Digitale Versichertenbestätigung: der Stand der eLB

Für viele Hebammen ist die digitale Versichertenbestätigung das Thema, das den größten Ärger im Alltag lösen könnte. Gemeint ist die Unterschrift auf Papier, die du auf den Formularen 3.1 bis 3.5 brauchst, bei uns F31 bis F35. Diese Unterschrift holst du am Krankenbett ein. Genau dann geht sie leicht verloren oder fehlt, wenn du abrechnen willst. Dieser Beitrag zeigt dir, wie weit die elektronische Leistungsbestätigung, kurz eLB, wirklich ist. Und er sagt dir, worauf du dich heute schon verlassen kannst.
Warum die Touch-Unterschrift nicht genügt
Am einfachsten wäre es, die Versicherte direkt auf dem Tablet unterschreiben zu lassen. Genau das reicht aber leider nicht. Eine Unterschrift, die du selbst auf dem Bildschirm aufnimmst, also eine Touch- oder Canvas-Unterschrift, ist kein gültiger Nachweis nach dem Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V. Sie sieht zwar aus wie eine echte Unterschrift. Die Versichertenbestätigung, also der Nachweis für die Kasse, erfüllt sie formal aber nicht. Für die Abrechnung mit dem Kostenträger ist sie damit wertlos.
Was die eLB ist
Der vorgesehene digitale Weg heißt elektronische Leistungsbestätigung, kurz eLB. Früher hieß sie auch elektronische Versichertenbestätigung, kurz eVB. Das ist ein offener Standard der gesetzlichen Krankenversicherung. Getragen wird er von der ITSG. Die Daten nimmt der Dienstleister IQVIA an, früher DAVASO. Drei Punkte helfen dir, das einzuordnen:
- Die FHIR-Profile und die Technischen Anlagen, also die technischen Vorgaben dahinter, sind öffentlich einsehbar. Das Verfahren ist also kein geschlossenes System.
- Die Signatur, also den gültigen digitalen Stempel, erzeugt die Kasse, nicht die Hebammensoftware. Du stößt den Vorgang an, und die Bestätigung kommt vom Kostenträger zurück.
- Wenn die Kasse mitmacht, brauchst du keine Unterschrift auf Papier mehr. Der Nachweis bleibt trotzdem formal gültig.
So funktioniert das technisch. Für deinen Alltag zählt aber vor allem, welche Kassen heute wirklich über diesen Weg erreichbar sind.
Der ehrliche Stand 2026
Über den offenen Standardkanal sind inzwischen mehrere Kassen erreichbar, darunter die Techniker Krankenkasse, die AOK Niedersachsen, die IKK classic und die HEK. Weitere kommen schrittweise dazu. Einige Wege laufen noch bilateral, also direkt zwischen zwei Stellen und außerhalb des einheitlichen Verfahrens. Bei allen Kassen, die noch nicht mitmachen, bleibt die Bestätigung auf Papier. Für die Praxis heißt das: Der Weg bleibt auf absehbare Zeit zweigleisig. Du nutzt die digitale Bestätigung dort, wo es sie schon gibt. Für den Rest bleibst du bei der bewährten Unterschrift auf Papier. Wenn du das von Anfang an einplanst, ersparst du dir die Enttäuschung, dass ein angekündigter Standard eben doch nicht überall greift.
Wie uwupa das einordnet
In uwupa bleibt der Papierweg der verlässliche Standard. Die Formulare F31 bis F35 erfasst du wie gewohnt. Die Versichertenbestätigung gehört eng zur Leistung dazu und ist sauber damit verbunden. Die Anbindung an die eLB ist vorbereitet und in Arbeit. Wir zeigen sie bewusst noch nicht als fertig an. So baust du heute auf einem Weg auf, der trägt. Und du kannst die digitale Bestätigung ergänzen, sobald sie für die jeweilige Kasse stabil da ist. Maßgeblich bleibt dabei immer der gerade geltende Vertragsstand der Vergütungsvereinbarung, also der aktuelle Vertrag, der regelt, was du wie abrechnest.
Häufige Fragen
Reicht eine Unterschrift auf dem Tablet als Versichertenbestätigung?
Welche Kassen unterstützen die digitale Versichertenbestätigung schon?
Kann uwupa schon digitale Versichertenbestätigungen verschicken?
Das nimmt dir uwupa ab
Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.
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