Ratgeber

schwangere Hebamme Mutterschutz

Schwanger als freiberufliche Hebamme: Eigenschutz und Mutterschutz im Blick

Schwangere Frau sitzt entspannt auf einem Sofa in einem hellen, modernen Wohnraum, eine Hand am Bauch.

Als freiberufliche Hebamme arbeitest du nah an Blut und Sekreten, oft nachts, in Bereitschaft und allein. Bist du selbst schwanger, lohnt ein bewusster Blick auf deinen Eigenschutz. Eines vorweg: Das Mutterschutzgesetz schützt vor allem angestellte Frauen. Als selbstständige Hebamme ohne eigene Anstellung bist du davon rechtlich nicht erfasst. Der Schutz liegt damit in deiner Hand. Dieser Beitrag sammelt die wichtigsten Punkte ruhig zusammen. Er ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Wo die Risiken liegen

  • Infektionen: Manche Erreger sind in der Schwangerschaft für das Kind gefährlich, etwa Zytomegalie (CMV), Röteln, Windpocken und Hepatitis. Kläre deinen Immunstatus früh mit deiner Frauenärztin.
  • Nähe zu Blut und Sekreten bei Geburt und Wochenbett: Schutzausrüstung tragen, auf Nadelstichschutz achten.
  • Nacht- und Bereitschaftsdienste: lange Wachzeiten, wenig Schlaf und Stress belasten zusätzlich.
  • Alleinarbeit bei Hausgeburt und Hausbesuch: Erreichbarkeit und Notfallkette vorher klären.
  • Heben und Tragen: rückenschonend arbeiten, an Tasche, Lagerung und Pausen denken.

Was du tun kannst

  • Immunstatus und mögliche Einschränkungen früh mit deiner Frauenärztin besprechen.
  • Heikle Tätigkeiten anpassen oder zeitweise an eine Kollegin abgeben.
  • Eine Vertretung organisieren, damit du Bereitschaft und Nachtdienste reduzieren kannst.
  • Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zur Beratung nutzen.

Wie uwupa dich unterstützt

uwupa gibt dir keine Rechtsberatung. Aber im Qualitätsmanagement findest du eine Gefährdungsbeurteilung in der Kategorie Arbeitsschutz. Dort kannst du deine Schutzmaßnahmen festhalten und einmal im Jahr prüfen. So hast du deine Überlegungen schriftlich beisammen, auch als Grundlage für das Gespräch mit deiner Frauenärztin oder der BGW.

Häufige Fragen

Gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) für selbstständige Hebammen?
Nein. Das MuSchG schützt abhängig Beschäftigte. Als selbstständige Hebamme ohne eigene Anstellung bist du nicht erfasst. Beschäftigst du selbst Angestellte, gilt es für diese. Für dich selbst zählt der freiwillige Eigenschutz: Immunstatus klären, heikle Tätigkeiten anpassen und ärztlich abklären lassen.
Welche Infektionen sind in der Schwangerschaft für Hebammen besonders heikel?
Vor allem Zytomegalie (CMV), Röteln, Windpocken (Varizellen) und Hepatitis. Manche dieser Erreger können das ungeborene Kind schädigen. Kläre deinen Immunstatus früh mit deiner Frauenärztin und passe deine Tätigkeit an, wenn das nötig ist.
Wer berät mich zum Arbeitsschutz in der Schwangerschaft?
Deine Frauenärztin zur medizinischen Seite und die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zum Arbeitsschutz. Deine Schutzmaßnahmen kannst du in uwupa in der Gefährdungsbeurteilung im Qualitätsmanagement festhalten.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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