Ratgeber

miya Daten exportieren

miya-Daten exportieren: Erst sichern, dann kündigen

miya ist eine webbasierte Komplettsoftware, deine Daten liegen also auf den Servern des Anbieters. Für den Wechsel heißt das: Die Reihenfolge zählt. Nach den Nutzungsbedingungen des Anbieters endet die Speicherpflicht mit dem Vertragsende; du bist selbst dafür verantwortlich, deine Daten vorher zu sichern. Danach werden Daten nur noch begrenzte Zeit vorgehalten, und eine nachträgliche Bereitstellung kann etwas kosten. Alle Angaben in diesem Beitrag stammen aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen des Anbieters, Stand Juli 2026; bitte prüfe im Zweifel die aktuelle Fassung.

Schritt 1: Den Datenbank-Export ziehen

Im Abrechnungsmodul von miya gibt es in der Administration die Funktion Export Datenbank. Sie erstellt eine Sicherung deiner Serverdaten und liefert das Ergebnis als ZIP-Datei; laut Leistungsbeschreibung ist ein Export der eigenen Daten im CSV-Format jederzeit möglich, Dokumente und Mail-Anhänge werden als Dateien mit exportiert. Du brauchst dafür Administrationsrechte in deinem Konto. Diese ZIP-Datei ist deine Basis für den Umzug und zugleich dein Archiv der Abrechnungsjahre.

Aus den CSV-Dateien dieses Exports übernimmst du deine Klientinnenliste über den CSV-Import von uwupa, enthalten ab Tarif Pro: Spalten zuordnen, Vorschau prüfen, übernehmen. Zusätzlich kannst du in miya die Teilnehmerinnen jedes Kurses als eigene CSV-Datei exportieren und die Buchhaltung über die DATEV-Schnittstelle an deine Steuerkanzlei übergeben.

Schritt 2: Die klinische Doku als PDF sichern

Das Dokumentationsmodul von miya verschlüsselt die Akten nach Anbieterangaben direkt auf deinem Gerät. Das ist gut für den Datenschutz, bedeutet beim Wechsel aber: Einen maschinenlesbaren Export der klinischen Doku gibt es nicht. Laut den Fragen und Antworten des Anbieters kannst du jede Akte jederzeit vollständig ausdrucken, einschließlich der Änderungshistorie. Über den Druckdialog deines Browsers speicherst du sie als PDF. Nimm dir dafür Zeit, bevor du kündigst, und lege je Klientin eine PDF-Datei ab.

In uwupa hängst du diese PDF-Dateien einfach an die jeweilige Akte an. Dein Altbestand bleibt so beweissicher bei der Klientin auffindbar, und die laufende Betreuung dokumentierst du ab dem Stichtag direkt strukturiert weiter, vom Wochenbett-Befund bis zur Gewichtskurve.

Schritt 3: Fristen kennen, dann kündigen

Erst wenn der Datenbank-Export gezogen ist, die Akten als PDF vorliegen und die Kanzlei ihren DATEV-Stand hat, kündigst du. Nach den Nutzungsbedingungen des Anbieters musst du deine Daten vor dem Vertragsende selbst gesichert haben; für eine begrenzte Zeit danach werden sie noch vorgehalten, eine nachträgliche Bereitstellung kann kostenpflichtig sein. Wer die Reihenfolge einhält, braucht davon nichts.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich meine Daten aus miya heraus?
Über die Funktion Export Datenbank in der Administration des Abrechnungsmoduls. Sie liefert eine ZIP-Datei mit deinen Serverdaten, laut Leistungsbeschreibung im CSV-Format, plus Dokumente und Mail-Anhänge. Die klinische Doku aus dem Dokumentationsmodul kommt separat als Ausdruck je Akte heraus, den du als PDF speicherst. Stand der Anbieter-Angaben: Juli 2026.
Kann ich die miya-Doku maschinenlesbar mitnehmen?
Nach den öffentlich einsehbaren Unterlagen nicht: Das Dokumentationsmodul verschlüsselt die Akten auf deinem Gerät, exportierbar ist der vollständige Ausdruck je Akte einschließlich Änderungshistorie. Sichere diese Ausdrucke als PDF vor der Kündigung und lege sie in uwupa in der jeweiligen Akte ab.
Was passiert mit meinen miya-Daten nach der Kündigung?
Nach den Nutzungsbedingungen des Anbieters endet die Speicherpflicht mit dem Vertragsende; du sicherst deine Daten vorher selbst. Danach werden sie nur noch begrenzte Zeit vorgehalten, eine spätere Bereitstellung kann etwas kosten. Deshalb gilt: erst der komplette Export, dann die Kündigung.

Das nimmt dir uwupa ab

Den Papierkram dahinter übernimmt uwupa: Du hältst deine Besuche fest, die fertige Rechnung für die Kasse entsteht daraus. Abbuchung erst nach dem Test, monatlich kündbar.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertragsstand des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V.

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