Online buchbar werden: Buchungsseite und Vermittlungsprofil

Du willst als Hebamme online buchbar sein. Dafür brauchst du zwei Dinge, die zusammenpassen. Erstens einen Ort, an dem Frauen deine freien Termine sehen und anfragen können. Zweitens ein Profil, das zeigt, worauf du dich verstehst. In diesem Beitrag erklären wir dir, wie eine eigene Buchungsseite funktioniert. Du erfährst auch, wie ein Vermittlungsprofil daran andockt. Und wie Schwangere dich über die Hebammensuche auf uwupa.de finden, ohne dass du deine Angaben mehrmals pflegst.
Die eigene Buchungsseite
Eine Buchungsseite ist eine öffentliche Seite mit einem eigenen Link. Niemand muss sich dort anmelden. Den Link kannst du frei teilen, zum Beispiel in deiner E-Mail-Signatur oder auf deinen Social-Media-Profilen. Frauen rufen den Link auf, ganz ohne Anmeldung. Sie sehen die Kurse, die du freigegeben hast, und fragen freie Termine an. Du allein entscheidest, welche Kurse und welche Zeiten sichtbar sind.
Damit aus einer Anfrage kein langes Hin und Her am Telefon wird, läuft vieles von selbst:
- Nach einer Buchung oder Anfrage bekommt die Frau eine Bestätigung per E-Mail.
- Du bekommst eine Nachricht, sobald eine neue Anfrage da ist.
- Vor dem Termin erinnert eine automatische Nachricht daran. So werden weniger Besuche vergessen.
Wie du die zugesagten Termine danach in deine Touren einplanst, liest du im Beitrag zur Terminplanung als Hebamme.
Hier geht es um Gesundheitsdaten. Deshalb werden die Kontaktdaten der Frauen verschlüsselt gespeichert, also sicher abgelegt und für Fremde nicht lesbar. So ist deine öffentliche Seite kein offenes Adressbuch, sondern ein geschützter Eingang.
Vermittlungsprofil und die Hebammensuche
Auf deiner Buchungsseite steht dein Vermittlungsprofil. Es fasst zusammen, wofür du erreichbar bist: ein kurzes Profil über dich, deine Schwerpunkte, welche Sprachen du sprichst, wie weit dein Einzugsgebiet reicht, ob du eine Video-Beratung anbietest und ob du gerade freie Plätze hast. So sehen Frauen schon vor der Anfrage, ob ihr zueinander passt. Das erspart euch beiden unnötige Absagen.
Genau dieses Profil kannst du auch in die Hebammensuche auf uwupa.de aufnehmen. Schwangere suchen dort ohne Anmeldung nach Ort und Leistung und stellen ihre Anfrage direkt über deine Buchungsseite. Der Eintrag ist freiwillig und standardmäßig aus. Du entscheidest mit einem Häkchen, ob du erscheinen möchtest, und kannst es jederzeit wieder zurücknehmen. Ob du gerade neue Frauen annimmst, ist deine Selbstauskunft und keine feste Zusage, damit niemand mit falschen Erwartungen bei dir anfragt.
Wie uwupa das übernimmt
In uwupa sind Buchungsseite, Vermittlungsprofil und der Eintrag in der Hebammensuche ab dem Tarif Pro dabei. Du pflegst dein Profil nur an einer Stelle. Du gibst gezielt Kurse und Terminfenster frei und teilst deinen Link. Anfragen, Bestätigungen, Nachrichten und Erinnerungen laufen darüber. Die Kontaktdaten der Frauen bleiben dabei verschlüsselt. Wenn du in der Hebammensuche sichtbar bist, greift sie auf genau dieses Profil zurück. So schreibst du dein Vermittlungsprofil nicht zweimal. Du pflegst es einmal, und alles andere wird daraus bedient.
Wie du die gebuchten Kurse anschließend abrechnest, liest du im Beitrag Geburtsvorbereitung und Rückbildung abrechnen.
Häufige Fragen
Müssen Frauen ein Konto anlegen, um einen Termin anzufragen?
Wie komme ich in die Hebammensuche auf uwupa.de?
Ab welchem Tarif sind Buchungsseite und Vermittlungsprofil verfügbar?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Antworten zu deiner Situation geben dir deine Steuerkanzlei, dein Berufsverband oder eine unabhängige Beratung. Wo der Beitrag Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.
Fachliche Grundlage: der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V mit Vergütungsvereinbarung und Anlagen in der jeweils geltenden Fassung sowie die im Beitrag genannten Vorschriften.
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