Hebammenleistungen: Was die Krankenkasse bezahlt

Hebammenhilfe ist eine eigene Leistung deiner gesetzlichen Krankenkasse, von der ersten Beratung in der Schwangerschaft bis in die Stillzeit. Du brauchst dafür kein Rezept und keine Überweisung, und du zahlst nichts dazu. Trotzdem wissen viele Schwangere gar nicht, wie viel ihnen zusteht. Hier bekommst du den Überblick: was die Kasse in der Schwangerschaft übernimmt, welche Kurse bezahlt werden, wie es rund um die Geburt und im Wochenbett aussieht und wo die Kassenleistung endet.
Hebammenhilfe ist deine eigene Kassenleistung
Du wendest dich direkt an eine Hebamme, sobald du schwanger bist. Eine ärztliche Überweisung ist nicht nötig, denn Hebammenhilfe steht dir aus eigenem Recht zu. Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit deiner Krankenkasse ab, du bekommst dafür keine Rechnung und musst nichts vorstrecken. Welche Leistungen das im Einzelnen sind, regelt der Hebammenhilfevertrag zwischen Hebammen und Krankenkassen, der seit April 2026 gilt. Er umfasst die Betreuung in der Schwangerschaft, die Geburtshilfe, das Wochenbett, die Hilfe bei Still- oder Ernährungsproblemen deines Kindes sowie Kurse zu Geburtsvorbereitung und Rückbildung, vieles davon auch per Video.
In der Schwangerschaft: Beratung, Hilfe bei Beschwerden und Vorsorge
Schon ab Beginn der Schwangerschaft kannst du dich von deiner Hebamme beraten lassen: bei Übelkeit, Rückenschmerzen oder Sodbrennen genauso wie bei Unsicherheiten und Ängsten. Die Hebamme kommt dafür zu dir nach Hause, empfängt dich in ihren Räumen oder berät dich per Video. Für diese Hilfe in der Schwangerschaft sieht der Vertrag keine feste Obergrenze an Terminen vor, gedeckelt ist nur die Zeit, in der Regel bis zu 90 Minuten am Tag. Dazu kommen bis zu zwölf kurze telefonische Beratungen, wenn zwischendurch eine Frage auftaucht.
Auch die Vorsorgeuntersuchungen kann die Hebamme übernehmen, solange deine Schwangerschaft normal verläuft. Sie trägt die Ergebnisse in deinen Mutterpass ein, genau wie die Frauenarztpraxis. Viele Frauen wechseln sich ab: mal Praxis, mal Hebamme. Wie viele Untersuchungen vorgesehen sind, richtet sich nach denselben Regeln wie beim ärztlichen Teil der Vorsorge.
Zwei besondere Gespräche gehören ebenfalls zum Katalog. Bei individuellen Fragen zum Stillen, etwa nach belastenden Stillerfahrungen oder einer Brustoperation, übernimmt die Kasse eine persönliche Stillvorbereitung von bis zu 45 Minuten. Und wenn du planst, zu Hause, im Geburtshaus oder mit einer Beleghebamme im Krankenhaus zu gebären, zahlt die Kasse ein Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort, bis zu zwei Termine mit zusammen 90 Minuten, die vor der 38. Schwangerschaftswoche stattfinden müssen.
Kurse: Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Für die Geburtsvorbereitung in der Gruppe übernimmt die Kasse bis zu 14 Stunden je Schwangerschaft. Die Gruppen sind auf zehn Teilnehmerinnen begrenzt, der Kurs kann vor Ort oder per Video stattfinden, ein Teil auch als Lernvideos zum Anschauen in deinem Tempo. Ob deine Begleitperson mitmachen kann und wer das bezahlt, handhaben die Kassen unterschiedlich, frag dort am besten kurz nach.
Nach der Geburt zahlt die Kasse bis zu zehn Stunden Rückbildung in der Gruppe. Wichtig für deine Planung: Die Kursstunden müssen bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattgefunden haben. Melde dich also nicht zu spät an, beliebte Kurse sind schnell voll.
Rund um die Geburt
Die Geburtshilfe selbst gehört ebenfalls zur Hebammenhilfe. Das gilt für die Hausgeburt, die Geburt im Geburtshaus und die Begleitung durch eine Beleghebamme, die mit dir ins Krankenhaus geht. Entbindest du ganz normal in einer Klinik, betreuen dich die dortigen Hebammen, und die Klinik rechnet das über den Krankenhausaufenthalt ab. Auch wenn eine Schwangerschaft nicht gut ausgeht, lässt dich die Hebammenhilfe nicht allein: Nach einer Fehlgeburt hast du ebenfalls Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme.
Wochenbett und Stillzeit
Nach der Geburt kommt die Hebamme zu dir nach Hause und begleitet dich und dein Kind bis zwölf Wochen, bei Still- oder Ernährungsfragen auch darüber hinaus. Sie schaut nach deiner Erholung und der Rückbildung, hilft beim Stillen und behält das Gewicht deines Kindes im Blick. Wie oft sie kommt, was sie im Einzelnen tut und wie du die Besuche gut nutzt, liest du ausführlich im Beitrag zur Wochenbettbetreuung zu Hause.
Was du selbst zahlst und wie du deine Hebamme findest
Für alle Leistungen aus dem Hebammenhilfevertrag gilt: Du zahlst nichts dazu. Die Hebamme darf dafür weder eine Zuzahlung noch eine Vorkasse verlangen, das ist ihr vertraglich untersagt. Nur Wünsche, die über diesen Rahmen hinausgehen, vereinbart ihr vorher ausdrücklich als Privatleistung, zum Beispiel zusätzliche Angebote, die keine Kassenleistung sind. Bist du privat versichert, stellt dir die Hebamme eine Rechnung, die du bei deiner Versicherung einreichst. Was dein Tarif übernimmt, klärst du am besten früh in der Schwangerschaft.
Damit du all diese Leistungen nutzen kannst, brauchst du vor allem eines: rechtzeitig eine Hebamme. Such am besten schon in den ersten Schwangerschaftswochen und frag mehrere Hebammen gleichzeitig an. Ein Startpunkt ist die Hebammensuche: kostenlos, ohne Anmeldung und mit Filter nach Ort und Leistung. Das Verzeichnis ist allerdings noch jung und nicht in jeder Region gut gefüllt. Ergänzend helfen die Suche deines Hebammenverbands und die Vermittlung deiner Krankenkasse.
Häufige Fragen
Welche Hebammenleistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Wie viele Stunden Geburtsvorbereitungskurs zahlt die Krankenkasse?
Zahlt die Krankenkasse auch den Rückbildungskurs?
Muss ich bei der Hebamme etwas zuzahlen?
Gilt das auch für privat Versicherte?
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche oder hebammenkundliche Beratung. Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich an deine Ärztin, deinen Arzt oder deine Hebamme.
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