Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Archivfassung)
Dies ist die archivierte Fassung vom 21. August 2026. Für Verträge, die vor der Veröffentlichung der Fassung vom 30. August 2026 geschlossen wurden, gilt sie fort, bis die neue Fassung für den jeweiligen Vertrag wirksam wird. Wer eine noch ältere Fassung akzeptiert hat, erhält diese auf Anfrage in Textform. Die aktuelle Fassung steht unter uwupa.de/avv.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) konkretisiert die Pflichten der Parteien zum Datenschutz, die sich aus der Nutzung des Dienstes Uwupa ergeben. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hat in Datenschutzfragen Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen der AGB.
Parteien
Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Kundin, die den Dienst nutzt, in der Regel die freiberuflich tätige Hebamme (nachfolgend „Verantwortliche“).
Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist:
Uwupa, Inhaber Justus Kosfeld
Mataréstraße 7
52078 Aachen
Deutschland
E-Mail: uwupasocial@gmail.com
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter“)
Zustandekommen und Form
Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien elektronisch geschlossen, indem die Verantwortliche ihn bei der Registrierung in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung annimmt. Die elektronische Form genügt nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO. Auf Wunsch der Verantwortlichen wird der Vertrag zusätzlich in Textform zur Verfügung gestellt und kann gegengezeichnet werden.
1. Gegenstand und Dauer
1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag der Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes Uwupa, einer webbasierten Software zur Dokumentation und Abrechnung der Hebammentätigkeit.
1.2 Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Nutzungsvertrags. Endet der Nutzungsvertrag, endet auch dieser Vertrag; die Regelungen zur Rückgabe und Löschung der Daten gelten fort, bis sie vollständig erfüllt sind.
2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zu dem Zweck, der Verantwortlichen die vertraglich vereinbarten Leistungen des Dienstes bereitzustellen, insbesondere die Erfassung von Leistungen, die Verwaltung von Patientinnen, Terminen, Belegen und Rechnungen sowie die Aufbereitung und, soweit gebucht, die elektronische Einreichung der Abrechnung.
2.2 Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Erfassen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln im Rahmen der gebuchten Funktionen sowie das Löschen der Daten.
2.3 Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung sind insbesondere folgende Datenarten:
- Stammdaten der Patientinnen (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertendaten, Krankenkasse).
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
- Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (insbesondere Daten zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Befunden und Behandlungsverläufen).
- Abrechnungs- und Leistungsdaten.
- Im Portal von der Patientin selbst übermittelte Daten und Dokumente.
2.4 Kategorien betroffener Personen
- Patientinnen der Verantwortlichen.
- Neugeborene, soweit deren Daten im Rahmen der Betreuung erfasst werden.
- Weitere Personen, deren Daten die Verantwortliche im Rahmen ihrer Tätigkeit erfasst, etwa Angehörige oder mitbehandelnde Personen.
3. Weisungsbindung
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen, soweit er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt er der Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.2 Die Nutzung des Dienstes im Rahmen seiner Funktionen gilt als die maßgebliche Weisung. Einzelweisungen erteilt die Verantwortliche in Textform an die oben genannte Kontaktadresse.
3.3 Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er die Verantwortliche darauf hin und kann die Ausführung bis zu einer Bestätigung aussetzen.
3.4 Schließt sich die Verantwortliche einem Praxisverbund an, so umfasst die Weisung nach Ziffer 3.2 auch, einzelne von ihr ausdrücklich ausgewählte betriebliche Angaben für die übrigen Mitglieder dieses Verbunds lesbar zu machen. Das betrifft ausschließlich Räume, Geräteverzeichnisse, Dokumente des Qualitätsmanagements, Vorlagen sowie eigene Dienst- und Abwesenheitszeiten. Personenbezogene Daten von Patientinnen werden hiervon nicht erfasst und über einen Verbund weder lesbar gemacht noch übermittelt.
3.5 Die Sichtbarmachung nach Ziffer 3.4 begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO. Die Daten bleiben dem Konto der Verantwortlichen zugeordnet; die übrigen Mitglieder erhalten ein reines Leserecht und keine Befugnis zur Änderung. Die Weisung ist jederzeit widerruflich, einzeln je Angabe und insgesamt durch Austritt aus dem Verbund. Der Widerruf wirkt sofort und ist ohne Rücksicht auf den gebuchten Tarif möglich.
4. Vertraulichkeit und Schweigepflicht (§ 203 StGB)
4.1 Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Diese Personen sind über die Vorgaben dieses Vertrags und die besondere Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten unterrichtet.
4.2 Die Verantwortliche unterliegt als Angehörige eines Heilberufs der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Der Auftragsverarbeiter und die von ihm eingesetzten Personen wirken an ihrer beruflichen Tätigkeit als sonstige mitwirkende Personen im Sinne von § 203 Abs. 3 und 4 StGB mit. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich hiermit gegenüber der Verantwortlichen zur Geheimhaltung aller geschützten Geheimnisse, von denen er bei der Ausführung des Auftrags Kenntnis erlangt. Ihm ist bekannt, dass eine unbefugte Offenbarung nach § 203 Abs. 4 StGB strafbewehrt ist und die Geheimhaltungspflicht nach dem Ende des Vertrags fortbesteht. Er offenbart Geheimnisse nur, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
4.3 Zieht der Auftragsverarbeiter zur Ausführung des Auftrags weitere Personen oder Unterauftragsverarbeiter hinzu, die von geschützten Geheimnissen Kenntnis erlangen können, wählt er sie sorgfältig aus und verpflichtet sie ihrerseits zur Geheimhaltung entsprechend § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB (siehe Ziffer 6.2).
5. Technisch-organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Diese sind in Anlage 1 beschrieben. Er ist berechtigt, die Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
6. Unterauftragsverarbeiter
6.1 Die Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
6.2 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein Datenschutzniveau, das den Pflichten dieses Vertrags entspricht, insbesondere durch einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Soweit ein Unterauftragsverarbeiter von Geheimnissen im Sinne von § 203 StGB Kenntnis erlangen kann, verpflichtet ihn der Auftragsverarbeiter zusätzlich zur Geheimhaltung nach Ziffer 4.3.
6.3 Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder zu wechseln, informiert er die Verantwortliche vorab aktiv in Textform, etwa per E-Mail oder durch eine Mitteilung in der Anwendung; zusätzlich hält er die Liste in Anlage 2 aktuell. Die Verantwortliche kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen; vor Ablauf dieser Frist wird die Änderung nicht vollzogen. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein sofortiger Wechsel zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Daten erforderlich ist; dann erfolgt die Mitteilung unverzüglich nachträglich und die Widerspruchsfrist läuft ab Zugang. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, steht der Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht zu.
7. Unterstützung der Verantwortlichen
7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Verantwortliche im Rahmen seiner Möglichkeiten dabei, Anträge betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer Rechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO zu beantworten. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an die Verantwortliche weiter.
7.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Verantwortliche bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und einer etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzung.
8. Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet der Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die verarbeiteten Daten betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, damit die Verantwortliche ihre Frist aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO wahren kann. Die Meldung enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit sie verfügbar sind, und benennt getroffene oder vorgeschlagene Maßnahmen; noch fehlende Angaben werden unverzüglich nachgereicht.
9. Rückgabe und Löschung
9.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl der Verantwortlichen alle Daten oder gibt sie zurück, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Speicherung besteht.
9.2 Hierzu stellt der Auftragsverarbeiter der Verantwortlichen nach dem Ende des Abonnements für mindestens 90 Tage eine Möglichkeit zum Export ihrer Daten bereit; der Export steht darüber hinaus jederzeit im Konto zur Verfügung. Solange die Verantwortliche weder die Löschung in Textform verlangt noch ihr Konto über die dafür vorgesehene Funktion selbst endgültig löscht, bleiben das Konto und die gespeicherten Daten für eine spätere Fortsetzung der Nutzung erhalten; die Speicherung erfolgt in diesem Fall weiterhin im Auftrag der Verantwortlichen nach diesem Vertrag. Ausgenommen sind Konten, die über die Registrierung hinaus nie genutzt wurden, kein Abonnement hatten und keine gespeicherten Inhaltsdaten tragen; solche leeren Konten kann der Auftragsverarbeiter nach vorheriger, mindestens zweifacher Ankündigung per E-Mail löschen. Verlangt die Verantwortliche die Löschung oder löscht sie ihr Konto, werden die Daten unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10. Nachweise und Kontrollen
10.1 Der Auftragsverarbeiter stellt der Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, oder trägt zu solchen bei.
10.2 Überprüfungen erfolgen mit angemessener Vorankündigung, zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs. Der Nachweis kann auch durch geeignete Berichte, Zertifizierungen oder Testate erbracht werden; solche Nachweise gehen einer Inspektion vor Ort vor, soweit sie zur Kontrolle ausreichen. Für eine Inspektion ohne konkreten Anlass kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Erstattung des entstehenden Aufwands verlangen.
11. Haftung
Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO sowie die Haftungsregelungen der AGB. Im Verhältnis zur betroffenen Person bleibt die Verantwortlichkeit nach der DSGVO unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 In Datenschutzfragen geht dieser Vertrag entgegenstehenden Regelungen der AGB vor.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 1: Technisch-organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO:
Vertraulichkeit
- Verschlüsselung: Besonders schutzbedürftige Inhalte, insbesondere Namens- und Gesundheitsdaten, werden nach dem Stand der Technik auf Feldebene verschlüsselt gespeichert, derzeit mit AES-256-GCM. Die Übertragung erfolgt durchgängig transportverschlüsselt (TLS).
- Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf Daten ist an ein Konto mit individueller Anmeldung gebunden. Passwörter werden nicht im Klartext, sondern nur als Hashwert gespeichert. Eine optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung steht bereit. Eine Anmeldung endet nach einer festen Frist von selbst; wählt die Verantwortliche bei der Anmeldung ausdrücklich, angemeldet zu bleiben, besteht die Sitzung fort, bis sie beendet wird, endet ohne Nutzung des betreffenden Geräts jedoch nach 30 Tagen selbsttätig und in jedem Fall spätestens 400 Tage nach der Anmeldung. Der Verantwortlichen wird dafür eine Übersicht ihrer angemeldeten Geräte bereitgestellt, in der sie jedes andere Gerät einzeln abmelden kann. Ein Passwortwechsel im Konto beendet alle Sitzungen mit Ausnahme des Geräts, an dem er vorgenommen wird; das Abmelden und das Zurücksetzen des Passworts über den zugesandten Link beenden sie ausnahmslos alle.
- Belege und hochgeladene Dateien liegen in einem nicht öffentlich zugänglichen Speicher.
- Missbrauchsabwehr: Anmeldeversuche und Schnittstellenzugriffe werden zur Abwehr von Missbrauch begrenzt und bei Auffälligkeiten gesperrt.
Integrität und Nachvollziehbarkeit
- Trennungskontrolle: Die Daten der einzelnen Verantwortlichen werden logisch getrennt verarbeitet, sodass eine Verantwortliche nur ihre eigenen Daten verarbeiten kann.
- Weitergabekontrolle: Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gebuchten Funktionen und über gesicherte Verbindungen.
- Protokollierung: Sicherheitsrelevante Vorgänge im Konto der Verantwortlichen, etwa Anmeldungen, Passwortänderungen und Datenexporte, sowie Lesezugriffe auf Patientenakten werden protokolliert. Die Protokolle kann die Verantwortliche in der Anwendung einsehen; Einzelheiten und Fristen nennt die Datenschutzerklärung.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Die Daten werden in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union (Region Frankfurt) gespeichert.
- Von der Datenbank wird regelmäßig, derzeit wöchentlich, eine vollständige Sicherungskopie erstellt. Sie wird mit einem eigenen, von der Feldverschlüsselung getrennten Schlüssel verschlüsselt und getrennt vom laufenden Datenbank-Betrieb in einem zugriffsgeschützten Speicher abgelegt; der Sicherungsschlüssel wird zusätzlich außerhalb der beteiligten Dienstleister verwahrt. Änderungen zwischen zwei Sicherungen können bei einem Totalausfall verloren gehen. Sicherungskopien werden nach spätestens 63 Tagen gelöscht; in ihnen können zuvor gelöschte Daten bis zum Ablauf dieser Frist verschlüsselt fortbestehen und werden bei einer Wiederherstellung nach dem Löschkonzept erneut entfernt.
- Hochgeladene Dateien (Belege und Dokumente) liegen in einem nicht öffentlich zugänglichen, verschlüsselten Speicher und werden zusätzlich regelmäßig, derzeit wöchentlich, in einen getrennten, zugriffsgeschützten Sicherungsbereich gespiegelt. Gelöschte Dateien werden dort nach Ablauf der Backup-Karenz mit dem nächsten wöchentlichen Lauf endgültig entfernt, damit die Sicherung dem Löschkonzept folgt. Unabhängig davon lassen sich die Dateien jederzeit über den Konto-Export einschließlich der Belege sichern (Sicherungs-Obliegenheit nach Ziffer 10.8 der AGB).
- Eine Wiederherstellung der Verfügbarkeit nach einem Zwischenfall ist über die Sicherungen vorgesehen; der Wiederherstellungsweg ist dokumentiert und wurde erprobt.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Weiterentwicklung des Dienstes überprüft und an den Stand der Technik angepasst.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
Folgende Unterauftragsverarbeiter sind genehmigt:
- Vercel Inc., USA: Hosting und Auslieferung der Anwendung.
- Supabase Inc., USA: Datenbank und Dateispeicher, mit Speicherung der Daten in der Region Frankfurt (Amazon Web Services, EU).
- Brevo GmbH, Berlin: Versand von E-Mails des Dienstes; zusätzlich Empfang und technisches Zerlegen der eingehenden Antwort-Post der Datenannahmestellen für die elektronische Kassenabrechnung (Zustellung an die Anwendung).
- Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland: Zahlungsabwicklung.
- HeiGIT gGmbH (OpenRouteService), Heidelberg: Geocodierung von Adressen und Berechnung von Fahrtstrecken für das Fahrtenbuch (Verarbeitung in Deutschland). Diese Einbindung ist vorbereitet und wird hier vorab ausgewiesen; solange der Auftragsverarbeitungsvertrag mit HeiGIT nicht geschlossen ist, bleibt die Streckenberechnung abgeschaltet und es werden keine Daten an HeiGIT übermittelt.
- GetTerms (getterms.io): Einwilligungsverwaltung für die Cookie-Einwilligung auf den öffentlichen Informationsseiten von Uwupa, also der Startseite und den Seiten Funktionen, Preise, Sicherheit, Über uns, Ratgeber, Studium und Gründung, Hebammensuche und Status. Auf den Flächen des Dienstes selbst wird das Banner nicht geladen, ebenso wenig im Klientinnenportal sowie auf den Anmelde-, Buchungs- und Rechtsseiten. Die Informationsseiten werden vorgerendert ausgeliefert; dort ist nicht erkennbar, ob eine Besucherin angemeldet ist, sodass das Banner auch dann erscheint, wenn die Verantwortliche angemeldet ist und eine dieser Seiten aufruft. Daten, die die Verantwortliche im Dienst erfasst, werden dabei in keinem Fall verarbeitet. Nach Angaben des Anbieters erfolgt die Verarbeitung in Australien und Singapur; die Auslieferung der Banner-Skripte erfolgt über das Inhalte-Netz Cloudflare, Inc. (USA).
- Google Ireland Limited, Dublin, Irland (Gmail): Geschäftspostfach des Anbieters als Übergangsweg für Antwort-Post der Datenannahmestellen. Post, die keiner Einreichung zugeordnet werden kann, wird mit einem gekürzten Auszug zur manuellen Sichtung an dieses Postfach weitergeleitet; Gleiches gilt für den ersatzweisen Abruf des Antwort-Postfachs, solange es dort geführt wird. Diese Post kann Abrechnungs- und im Beanstandungsfall Versichertenbezüge tragen. Der Anbieter stellt diesen Übergangsweg auf die oben genannte Zustellung über Brevo und ein vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebundenes Geschäftspostfach um.
Soweit ein Unterauftragsverarbeiter oder dessen Mutterunternehmen in einem Drittland sitzt, wird die Übermittlung auf geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO gestützt, insbesondere die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.
Stand: 21. August 2026, veröffentlicht am 21. August 2026 · Frühere Fassungen: 20. August 2026 (Archiv), 18. August 2026 (Archiv), 12. August 2026 (Archiv), ältere Fassungen auf Anfrage in Textform
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