Ratgeber

Datenherausgabe Softwarewechsel Muster

Musterschreiben: Datenherausgabe beim Softwarewechsel

Nicht jede Hebammensoftware hat einen Export-Knopf. Manche Anbieter liefern Daten nur auf Anfrage heraus, andere regeln die Herausgabe gar nicht. Für diesen Fall hast du zwei starke Hebel, die in fast jedem Vertragsverhältnis greifen. Wichtig vorweg: Dieses Muster ist eine allgemeine Vorlage und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Deine zwei Hebel

Erstens die Betroffenenrechte: Nach Art. 15 DSGVO bekommst du Auskunft und eine Kopie der über dich gespeicherten Daten, nach Art. 20 DSGVO die Daten, die du selbst bereitgestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Viele Anbieter sagen genau dieses Format in ihrer eigenen Datenschutzerklärung zu. Der Anbieter muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag: Für die Daten deiner Klientinnen bist du die Verantwortliche, der Software-Anbieter ist nur Auftragsverarbeiter. Nach Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO muss er nach Ende der Leistung alle personenbezogenen Daten nach deiner Wahl zurückgeben oder löschen; so steht es üblicherweise auch im Auftragsverarbeitungsvertrag, den du mit ihm geschlossen hast. Das betrifft also nicht nur deine eigenen Konto-Daten, sondern den ganzen Praxisbestand.

Bevor du schreibst

  • Sende das Schreiben unbedingt vor der Kündigung. Manche Anbieter löschen wenige Wochen nach Vertragsende, und dann läuft auch der beste Anspruch ins Leere. Mehr dazu im Beitrag Hebammensoftware wechseln.
  • Nutze zuerst die eingebauten Exporte, falls es welche gibt; das Schreiben deckt den Rest ab.
  • Benenne konkrete Formate wie CSV, JSON oder XML, sonst bekommst du womöglich nur Ausdrucke.
  • Halte Kundennummer und Vertragsdaten bereit, das beschleunigt die Zuordnung.

Das Musterschreiben

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und passe die Liste der gewünschten Daten an dein Paket an.

Betreff: Datenherausgabe zum Vertrag [Kundennummer], Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und Herausgabe nach Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nutze Ihre Software unter der Kundennummer [Kundennummer] und bereite derzeit einen Systemwechsel vor. Ich bitte Sie um Folgendes:

1. Übermitteln Sie mir eine vollständige Kopie der zu meiner Person, meinem Konto und meiner Vertragsbeziehung gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, etwa CSV, JSON oder XML (Art. 15 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 DSGVO).

2. Für die personenbezogenen Daten meiner Klientinnen bin ich Verantwortliche im Sinne der DSGVO, Sie sind Auftragsverarbeiter. Insoweit mache ich meinen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO geltend. Die Herausgabe umfasst insbesondere: Klientinnen-Stammdaten, Betreuungs- und Falldaten, Dokumentationseinträge, Termine, Rechnungen und Leistungsdaten sowie von mir hochgeladene Dateien, ebenfalls in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Von der Wahlmöglichkeit zwischen Rückgabe und Löschung mache ich wie folgt Gebrauch: zunächst vollständige Rückgabe an mich; die Löschung bei Ihnen erfolgt erst nach meiner Eingangsbestätigung und unter Beachtung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

3. Bestätigen Sie mir bitte schriftlich, welche Datenarten Sie nach Vertragsende wie lange aufbewahren und wann die Löschung erfolgt.

Ich bitte um Erledigung unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bitte stellen Sie die Daten auf einem sicheren Weg bereit, etwa als verschlüsselte Datei oder über einen geschützten Abruf, nicht als unverschlüsselte E-Mail-Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Praxisanschrift, Datum]

Was du mit den Daten machst

Klientinnenlisten in CSV-Form liest der Import von uwupa direkt ein, die Hebamio-Datensicherung sogar samt Betreuungen und Besuchs-Doku. Alles, was nur als PDF kommt, legst du je Klientin in der Akte ab; dokumentiert wird ab dem Stichtag frisch in uwupa.

Häufige Fragen

Muss mein Software-Anbieter meine Daten herausgeben?
Für die Daten deiner Klientinnen bist du die Verantwortliche und der Anbieter nur Auftragsverarbeiter: Nach Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO und dem Auftragsverarbeitungsvertrag muss er sie nach Vertragsende nach deiner Wahl zurückgeben oder löschen. Für deine eigenen Daten greifen zusätzlich Auskunft und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 und 20 DSGVO. Das Muster in diesem Beitrag bündelt beide Ansprüche; es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie schnell muss der Anbieter antworten?
Auf Anfragen zu Betroffenenrechten muss der Anbieter unverzüglich reagieren, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Sende das Schreiben trotzdem vor der Kündigung: Manche Anbieter löschen Daten schon wenige Wochen nach Vertragsende.
In welchem Format sollte ich die Daten anfordern?
Benenne konkret CSV, JSON oder XML, also strukturierte, maschinenlesbare Formate, wie sie Art. 20 DSGVO vorsieht. Ohne diese Nennung liefern manche Anbieter nur Ausdrucke oder PDF-Dateien. CSV-Listen liest uwupa direkt ein, PDF-Unterlagen legst du je Klientin in der Akte ab.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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