Allgemeine Geschäftsbedingungen (Archivfassung)
Dies ist die archivierte Fassung vom 17. August 2026. Für Verträge, die vor der Veröffentlichung der Fassung vom 18. August 2026 (veröffentlicht am 17. August 2026) geschlossen wurden, gilt sie fort, bis die neue Fassung nach der Mitteilung in Textform wirksam wird (vorgesehen zum 15. Oktober 2026), und bei fristgerechtem Widerspruch darüber hinaus. Wer eine noch ältere Fassung akzeptiert hat, erhält diese auf Anfrage in Textform. Die aktuelle Fassung steht unter uwupa.de/agb.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung des Dienstes Uwupa, der von Uwupa, Inhaber Justus Kosfeld, Mataréstraße 7, 52078 Aachen (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger (nachfolgend „Kundin“). Es richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Abweichenden Bedingungen der Kundin wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Uwupa ist eine webbasierte Software zur Erfassung von Leistungen, zur Verwaltung von Patientinnen, Terminen, Belegen und Rechnungen sowie zur Aufbereitung der Abrechnung nach § 134a SGB V.
2.2 Uwupa ist ein Werkzeug zur Unterstützung der Kundin. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der erfassten Daten und der abgerechneten Leistungen verbleibt bei der Kundin. Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Versicherungs- oder Anlageberatung. Hinweise, Auswertungen, Exporte und Vorlagen im Dienst sind allgemeine Informationen und rechnerische Aufbereitungen ohne Prüfung des Einzelfalls; sie ersetzen keine Beratung durch eine Steuerkanzlei, eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine unabhängige Versicherungsberatung.
2.3 Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Der Funktionsumfang kann sich ändern, soweit der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt.
2.4 Eine elektronische Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkassen ist nur Bestandteil des Dienstes, soweit dies ausdrücklich angeboten und von der Kundin genutzt wird. Etwaige Gebühren Dritter für die Übermittlung sind nicht Teil des Entgelts des Anbieters.
2.5 Die Kundin erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, den Dienst für ihre eigene berufliche Tätigkeit zu nutzen. Alle Rechte an den von der Kundin eingegebenen Inhalten und Daten verbleiben bei der Kundin; der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
3. Vertragsschluss und Konto
3.1 Mit der Registrierung gibt die Kundin ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter zustande.
3.2 Die Kundin macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält diese aktuell. Die Kundin bestätigt ihre E-Mail-Adresse über den zugesandten Link.
3.3 Die Kundin hält ihre Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Sie informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
4. Pflichten der Kundin
4.1 Die Kundin nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Sozial-, Berufs- und Datenschutzrechts.
4.2 Die Kundin ist für ihre Patientendaten datenschutzrechtlich verantwortlich. Sie schließt mit dem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag und informiert ihre Patientinnen eigenständig über die Datenverarbeitung und holt erforderliche Einwilligungen ein.
4.3 Die Kundin prüft die durch Uwupa aufbereiteten Abrechnungen vor der Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
4.4 Der Dienst bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Kundinnen zu einem Praxisverbund zusammenzuschließen. Der Verbund ist eine freiwillige Vereinbarung über Sichtbarkeit zwischen eigenständigen Konten. Es entsteht kein gemeinsamer Datenbestand: jede Kundin bleibt Inhaberin und allein Verantwortliche ihrer Daten. Sichtbar gemacht werden ausschließlich betriebliche Angaben, die die Kundin einzeln dafür auswählt, namentlich Räume, Geräteverzeichnisse, Dokumente des Qualitätsmanagements, Vorlagen sowie eigene Dienst- und Abwesenheitszeiten. Patientendaten werden über einen Verbund zu keinem Zeitpunkt sichtbar gemacht oder übertragen.
4.5 Die Kundin gibt nur Inhalte frei, zu deren Weitergabe sie berechtigt ist, und stellt vor der Freigabe sicher, dass diese keine Patientendaten und keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten. Eine freigegebene Vorlage oder ein freigegebenes Dokument des Qualitätsmanagements dient als Muster und ersetzt keine der Kundin obliegende eigene Nachweis- oder Dokumentationspflicht. Jede Freigabe und die Mitgliedschaft im Verbund sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerruflich; der Widerruf wirkt sofort.
5. Preise und Zahlung
5.1 Uwupa wird in den Tarifen „Basis“, „Pro“ und „Premium“ mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise angeboten. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Preisübersicht auf uwupa.de/preise in der bei der Buchung oder beim Tarifwechsel angezeigten Fassung; dieser Preis gilt fort, bis er nach Ziffer 5.6 geändert wird. Die Preise verstehen sich als Endpreise; Umsatzsteuer wird nach Ziffer 5.2 nicht ausgewiesen. Jeder höhere Tarif enthält den Leistungsumfang der darunterliegenden Tarife; die elektronische Einreichung der Abrechnung nach § 302 SGB V ist im Tarif „Premium“ enthalten. Eine umsatzabhängige Vergütung wird nicht erhoben.
5.2 Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, kann der Anbieter die Preise um die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen; Ziffer 5.6 gilt entsprechend, einschließlich der Ankündigungsfrist und des Kündigungsrechts.
5.3 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt die Kundin das hierfür erforderliche SEPA-Mandat.
5.4 Etwaige Entgelte Dritter, etwa für die elektronische Kassenübermittlung über ein Abrechnungszentrum, trägt die Kundin gegenüber dem jeweiligen Dritten gesondert.
5.5 Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen; bei Registrierung über das Empfehlungsprogramm verlängert sich die Testphase auf 60 Tage. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht es in den kostenpflichtigen Bezug des gewählten Tarifs über. Ein Wechsel zwischen den Tarifen ist jederzeit möglich; bei einem Wechsel wird der laufende Abrechnungszeitraum anteilig berücksichtigt. Auch ein Wechsel der Zahlweise ist jederzeit möglich: Der Wechsel von monatlicher zu jährlicher Zahlweise wird sofort wirksam; mit ihm beginnt ein neuer zwölfmonatiger Abrechnungszeitraum, und das restliche Entgelt des bereits gezahlten Monatszeitraums wird angerechnet. Der Wechsel von jährlicher zu monatlicher Zahlweise wird zum Ende des laufenden zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums wirksam; bereits gezahlte Entgelte werden nach Ziffer 7.1 nicht anteilig erstattet. Während der Testphase wird jeder Wechsel der Zahlweise sofort wirksam.
5.6 Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eine Preisänderung kündigt er der Kundin mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Die Kundin kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt die Kundin nicht, gilt der geänderte Preis ab dem Wirksamwerden; für einen bereits bezahlten Abrechnungszeitraum gilt er erst ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Kündigt eine Kundin mit jährlicher Zahlweise nach Satz 3, erstattet der Anbieter das auf die Zeit nach dem Vertragsende entfallende, bereits gezahlte Entgelt anteilig.
5.7 Gerät die Kundin mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, wenn er die Sperre zuvor in Textform angekündigt und eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Möglichkeit zum Export der Daten bleibt während der Sperre bestehen. Die Sperre wird unverzüglich aufgehoben, sobald die offenen Entgelte beglichen sind; das Recht beider Seiten zur Kündigung bleibt unberührt.
5a. Geschenkgutscheine
5a.1 Der Anbieter bietet Geschenkgutscheine über einen festen Euro-Betrag an, die als Guthaben für die Nutzung des Dienstes eingelöst werden. Der Gutschein wird per Einmalzahlung erworben; es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Beträge. Umsatzsteuer wird nach Ziffer 5.2 nicht ausgewiesen.
5a.2 Der Gutschein wird ausschließlich als Guthaben auf das Nutzungsentgelt eingelöst und mit den nächsten fälligen Beiträgen verrechnet. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.
5a.3 Der Gutscheincode ist vor der Einlösung frei übertragbar und kann verschenkt werden. Mit der Einlösung wird das Guthaben dem Konto der einlösenden Kundin gutgeschrieben und ist danach nicht mehr übertragbar. Jeder Code kann nur einmal eingelöst werden.
5a.4 Der Anspruch aus dem Gutschein verjährt nach den gesetzlichen Vorschriften in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Nach Ablauf der Verjährung ist eine Einlösung nicht mehr möglich.
5a.5 Wird die dem Gutschein zugrunde liegende Zahlung rückabgewickelt, etwa durch Rückerstattung, Rücklastschrift oder Zahlungsrückforderung, so entfällt die Gültigkeit des Gutscheins; ein bereits gutgeschriebenes Guthaben wird in entsprechender Höhe zurückgebucht.
6. Verfügbarkeit
6.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern und Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
6.2 Geplante Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an und legt sie in nutzungsarme Zeiten.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Zahlweise kann er von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlweise beträgt der Abrechnungszeitraum zwölf Monate; die Kündigung ist jederzeit möglich und wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet; bei einer Kündigung nach Ziffer 5.6 Satz 3 gilt deren Erstattungsregel.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Nach Vertragsende stellt der Anbieter der Kundin für mindestens 90 Tage eine Möglichkeit zum Export ihrer Daten bereit. Anschließend werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; auf Wunsch der Kundin erfolgt die Löschung früher.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
8.1 Der Anbieter verarbeitet die von der Kundin eingegebenen Patientendaten als Auftragsverarbeiter. Hierzu schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der in Datenschutzfragen Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB hat. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit der Registrierung in elektronischer Form geschlossen.
8.2 Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
9. Gewährleistung
9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel werden in angemessener Frist behoben.
9.2 Die Kundin meldet Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf 10.000 Euro je Schadensereignis.
10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel des Dienstes, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.5 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht dafür, dass aufbereitete Abrechnungen von den Krankenkassen anerkannt oder ausgezahlt werden, da deren Richtigkeit und Vollständigkeit in der Verantwortung der Kundin liegt.
10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
10.7 Die Kundin sorgt im Rahmen ihrer Obliegenheiten für eine zumutbare Sicherung der von ihr verantworteten Daten, etwa durch regelmäßigen Export.
11. Änderungen der AGB
11.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung anzupassen, um neue oder geänderte Funktionen des Dienstes abzubilden oder um Unklarheiten zu beseitigen, und soweit die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil der Kundin verschiebt. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 5.6. Über Änderungen wird die Kundin mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform informiert.
11.2 Widerspricht die Kundin nicht bis zum Wirksamwerden und nutzt sie den Dienst weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen, die den Kern des Leistungsversprechens einschränken, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Die Kundin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann sie nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit die Kundin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17. August 2026
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