV-Spitzenverband, Mitteilungen an die Krankenkassen werden nicht berücksichtigt) und § 7 Nr. 1 (IK der behandelnden Hebamme im Segment HEB), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 Nr. 1 (Angaben zur eigenen Mitarbeit in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, Praxen oder Teams im Portfolio des QM-Systems) und Anlage 6 Formular 1 Block C (weitere IK für die Abrechnung über Hebammenpraxen oder Hebammenteams), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Fragen 66 und 69 (gesondertes persönliches IK bei mehreren Standorten, in der Regel ein IK je Hebamme; gemeinsam genutztes IK als weiteres IK in der Vertragspartnerliste, so viel wie zwingend nötig, so wenig wie möglich; im Segment HEB das persönliche IK, ein weiteres IK nur als IK des Rechnungsstellers im Segment FKT, auch für Material- und Betriebskostenpauschalen und Wegegeld), Stand 03.06.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Braucht eine Praxisgemeinschaft ein gemeinsames Institutionskennzeichen?
Nein, solange jede von euch für sich abrechnet. Dann rechnet jede ihre persönlich erbrachten Leistungen unter ihrem persönlichen IK ab, mit der Adresse, von der aus sie arbeitet. Ein gesondertes IK schreibt der Hebammenhilfevertrag erst vor, wenn ihr gemeinsam abrechnet; jede gibt es dann als weiteres IK in der Vertragspartnerliste an.
Darf eine Kollegin aus der Praxis meine Leistungen abrechnen?
Nur über ein gemeinsames IK nach Anlage 2 § 1 des Hebammenhilfevertrags, und auch dann bleibt deine Leistung deine, denn nach § 7 Absatz 2 des Vertrags erbringt jede Hebamme ihre Leistungen persönlich. Teilt ihr nur die Praxis, rechnet jede ihre eigenen Leistungen selbst ab. Rechnet ihr als Zusammenschluss über ein weiteres IK gemeinsam ab, kann die Rechnung für euch alle kommen, im Datensatz steht aber bei jeder Leistung das persönliche IK der Hebamme, die sie erbracht hat.
Was gilt, wenn ich in zwei Praxen arbeite?
Dann führst du je Betätigungsort ein gesondertes persönliches IK mit der jeweiligen Adresse. So steht es in Anlage 2 § 1 des Hebammenhilfevertrags, und die gemeinsame FAQ der Vertragspartner begründet es auch damit, dass sich so Unstimmigkeiten beim Wegegeld vermeiden lassen. Arbeitest du dagegen in derselben Region zum Beispiel als Beleghebamme in der Klinik und im Geburtshaus, genügt ein einziges IK.

Verwandte Begriffe


Das nimmt dir uwupa ab

uwupa kennt den geltenden Vertragsstand und rechnet nach ihm: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.