Ratgeber

Unterlagen Steuerberater Hebamme

Unterlagen für die Steuerkanzlei: Checkliste für Hebammen

Die zwei Seiten der Checkliste mit den Unterlagen für die Steuerkanzlei: vorn die Haken zu Änderungen, Einnahmen und Ausgaben, dahinter Vorsorge und Fragen.

Kommen die Unterlagen sortiert und vollständig, beginnt deine Steuerkanzlei direkt mit der Erklärung. Kommen sie als Karton, kostet das Sortieren die Kanzlei Zeit, und die stellt sie oft zusätzlich in Rechnung, dazu die Rückfragen. Diese Checkliste sammelt auf zwei Seiten, was eine freiberufliche Hebamme typischerweise abgibt: was sich im Jahr geändert hat, die Einnahmen, die Ausgaben und die Unterlagen zu Vorsorge und Privatem. Sie ersetzt keine Beratung, sie macht das Gespräch mit der Kanzlei kürzer.

So nutzt du die Checkliste

  1. Druck sie früh im Jahr aus oder speicher sie, und leg Unterlagen gleich dazu, sobald sie kommen.
  2. Kreuz oben an, was sich im Jahr geändert hat. Daran sieht die Kanzlei, wo sie nachfragen muss.
  3. Hak ab, was dabei ist. Was nicht zu dir passt, lässt du einfach leer.
  4. Schreib deine Fragen ins Feld am Ende, statt sie im Gespräch zu suchen.

Einnahmen: mehr als die Kassenzahlungen

Die Zahlungen der Krankenkassen sind meist der größte Teil, aber selten der einzige. Dazu kommen Privatrechnungen, Kurse, Honorare für Lehre oder Praxisanleitung und, wenn du Geburtshilfe anbietest, der Ausgleich der Haftpflichtkosten. Rechnest du über einen Abrechnungsdienst ab, gehören seine Jahresübersicht und seine Gebührenrechnungen dazu.

Trenne Einnahmen ohne Bezug zur Hebammenhilfe von Anfang an, etwa einen Verkauf oder reine Wohlfühlkurse. Hebammenhilfe ist als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit, bei solchen Angeboten kann sie anfallen. Wo die Grenze verläuft, steht im Beitrag zur Umsatzsteuer bei Hebammen.

Ausgaben, die bei Hebammen fast immer anfallen

Berufshaftpflicht, Berufsverband, Fortbildung, Material und die Fahrten zu den Frauen stehen in fast jeder Gewinnermittlung einer Hebamme. Bei den Fahrten entscheidet die Aufzeichnung: Für die Pauschale je Kilometer reicht eine laufende Liste mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern, ein förmliches Fahrtenbuch brauchst du erst in bestimmten Fällen. Wann welcher Weg passt, steht im Beitrag 30 Cent oder Fahrtenbuch. Und Anschaffungen wie eine Waage oder ein Rechner brauchen Rechnung und Kaufdatum, weil die Kanzlei sie über mehrere Jahre verteilen kann.

Vorsorge und Privates

Erstellt die Kanzlei auch deine Einkommensteuererklärung, braucht sie die Bescheinigungen zu deiner Vorsorge. Als selbstständige Hebamme bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, die Beitragsbescheinigung gehört also fast immer dazu. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherung, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und, wenn du neben der Freiberuflichkeit angestellt warst, die Lohnsteuerbescheinigung. Einen Überblick über alle Steuerarten gibt der Beitrag Freiberuflich statt gewerblich.

Datensparsam an die Kanzlei

Privatrechnungen tragen den Namen der Frau und die Leistungen, die du bei ihr erbracht hast. Für die Buchhaltung genügen der Kanzlei meist Rechnungsnummer, Datum und Betrag. Frag nach, was sie wirklich braucht, bevor du ganze Rechnungen weitergibst. Für Kontoauszüge gilt dasselbe: Eine Datei von deiner Bank ist besser als ein Stapel Kopien, und was niemand braucht, schickst du gar nicht erst mit.

Wie lange du die Unterlagen aufhebst

Rechnungen und Buchungsbelege bewahrst du 8 Jahre auf, Bücher und Aufzeichnungen wie die Einnahmenüberschussrechnung 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Kommt eine Rechnung als E-Rechnung, also als Datei mit maschinenlesbaren Daten, bewahrst du die Datei auf und nicht nur einen Ausdruck.

Die Checkliste im Einzelnen

Unterlagen für die Steuerkanzlei

Checkliste für freiberufliche Hebammen zur Steuererklärung. Abhaken, was dabei ist, und mit den Unterlagen abgeben.

  • Name
  • Jahr
  • Steuernummer
  • Abgegeben am

Das hat sich im Jahr geändert

Ankreuzen, was zutrifft. Die Kanzlei fragt dann gezielt nach.

  • Umzug, neue Praxisräume oder ein Arbeitszimmer zu Hause
  • Heirat, Trennung oder ein Kind
  • Mutterschutz, Elternzeit oder eine längere Pause
  • Anstellung neben der Freiberuflichkeit begonnen oder beendet
  • Neues Angebot, etwa Kurse, Verkauf, Lehre oder Praxisanleitung
  • Geburtshilfe aufgenommen oder aufgegeben
  • Auto gekauft, verkauft oder einen Leasingvertrag geschlossen
  • Größere Anschaffung, etwa Rechner, Waage oder CTG

Einnahmen

  • Kontoauszüge des ganzen Jahres, am besten als Datei
  • Zahlungen der Krankenkassen mit Zahlungsavis oder Abrechnungsübersicht
  • Bei einem Abrechnungsdienst: seine Jahresübersicht und seine Gebührenrechnungen
  • Privatrechnungen und ihre Zahlungseingänge, etwa von Selbstzahlerinnen und privat Versicherten
  • Kurseinnahmen, getrennt nach Kasse und privat
  • Einnahmen ohne Bezug zur Hebammenhilfe getrennt aufgelistet, etwa Verkauf oder Wohlfühlkurse. Die Kanzlei prüft, ob Umsatzsteuer anfällt.
  • Honorare für Lehre, Praxisanleitung oder Vorträge
  • Ausgleich der Haftpflichtkosten (Sicherstellungszuschlag), wenn du ihn bekommen hast

Ausgaben

  • Berufshaftpflicht: Beitragsrechnung des Jahres
  • Beitrag zum Berufsverband
  • Fortbildungen: Rechnungen, Fahrten, Übernachtungen und Fachliteratur
  • Berufliche Fahrten mit dem eigenen Auto: Aufzeichnung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern, oder das Fahrtenbuch
  • Gehört das Auto zum Betrieb: alle Belege von Tanken über Werkstatt bis Versicherung und Kfz-Steuer
  • Bus, Bahn, Taxi und Parkgebühren
  • Material und Verbrauchsmaterial, etwa für die Hebammentasche und die Hygiene
  • Anschaffungen mit Rechnung und Kaufdatum, etwa Waage, Doppler, Rechner oder Telefon
  • Praxisraum: Miete, Nebenkosten und Reinigung
  • Arbeitszimmer zu Hause: Fläche und Kosten, oder die Tage, an denen du von zu Hause gearbeitet hast
  • Telefon, Handy und Internet: Rechnungen und dein beruflicher Anteil
  • Software, Abrechnungsdienst, Kontoführung, Porto und Büromaterial
  • Berufskleidung und ihre Reinigung
  • Werbung, etwa Internetseite, Visitenkarten oder Aushänge
  • Versicherungen für die Praxis, etwa Inventar oder Rechtsschutz
  • Steuerberatung: Rechnungen, die du im Jahr bezahlt hast
  • Lohnunterlagen, wenn du jemanden beschäftigst

Vorsorge und Privates

Für die Einkommensteuererklärung, wenn die Kanzlei sie mit erstellt.

  • Letzter Steuerbescheid und der Bescheid über die Vorauszahlungen
  • Beitragsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbescheinigung
  • Weitere Versicherungen, etwa Berufsunfähigkeit, Unfall, private Haftpflicht, Riester- oder Basisrente
  • Lohnsteuerbescheinigung, wenn du zusätzlich angestellt warst
  • Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Für Kinder: ihre Steuer-Identifikationsnummern und die Kosten der Kinderbetreuung
  • Spenden, haushaltsnahe Dienste und Handwerkerrechnungen, auch aus der Nebenkostenabrechnung

Fragen an die Kanzlei

  • Was ich klären möchte

Datensparsam weitergeben: Für Privatrechnungen genügen der Kanzlei meist Nummer, Datum und Betrag. Frag nach, bevor du Rechnungen mit Namen und Leistungen der Frauen weitergibst.

Aufbewahren: Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen wie die Einnahmenüberschussrechnung zehn Jahre, jeweils ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Eine E-Rechnung als Datei aufbewahren, nicht nur ausgedruckt.

Wie uwupa das löst

In uwupa sind deine Einnahmen aus den Rechnungen ohnehin da, und jede Ausgabe trägst du mit Kategorie und Beleg ein. Daraus entstehen die Einnahmenüberschussrechnung und ein DATEV-Export, mit dem deine Kanzlei direkt weiterarbeitet. Die Buchhaltung ist ab dem Tarif Pro dabei. Wie das im Alltag aussieht, steht im Beitrag zur Buchhaltung für Hebammen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht die Steuerkanzlei von einer Hebamme?
Kontoauszüge, die Belege zu allen Einnahmen (Kassenzahlungen, Privatrechnungen, Kurse, Honorare, Ausgleich der Haftpflichtkosten) und zu allen Ausgaben (Haftpflicht, Verband, Fortbildung, Fahrten, Material, Anschaffungen, Räume, Telefon, Software). Für die Einkommensteuererklärung kommen Bescheinigungen zu Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen dazu. Die Checkliste in diesem Beitrag führt alles zum Abhaken auf.
Muss ich der Steuerkanzlei Rechnungen mit den Namen der Frauen geben?
Oft nicht. Für die Buchhaltung genügen meist Rechnungsnummer, Datum und Betrag. Frag die Kanzlei, was sie wirklich braucht, bevor du ganze Privatrechnungen mit Namen und Leistungen weitergibst.
Wie lange muss ich als Hebamme Belege aufbewahren?
Rechnungen und Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Aufzeichnungen wie die Einnahmenüberschussrechnung 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Für die Dokumentation deiner Betreuungen gilt eine eigene Frist von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung.
Brauche ich als Hebamme überhaupt eine Steuerkanzlei?
Pflicht ist sie nicht. Die Einnahmenüberschussrechnung und die Einkommensteuererklärung kannst du selbst über Elster abgeben. Eine Kanzlei hilft vor allem im ersten Jahr, bei einer Anstellung nebenher oder bei Angeboten, die umsatzsteuerlich anders liegen als die Hebammenhilfe.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Antworten zu deiner Situation geben dir deine Steuerkanzlei, dein Berufsverband oder eine unabhängige Beratung. Wo der Beitrag Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.

Quellen dieses Beitrags:

  • § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung)
  • § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG (Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen)
  • § 147 Abs. 3 und 4 AO (Aufbewahrung: Buchungsbelege acht, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, ab dem Ende des Kalenderjahres)
  • § 2 SGB VI (Versicherungspflicht selbständiger Hebammen in der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • § 630f Abs. 3 BGB (Aufbewahrung der Patientenakte, zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung)

Weiterlesen