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digitale Versichertenbestätigung Hebamme

Digitale Versichertenbestätigung: der Stand der eLB

Ein Smartphone neben einer schlichten Karte auf einem hellen Holztisch am Fenster.

Für viele Hebammen ist die digitale Versichertenbestätigung das Thema, das den größten Ärger im Alltag beseitigen könnte. Gemeint ist die Unterschrift auf Papier, die du auf den Formularen 3.1 bis 3.5 brauchst, bei uns F31 bis F35. Diese Unterschrift holst du am Krankenbett ein. Genau dann geht sie leicht verloren oder fehlt, wenn du abrechnen willst. Dieser Beitrag zeigt dir, wie weit die elektronische Leistungsbestätigung, kurz eLB, wirklich ist. Und er sagt dir, worauf du dich heute schon verlassen kannst.

Warum die Touch-Unterschrift nicht genügt

Am einfachsten wäre es, die Versicherte am Ende des Hausbesuchs direkt auf deinem Tablet unterschreiben zu lassen. Genau das reicht aber leider nicht. Eine Unterschrift, die du selbst auf deinem Bildschirm aufnimmst, also eine Touch- oder Canvas-Unterschrift, ist kein gültiger Nachweis nach dem Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V. Sie sieht zwar aus wie eine echte Unterschrift. Die Anforderungen an die Versichertenbestätigung, also den Nachweis für die Kasse, erfüllt sie formal aber nicht. Für die Abrechnung mit dem Kostenträger ist sie damit wertlos. Was auf dem gültigen Beleg stehen muss und wann du ihn brauchst, liest du im Beitrag über die Versichertenbestätigung als Urbeleg.

Der dritte Weg: die signierte PDF bei Videobetreuung

Papier und die digitale Bestätigung über den GKV-Standard sind nicht die einzigen gültigen Formen. Der Vertrag kennt einen dritten Weg, und der wird häufig übersehen. Bei Videobetreuungen darf die Versicherte ihre eigenhändige Unterschrift als einfache elektronische Signatur auf der Versichertenbestätigung im PDF-Format leisten. Das steht in Anlage 1.1 § 12 Abs. 3 Nr. 2, und der Ablauf ist dort gleich mitgeregelt: Du übermittelst ihr die vollständig ausgefüllte Versichertenbestätigung als PDF unverzüglich nach der Videobetreuung, sie sendet sie binnen zwei Wochen signiert zurück. Aus diesem Ablauf folgt: Die Bestätigung entsteht auf der Seite der Frau und nicht auf deinem Gerät. Genau darin liegt der Unterschied zur Touch-Unterschrift oben.

Wichtig ist die Grenze dieses Weges: Er gilt für die Videobetreuung, nicht für die Betreuung vor Ort. Beim Hausbesuch und in der Praxis bleibt es bei der Unterschrift unverzüglich nach der Leistungserbringung, und nachträglich eingeholte Unterschriften sind ausdrücklich unzulässig. Für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse genügt nach derselben Vertragsstelle eine einmalige Signatur nach Abschluss der letzten Kurseinheit. Dieser Satz steht im Absatz zur Videobetreuung, und die gemeinsamen Fragen und Antworten der Vertragspartner, also die Auslegungshilfe zum Vertrag und nicht der Vertragstext selbst, nennen dazu ausdrücklich Kurse, die ausschließlich über Video laufen. Der Vertrag erlaubt daneben den Wechsel zwischen analogen und digitalen Kurseinheiten und das Zuschalten einzelner Teilnehmerinnen zu einem analogen Kurs, im Vertrag Hybridkurs genannt. Bei einem so gemischten Kurs trägt die eine Signatur am Ende also nicht, dort holst du die Bestätigung wie gewohnt ein.

Was die eLB ist

Der vorgesehene digitale Weg heißt elektronische Leistungsbestätigung, kurz eLB. Früher hieß sie auch elektronische Versichertenbestätigung, kurz eVB. Das ist ein offener Standard der gesetzlichen Krankenversicherung. Getragen wird er von der ITSG. Die Daten nimmt der Dienstleister IQVIA an, früher DAVASO. Drei Punkte helfen dir, das einzuordnen:

  • Die FHIR-Profile und die Technischen Anlagen, also die technischen Vorgaben dahinter, sind öffentlich einsehbar. Das Verfahren ist also kein geschlossenes System.
  • Die Signatur, also den gültigen digitalen Stempel, erzeugt die Kasse, nicht die Hebammensoftware. Du stößt den Vorgang an, und die Bestätigung kommt vom Kostenträger zurück.
  • Wenn die Kasse mitmacht, brauchst du keine Unterschrift auf Papier mehr. Der Nachweis bleibt trotzdem formal gültig.

So funktioniert das technisch. Für deinen Alltag zählt aber vor allem, welche Kassen heute wirklich über diesen Weg erreichbar sind.

Der ehrliche Stand 2026

Über den offenen Standardkanal sind inzwischen mehrere gesetzliche Krankenkassen erreichbar, und es kommen schrittweise weitere dazu. Welche das genau sind, ändert sich laufend. Verlass dich deshalb nicht auf eine Liste aus zweiter Hand: Maßgeblich ist das Kostenträgerverzeichnis des Verfahrens, in dem für jede Kasse steht, ob sie für die Hebammenhilfe erreichbar ist. Einige Kassen gehen außerdem einen bilateralen Weg, also direkt zwischen zwei Stellen und außerhalb des einheitlichen Verfahrens. Bei allen Kassen, die noch nicht mitmachen, bleibt die Bestätigung auf Papier.

Dazu kommt eine zweite Voraussetzung, die im Alltag leicht untergeht: Die Versicherte bestätigt in der App ihrer Krankenkasse, und dafür muss sie sich einmalig für das Verfahren anmelden. Ohne diese Anmeldung läuft deine Anfrage ins Leere, auch wenn ihre Kasse längst teilnimmt. Sprich das also früh in der Betreuung an, nicht erst, wenn du abrechnen willst.

Für die Praxis heißt das: Bei der digitalen Bestätigung über den GKV-Standard bleibt es auf absehbare Zeit zweigleisig. Du nutzt sie dort, wo es sie schon gibt. Für den Rest bleibst du bei der bewährten Unterschrift auf Papier, in der Videobetreuung wahlweise bei der signierten PDF. Wenn du das von Anfang an einplanst, ersparst du dir die Enttäuschung, dass ein angekündigter Standard eben doch nicht überall greift.

Wie uwupa das einordnet

In uwupa bleibt der Papierweg der verlässliche Standard. Die Formulare F31 bis F35 erfasst du wie gewohnt. Die Versichertenbestätigung gehört eng zur Leistung dazu und ist sauber damit verbunden. Die Anbindung an die eLB ist vorbereitet und in Arbeit. Wir zeigen sie bewusst noch nicht als fertig an. So baust du heute auf einem Weg auf, der trägt. Und du kannst die digitale Bestätigung ergänzen, sobald sie für die jeweilige Kasse stabil da ist. Maßgeblich bleibt dabei immer der gerade geltende Vertragsstand der Vergütungsvereinbarung, also der aktuelle Vertrag, der regelt, was du wie abrechnest. Die eLB läuft dabei über die Datenannahme des Verfahrens, nicht über die Telematikinfrastruktur. Ob und wann dich der Anschluss dorthin betrifft, ordnet der Beitrag über die TI-Anbindung für Hebammen ein.

Häufige Fragen

Reicht eine Unterschrift auf dem Tablet als Versichertenbestätigung?
Eine Unterschrift, die du selbst auf deinem Bildschirm aufnimmst, also eine Touch- oder Canvas-Unterschrift, ist kein gültiger Nachweis nach dem Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V. Gültig sind drei Wege. Erstens die Unterschrift auf Papier. Zweitens die digitale Bestätigung über den GKV-Standard, bei der die Kasse die Signatur erzeugt, also den gültigen digitalen Stempel. Drittens, und nur bei Videobetreuungen, die eigenhändige Unterschrift der Versicherten als einfache elektronische Signatur auf der Versichertenbestätigung im PDF-Format nach Anlage 1.1 § 12 Abs. 3 Nr. 2: Du schickst ihr die ausgefüllte Bestätigung als PDF, sie signiert selbst und sendet sie binnen zwei Wochen zurück. Für die Betreuung vor Ort gilt dieser dritte Weg nicht. Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen genügt eine einmalige Signatur nach der letzten Kurseinheit; die Auslegungshilfe der Vertragspartner bezieht das auf Kurse, die ausschließlich über Video laufen, nicht auf gemischte Kurse.
Welche Kassen unterstützen die digitale Versichertenbestätigung schon?
Über den offenen Standardkanal sind 2026 mehrere gesetzliche Krankenkassen erreichbar, weitere kommen schrittweise dazu. Welche das genau sind, ändert sich laufend; maßgeblich ist das Kostenträgerverzeichnis des Verfahrens und nicht eine Liste aus zweiter Hand. Einige Kassen gehen einen bilateralen Weg, also direkt zwischen zwei Stellen. Bei Kassen, die noch nicht mitmachen, bleibt die Bestätigung auf Papier, in der Videobetreuung wahlweise als signierte PDF. Beim GKV-Standard ist es also vorerst zweigleisig.
Kann uwupa schon digitale Versichertenbestätigungen verschicken?
Der Papierweg ist in uwupa der verlässliche Standard. Die Formulare F31 bis F35 erfasst du wie gewohnt. Die Anbindung an die eLB ist vorbereitet und in Arbeit. Als fertiges Verfahren ist sie noch nicht ausgeliefert.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, bei monatlicher Zahlweise jeden Monat kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Antworten zu deiner Situation geben dir deine Steuerkanzlei, dein Berufsverband oder eine unabhängige Beratung. Wo der Beitrag Regeln des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V wiedergibt, ist der jeweils geltende Vertragsstand maßgeblich.

Quellen dieses Beitrags:

  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 12 Abs. 1 (Versichertenbestätigung, Formulare 3.1 bis 3.5 der Anlage 6, Unterschrift unverzüglich nach der Leistungserbringung, nachträglich eingeholte Unterschriften unzulässig), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.1 § 12 Abs. 3 Nr. 2 (Nachweis bei Videobetreuungen: eigenhändige Unterschrift der Versicherten als einfache elektronische Signatur auf der Versichertenbestätigung im PDF-Format, Übermittlung durch die Hebamme unverzüglich nach der Videobetreuung, Rücksendung binnen zwei Wochen, einmalige Signatur nach Abschluss der letzten Kurseinheit bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen), Stand 01.04.2026
  • Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, Anlage 1.2 § 9 Abs. 5 (Wechsel zwischen analogen und digitalen Kurseinheiten sowie Hybridkurs sind zulässig), Stand 01.04.2026
  • Gemeinsame Fragen und Antworten der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Punkt 17 (Auslegungshilfe der Vertragspartner, kein Vertragstext): die einmalige Signatur nach der letzten Kurseinheit gilt bei ausschließlich über Video geführten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
  • Technische Anlage eLB (TA eLB) v02.01 und Technische Anlage Abrechnung eLB v2.01 der ITSG, Stand 08.10.2025 (Bestätigungsverfahren, Signatur durch das Bestätigungssystem der Krankenkasse)
  • Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren der ITSG, Stand 27.11.2023 (einmalige Anmeldung der Versicherten am Verfahren)
  • FHIR-Profilpaket de.e-lb.r4 der ITSG (öffentlich einsehbar) und eLB-Kostenträgerverzeichnis, Leistungsart F für Hebammenhilfe

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