Ratgeber

Hebamme Buchhaltung EÜR

Buchhaltung für freiberufliche Hebammen: EÜR und DATEV-Export

Taschenrechner, ein Ablagefach mit Belegen und eine Tasse Kaffee auf einem hellen Schreibtisch.

Als freiberufliche Hebamme bist du auch Unternehmerin. Damit gehört die Buchhaltung zu deinem Alltag. Für die Steuer reicht in den meisten Fällen die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Sie stellt deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber, also dein Geld rein und dein Geld raus. Dieser Beitrag zeigt dir, wie du als Hebamme deine Buchhaltung und die EÜR praktisch organisierst. Und wie du die Übergabe an die Steuerkanzlei einfach hältst.

Betriebsausgaben sauber erfassen

Eine gute EÜR lebt davon, dass du deine Betriebsausgaben laufend und geordnet einträgst. Sortiere also nicht einmal im Jahr einen Schuhkarton voller Belege. Trag stattdessen jede Ausgabe direkt mit Kategorie und Beleg ein. So bleibt jederzeit klar, was du von der Steuer absetzen kannst. Und die Arbeit verteilt sich über das ganze Jahr. Diese Kategorien haben sich für die Arbeit als Hebamme bewährt:

  • Material, etwa Verbrauchsmaterial und Ausstattung für deine Arbeit.
  • Fahrt, also Kosten rund um die Wege zu den Frauen.
  • Fortbildung, von Kursen bis Fachliteratur.
  • Versicherung, vor allem die Berufshaftpflicht.
  • Büro, etwa Telefon, Porto und Verbrauchsmaterial für die Verwaltung.
  • Gebühren, zum Beispiel für Konto und Berufsverband.
  • Sonstiges für alles, was sich nicht eindeutig zuordnen lässt.

Zu jeder Ausgabe gehört der passende Beleg. Leg ihn am besten gleich zur Buchung. Dann ist später klar, was wozu gehört. Und du musst im Zweifel nicht lange suchen.

Kleinunternehmerregelung und Grenzen der Selbsthilfe

Für viele Hebammen ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wichtig. Wenn du sie nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Und du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, also keine Vorab-Meldung deiner Umsätze ans Finanzamt. Das macht deine Buchhaltung deutlich einfacher. Ob die Regelung für dich passt und welche Grenzen im jeweiligen Jahr gelten, hängt von deiner Situation und dem geltenden Recht ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Er hilft dir, deine Unterlagen so vorzubereiten, dass die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei reibungslos läuft. So zahlst du dort nicht fürs Sortieren.

Wie uwupa das übernimmt

In uwupa trägst du deine Betriebsausgaben nach den genannten Kategorien ein. Zu jeder Ausgabe lädst du den Beleg hoch, sodass Buchung und Nachweis zusammenbleiben. Daraus erstellt uwupa die Einnahmenüberschussrechnung und einen DATEV-Export nach SKR03 für deine Steuerkanzlei. So übergibst du saubere, geordnete Daten statt loser Belege. Und die Kanzlei kann direkt damit weiterarbeiten. Die Buchhaltung ist ab Tarif Pro enthalten. Deine klinischen Werkzeuge bleiben davon unberührt und stehen dir in jeder Stufe zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was ist die EÜR und reicht sie als Hebamme aus?
Die Einnahmenüberschussrechnung stellt deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber. Für viele freiberufliche Hebammen ist sie die passende Form, den Gewinn zu ermitteln. Ob sie in deinem Fall reicht, klärst du mit deiner Steuerkanzlei. uwupa erfasst deine Ausgaben nach Kategorie und erstellt daraus die EÜR.
Wie übergebe ich meine Buchhaltung an die Steuerkanzlei?
Am einfachsten geht es als geordneter Datensatz statt als Stapel loser Belege. uwupa erstellt dafür einen DATEV-Export nach SKR03. Damit kann deine Steuerkanzlei direkt weiterarbeiten. Die Buchhaltung ist ab Tarif Pro enthalten.
Muss ich als Hebamme Umsatzsteuer ausweisen?
Für viele Hebammen ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wichtig. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Ob sie für dich gilt und welche Grenzen im jeweiligen Jahr gelten, hängt von deiner Situation und dem geltenden Recht ab. Das ist eine Frage für deine Steuerberatung.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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