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Praxis und Finanzen

Fortbildungspflicht

Die Fortbildungspflicht ist die Pflicht einer Hebamme, nach der Berufsordnung ihres Landes an Fortbildungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen und das nachzuweisen. Legt die Berufsordnung keinen Stundenumfang fest, verlangt der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V mindestens 40 Unterrichtsstunden in drei Jahren; eine Unterbrechung des Vertragsbeitritts verlängert den Zeitraum entsprechend. Ohne Inhaltsvorgaben der Berufsordnung müssen die Fortbildungen zum Leistungsspektrum und zum Stand der Hebammenwissenschaften passen und Risiko- und Notfallmanagement umfassen, mindestens Neugeborenen-Reanimation und Erste Hilfe für Erwachsene.

Was das für dich als Hebamme heißt

Maßgeblich ist zuerst die Berufsordnung des Landes, in dem du arbeitest. Was sie zu Umfang und Inhalt sagt, gilt; der Hebammenhilfevertrag füllt nur die Lücken. Nennt sie keinen Stundenumfang, brauchst du mindestens 40 Unterrichtsstunden in drei Jahren, und nennt sie keine Inhalte, gehören Risiko- und Notfallmanagement mit Neugeborenen-Reanimation und Erster Hilfe für Erwachsene dazu. Warst du zwischendurch nicht beigetreten, verlängert sich der Dreijahreszeitraum um diese Pause; was eine Unterbrechung des Vertragsbeitritts sonst bedeutet, steht dort.

Die Fortbildung ist Teil deines Qualitätsmanagements, und gezählt wird nur, was du belegen kannst. Der Vertrag nennt als Werkzeuge eine Übersicht der besuchten Fortbildungen und die Teilnahmebestätigungen; der Auditbogen fragt in fünf Punkten nach deinen Stunden der letzten drei Jahre, getrennt nach den Notfall-Fortbildungsstunden, nach gesammelten Nachweisen, nach deiner Bewertung der Fortbildungen und nach einer aktuellen Übersicht. Zieht dich der GKV-Spitzenverband in die jährliche Stichprobe, reichst du Übersicht und Nachweise innerhalb von acht Wochen ein. Fehlen sie, folgt eine Nachfrist von sechs Wochen; wer die Nachweise endgültig schuldig bleibt, begeht einen schwerwiegenden Vertragsverstoß, auf den eine Vertragsstrafe oder der Ausschluss vom Vertrag folgen kann. Wie das ganze Nachweisverfahren aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag Qualitätsmanagement für Hebammen.

Typische Lücken sind Bestätigungen, die erst Jahre später gesucht werden, und Stunden ohne Notfallteil. Lege jede Teilnahmebestätigung gleich nach der Fortbildung ab und führe den Notfallanteil eigens auf, denn der Auditbogen fragt getrennt nach deinen Notfall-Fortbildungsstunden. Nimmst du ein Leistungsspektrum wie Kurse oder Geburtshilfe nach mehr als 36 Monaten wieder auf, sorgst du vorher dafür, dass deine Fertigkeiten dem aktuellen Stand entsprechen; fachspezifische Fortbildungen sind dafür ein Weg, neben Hospitation, Simulationstraining und der Tätigkeit als zweite Hebamme. Mit deinem Qualitätsmanagement beginnst du innerhalb von sechs Monaten nach dem Vertragsbeitritt; als Nachweis dafür ist eine QM-Schulung von mindestens sechs Fortbildungsstunden eine von fünf Möglichkeiten, die übrigen Schritte stehen im Beitrag Selbstständig als Hebamme.

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Wo es steht

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 6 Abs. 4 (Teilnahme an Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen nach der Berufsordnung des Landes, mindestens 40 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren, wenn die Berufsordnung keinen Stundenumfang nennt, Verlängerung um die Unterbrechung des Beitritts), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 6 Abs. 5 (Inhalte ohne Vorgabe der Berufsordnung: Leistungsspektrum, aktueller Stand der Hebammenwissenschaften, Risiko- und Notfallmanagement mit mindestens Neugeborenen-Reanimation und Erster Hilfe für Erwachsene), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3 § 6 Abs. 1 bis 3 (Qualifikation vor Neu- oder Wiederaufnahme eines Leistungsspektrums, Wiederaufnahme nach mehr als 36 Monaten, fachspezifische Fortbildungen, Hospitation, Simulationstraining, Tätigkeit als zweite Hebamme), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.2 Nr. 6 (Fort- und Weiterbildung: Übersicht der besuchten Fort- und Weiterbildungen, Teilnahmebestätigungen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.3 § 2 Abs. 2 (Beginn der Einführung des QM-Systems innerhalb von sechs Monaten nach dem Vertragsbeitritt, fünf mögliche Nachweise, darunter nach Nr. 2 eine QM-Schulung von mindestens sechs Fortbildungsstunden), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 3.3 § 7 Abs. 1 bis 4 (jährliche Stichprobe des GKV-Spitzenverbands, Frist von acht Wochen, Fortbildungsübersicht und Nachweise, Nachfrist von sechs Wochen, schwerwiegender Vertragsverstoß nach § 13 Abs. 7), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 6 Formular 5 Auditbogen, Fragen 31 bis 35 (Fortbildungsstunden der letzten drei Jahre, Notfall-Fortbildungsstunden getrennt in Frage 32, gesammelte Nachweise, Bewertung, Fortbildungsübersicht), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, § 13 Abs. 3 und 7 (Vertragsstrafe oder Vertragsausschluss, Nichterbringung der Nachweise zu den Qualitätsanforderungen als schwerwiegender Vertragsverstoß), Stand 01.04.2026

Vertiefung im Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viele Fortbildungsstunden verlangt der Hebammenhilfevertrag?
Mindestens 40 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren, aber nur, wenn deine Berufsordnung keinen eigenen Umfang festlegt. So steht es in Anlage 3 § 6 Absatz 4; nennt die Berufsordnung deines Landes einen Umfang, gilt dieser. Ist dein Vertragsbeitritt unterbrochen, verlängert sich der Dreijahreszeitraum um die Unterbrechung.
Welche Inhalte müssen die Fortbildungen abdecken?
Zuerst gelten die Inhalte, die deine Berufsordnung festlegt; nennt sie keine, müssen die Fortbildungen zu deinem Leistungsspektrum und zum aktuellen Stand der Hebammenwissenschaften passen und Risiko- und Notfallmanagement umfassen. Anlage 3 § 6 Absatz 5 nennt dafür mindestens Neugeborenen-Reanimation und Erste Hilfe für Erwachsene. Eine Stundenzahl für den Notfallteil nennt der Vertrag nicht, der Auditbogen fragt aber getrennt nach deinen Notfall-Fortbildungsstunden.
Gilt die Vorgabe des Vertrags oder die meiner Landesberufsordnung?
Zuerst die Berufsordnung deines Landes. Der Hebammenhilfevertrag verweist auf sie und füllt nur ihre Lücken: Die 40 Unterrichtsstunden in drei Jahren gelten, wenn sie keinen Stundenumfang nennt, die Pflichtinhalte zum Notfallmanagement, wenn sie keine Inhalte festlegt.

Verwandte Begriffe


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Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Wo er Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.