TI-Anbindung für Hebammen: 2027 ist kein Pflichttermin

Rund um die Telematikinfrastruktur, also das gesicherte Netz im Gesundheitswesen, hält sich unter Hebammen eine Sorge, die viel Unruhe macht: dass der Anschluss zu einem festen Termin Pflicht wird und man ihn verpassen kann. Nach derzeitigem Stand ist das für freiberufliche Hebammen nicht so. Der Anschluss ist freiwillig, einen festen Pflichttermin gibt es für dich nicht. Dieser Beitrag ordnet ein, woher die Termine kommen, die trotzdem immer wieder genannt werden, und was du davon wirklich brauchst.
Woher die Jahreszahl 2027 kommt
In Gesprächen und in Werbetexten kursieren vor allem zwei Daten, der 1. Januar 2026 und der 1. Oktober 2027. Beide gehören zu den Heilmittelerbringern, also etwa zur Physiotherapie, zur Logopädie und zur Ergotherapie. Auch die Verschiebung, über die Ende 2025 berichtet wurde, betraf diese Berufsgruppen. Hebammen sind im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine eigene Berufsgruppe und von diesen Fristen nicht erfasst. Wer dir also sagt, du müsstest bis 2027 angeschlossen sein, verwechselt die Berufsgruppen.
Ein Wort zur Ehrlichkeit: Das ist ein Ausblick ohne Gewähr. Gesetze ändern sich, und maßgeblich ist immer das jeweils geltende Recht. Nach derzeitigem Stand gibt es für freiberufliche Hebammen aber keinen Anschlusstermin, den du einhalten müsstest. Ändert sich das, erfährst du es von deinem Berufsverband, nicht aus einem Verkaufsgespräch.
Wenn dir jemand eine Pflicht verkauft
Diese Fehlinformation ist nicht harmlos. Sie verkauft Karten, Geräte und Verträge, die du heute nicht brauchst. Bitte deshalb bei jeder Pflichtbehauptung um die Fundstelle: Wer eine Frist nennt, kann auch sagen, aus welcher Vorschrift sie stammt und für welche Berufsgruppe sie gilt. Bleibt die Antwort vage, ist die Sache meist geklärt. Kommt keine belastbare Fundstelle, verlass dich nicht auf die Behauptung und entscheide ohne Zeitdruck.
Welche Komponenten zur Anbindung gehören
Wenn du dich freiwillig anschließen möchtest, besteht die Anbindung aus mehreren Bausteinen. Sie spielen zusammen. Eine große eigene Technik brauchst du dafür nicht. Ein paar Karten und Dienste musst du aber besorgen. Vor allem die Ausweise solltest du früh beantragen, denn die Ausgabe dauert eine Weile.
- Einen Konnektor oder ein TI-Gateway. Das ist ein Dienst aus dem Rechenzentrum, du brauchst dafür keine eigene Hardware.
- Ein Kartenterminal zum Lesen der Karten.
- Den Praxisausweis SMC-B und den elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA. Beide beantragst du über das eGBR, die zuständige Stelle. Plane dafür mehrere Wochen Vorlauf ein.
- KIM für sichere Nachrichten. Damit tauschst du im Gesundheitswesen geschützt Nachrichten mit anderen aus.
Was die Anbindung kostet und was sie bringt
Nach derzeitigem Stand tragen die Kostenträger die Kosten für Anschluss und Betrieb über die TI-Pauschale, und zwar auch bei einem freiwilligen Anschluss. Verbindlich sagt dir das die Stelle, über die du den Anschluss beantragst. Im Alltag merkst du vor allem einen Vorteil: Du kannst die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, direkt auslesen. Das geht aber nur mit einem TI-Kartenterminal. Bis dahin liest in uwupa das lokale Foto-OCR die Felder der eGK aus. Das ist eine Texterkennung, die direkt bei dir läuft. Die Daten verlassen deine Praxis dabei nicht. Wie weit der digitale Weg für die Unterschrift der Versicherten ist, liest du im Beitrag zur digitalen Versichertenbestätigung.
Wie uwupa das einordnet
Weil für dich kein Termin drängt, geht uwupa die TI bewusst Schritt für Schritt an, statt überstürzt. Die TI-Technik bauen wir nicht selbst. Wir binden einen geprüften Dienst ein. Ein guter erster Schritt ist KIM über einen Fachdienst für sichere Nachrichten. Die elektronische Patientenakte und der digitale Mutterpass folgen später. Diese Arbeiten sind in Vorbereitung, sie sind noch nicht fertig, und wir nennen bewusst kein Datum. Bis das TI-Kartenlesen verfügbar ist, erfasst du die Versichertendaten weiter über das lokale Foto-OCR. So bleibt dein Arbeitsablauf stabil, ganz gleich, wann du dich für einen Anschluss entscheidest.
Häufige Fragen
Ist die TI-Anbindung für Hebammen Pflicht?
Warum sagt mir ein Anbieter, ich müsste bis 2027 angeschlossen sein?
Was kostet mich die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Welche Komponenten brauche ich für die TI-Anbindung?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Antworten zu deiner Situation geben dir deine Steuerkanzlei, dein Berufsverband oder eine unabhängige Beratung. Wo der Beitrag Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.
Quellen dieses Beitrags:
- § 380 SGB V (Anbindung weiterer Leistungserbringergruppen an die Telematikinfrastruktur, Kostenerstattung)
- gematik, Sektor-Informationen für Hebammen (gematik.de)
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